Die Fälle von Rechtsanwalt Langen
in den Medien
Untreuevorwürfe gegen Windenergieunternehmen
Der Focus berichtet in seiner Ausgabe vom 27.03.2006 über ein dubioses Aktiengeschäft mit dem Windenergie-Manager Anleger um Millionen betrogen haben sollen. Mit dubiosen Wertpapiergeschäften sollen der Firmengründer der Plambeck Neue Energien AG (PNE), Herr Norbert Plambeck, der Vorstandschef und frühere Bundestagsabgeordnete Wolfgang von Geldern sowie elf weitere Beschuldigte die Firma PNE und deren Aktionäre um mindestens 21,5 Millionen Euro geschädigt haben.
Plambeck soll auf Kosten des Windanlagen-Bauers seine anderen Firmen illegal quersubventioniert haben. Im Kern geht es um angebliche Tricksereien mit Anteilen am dänischen Rotorblatt-Hersteller SSP. 2003 und 2004 soll Plambeck über seine Holding ein völlig überteuertes SSP-Aktienpaket als Sacheneinlage in die PNE eingebracht haben. Das Stammkapital des Windpark-Projektierers habe sich durch den Deal fast verdoppelt. Die Kripo moniert, dass er so Mehrheitsaktionär der PNE geworden sei, ohne nennenswertes Kapital einzusetzen. Plambeck trat damals nicht nur als Verkäufer auf, sondern saß auch als Aufsichtsboss auf der Käuferseite.
Zudem assistierte offenbar der Vorstandschef der PNE, der frühere Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium und heutige Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, von Geldern, als es 2003 Ärger um ein Wertgutachen zu den SSP-Aktien gab. Die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft BDO taxierten die Anteilsscheine auf gerade 26,8 Millionen Euro. Dieses Ergebnis missfiel von Geldern und er weigerte die BDO-Rechnung zu zahlen. Von Geldern beauftragte einen lokalen Wirtschaftsprüfer mit einer neuen Studie. Nach dieser waren die SSP-Papiere plötzlich 48,2 Millionen Euro wert. Exakt jene Summe, die zuvor der Aufsichtsrat des Erwerbers PNE festgelegt hatte. Nach Ansicht der Ermittler hatte der Vorstand ein „Gefälligkeitsgutachten“ bestellt.
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Bürgermeister-„Lustreisen“
Am 13.01.2009 berichtete der Kölner Stadtanzeiger unter der Überschrift „Außer Spesen ist fast nichts gewesen“ über Kommunalpolitiker, die sich vor Gericht für ihre „Lustreisen“ verantworten müssen. Elf Kommunalpolitiker aus dem Oberbergischen Kreis und aus Overath hätten es sich von 2001 bis 2003 bei den Einladungen der Gasgesellschaft Aggertal und der Wipperfürther Bergischen Energie-und Wasser GmbH gut gehen lassen. Am Montag haben die Kommunalpolitiker, aber auch die damaligen Geschäftsführer der Energieversorger vor dem Gummersbacher Amtsgericht gestanden – angeklagt wegen Vorteilsannahme und Untreue. Anderthalb Stunden lang habe der Kölner Staatsanwalt Hoogendoorn die Liste der Vergnügungsreisen verlesen. Eigentlich sei das Thema „Lustreisen“ längst gegessen gewesen: Als im Mai 2005 die Staatsanwaltschaft Köln durch eine anonyme Anzeige auf die Reisen von Kommunalpolitikern aufmerksam geworden sei, die von den Energieversorgern bezahlt worden waren, löste dies eine Welle von Ermittlungen aus. Inzwischen sei gegen 1300 Beschuldigte ermittelt worden, die meisten Verfahren seien gegen Rückzahlung der Reisekosten und einer Geldbuße eingestellt worden. Nur in kleinen Häppchen seien die Details über die „Lustreisen“ in die Öffentlichkeit gelangt, weil man sich mit den Gerichten schon vor der Eröffnung der Hauptverhandlung geeinigt hatte. Doch nicht in der oberbergischen Kreisstadt Gummersbach. Das flächendeckende „Belohnungssystem“ der Energiewirtschaft wollte Amtsrichter Peter Sommer „nicht unter den Teppich kehren“. Im vorigen Jahr habe er die Einstellung der Strafverfahren verweigert und die Akten zurück an die Staatsanwaltschaft Köln geschickt. Gestern sei die Hauptverhandlung – wegen des erwartungsgemäßen Medienrummels nicht im kleinen Amtsgerichtssaal, sondern im benachbarten katholischen Gemeindehaus- eröffnet worden.
Die Kölnische Rundschau berichtete in der Ausgabe vom 13.01.2009 über „Dolce-Vita“ –Reisen vor Gericht. Acht Jahre nach einer umstrittenen Rom-Reise von Kommunalpolitikern, Verwaltungsbeamten und Führungspersonal der regionalen Versorger Aggergas und Bergische Energie und Wasser habe das Amtsgericht Gummersbach im eigens dafür eingerichteten Jugendheim die Hauptverhandlung gegen 14 Angeklagte eröffnet. Im Amtsgericht wäre der Saal zu klein gewesen. Der zentrale Vorwurf in allen Fällen: Die Reisen hätten lediglich touristischen Wert gehabt und in keinem fachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Aufsichtsratmitglieder und der Mitglieder der Vertreterversammlungen gestanden. Die Staatsanwaltschaft Köln habe die Ermittlungen ursprünglich einstellen wollen, sich aber mittlerweile der Auffassung des Gummersbacher Amtsgerichts angeschlossen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 13.01.2009 über Kommunalpolitiker die in Nordrhein-Westfalen wegen Luxusreisen auf Kosten von Energiekonzernen vor Gericht stehen würden. 14 Kommunalpolitiker und Manager kommunaler Energieunternehmen müssten sich seit Montag vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten. Den Angeklagten, zu denen vier amtierende und zwei ehemalige Bürgermeister aus dem Oberbergischen Kreis zählen, würde Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Untreue vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Anklage stehe eine dreitägige Rom-Reise des Aufsichtsrates der Gasgesellschaft Aggertal im Juni 2000. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft habe ein bei Thyssen Gas für solche Events eigens eingerichtetes Reisebüro unter dem Motto „Rom de Luxe – Dolce Vita in der ewigen Stadt“ ein klassisches Touristenprogramm für eine 50-köpfige Delegation, der neben den im Aggertal-Aufsichtsrat sitzenden Bürgermeister und Beigeordneten auch deren Ehefrauen angehörten, organisiert.
Am 13.01.2009 berichtete die Berliner Zeitung über 14 Angeklagte in der Lustreise-Affäre. In dem ersten großen Strafprozeß in der Lustreisen-Affäre in Nordrhein-Westfalen müssten sich seit gestern 14 Kommunalpolitiker und Manager kommunaler Energieunternehmen vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten.
Der Express berichtete am 13.01.2009 über den „Korrupti-Prozess im Pfarrsaal“. Im maroden Saal der Gemeinde St. Franziskus würden in Reihen wie in der Schule erwachsene Männer sitzen und zur Bühne schauen. Doch statt einer Theatergruppe säße dort das Schöffengericht des Amtsgerichts Gummersbach. Weil es keinen ausreichend großen Gerichtssaal in Gummersbach gab, habe das Gericht bei der Kirchengemeinde den Saal anmieten müssen. Ein Saal der Kommune sei nicht in Frage gekommen, weil auch der Kämmerer mit auf der Anklagebank säße. Sollten in den nächsten Sitzungen einige der Angeklagten Reue zeigen, wäre durchaus damit zu rechnen, dass das Verfahren vor April zu Ende gehe. „Wir werden uns bemühen, die Verfahrensdauer zu verkürzen“, so der Kölner Strafverteidiger Frank Langen, der den Ex-Bürgermeister von Overath, Heinz-Willi Schwamborn, vertritt.
Die Welt am Sonntag berichtete am 25.01.2009, das für zehn Angeklagte das Verfahren gegen Zahlungsauflage beendet worden sei. Der Richter habe angeboten, dass man über Bußgelder und Einstellungen des Verfahrens sprechen könne. Bei zehn der Angeklagten habe die Staatsanwaltschaft nur eine geringe Schuld gesehen und sich bereit erklärt, die Einstellung des Verfahrens mitzutragen. Nach einem Gerichtsbeschluss vom vergangenen Freitag werden sie die doppelten Teilnehmerkosten für die Reise entrichten. Das Bußgeld schwankt zwischen 1500 € beim Bürgermeister von Engelskirchen und 13500 beim ehemaligen Bürgermeister von Overath. Gegen vier der verbliebenen Angeklagten werde weiter verhandelt.
Der Kölner Stadtanzeiger vom 24./25. Januar 2009 berichtete darüber, dass das Verfahren gegen Politiker eingestellt worden sei. Zehn der Beschuldigten im „Lustreisen“-Prozess seien mit der Zahlung von Geldbußen davon gekommen. Leibesvisitationen mussten die Beteiligten und Zuschauer des „Lustreisen-Prozesses“ am Freitagmorgen über sich ergehen lassen, bevor sie das zum Gerichtssaal umfunktionierte Katholische Jugendheim in Gummersbach betreten durften. Wegen einer anonymen Drohung gegen das Gericht habe der Richter diese Vorsichtsmaßnahmen angeordnet. Danach sei für zehn der 14 Angeklagten das Verfahren schnell zu Ende. Die Anklagen wegen Vorteilsannahme werde eingestellt, wenn die Bürgermeister, Beigeordneten und Ratsmitglieder bis zum 31. April Geldbußen von 1500 bis 13500 € in die Landeskasse einzahlen. Das Amtsgericht habe zunächst 22 Prozesstage bis in den April zur Klärung der „Lustreisen“ angesetzt. Für zehn Kommunalpolitiker, die in der Gesellschafterversammlung saßen, sei der Prozess mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße vorläufig zu Ende. Und damit auch die Berichterstattung in den Medien. Viele hätten sich vom Gericht auch dadurch „an den Pranger gestellt“ gefühlt. Über ihre Rechtsanwälte haben alle Beteiligten ihr Bedauern geäußert und bekundet, in Zukunft nicht mehr an solchen Reisen teilzunehmen. Doch keiner der ansonsten redegewandten Bürgermeister, Beigeordneten und Ratsherren habe selbst das Wort ergriffen. In einer Presseerklärung, die acht Rechtsanwälte für ihre Mandanten abgaben, wird die „Rechtslage als hoch streitig“ bezeichnet. „ Die Aufklärung hätte einen Ermittlungsaufwand erfordert, der in keinem angemessenen Verhältnis zu den erhobenen Vorwürfen gestanden hätte“.
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Nippesser Bürgerwehr
Der Express berichtet in seiner Ausgabe vom 12.02.2009 darüber, dass der Zoff bei der Nippesse Bürgerwehr auch noch Karneval überdauern dürfte. Seit der Abwahl von Präsident Helmut Schmidt ist die Bürgerwehr ohne Vorstand. Und ob zu Karneval ein Wagen rollt, steht auch noch nicht fest. Immerhin ist das Strafverfahren gegen Schatzmeister Martin Rosner zu den Akten gelegt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Rosner, der von Beruf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Angeblich sollte er einen fünfstelligen Betrag unbefugt umgebucht haben. „Diese Vorwürfe haben sich haltlos ergeben. Mein Mandant ist völlig rehabilitiert, weil das Vermögen des Vereins nie geschädigt wurde“, so Rechtsanwalt Frank Langen.
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Nippesser Bürgerwehr
Der Kölner Express berichtet in seiner Ausgabe vom 06.12.2008, dass der Senats-Schatzmeister der Nippeser Bürgerwehr Martin Rosner angezeigt worden ist und die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue ermittelt. Rosner soll 30.000 € aus der Senatskasse auf ein privates Konto transferiert haben. Der Schatzmeister erklärte gegenüber dem Express, dass dies richtig sei, er das Geld allerdings nur schützen wollte. Er beschuldigt den Senatspräsidenten Heinz Bernd 17.000 € in bar vom Konto abgehoben zu haben um einen Wagen für den Rosenmonatszug zu finanzieren. Rosner erklärt hierzu, dass dies er dies ohne Senatsbeschluss nicht gedurft hätte. Die 30.000 € lagerten rund zwei Wochen auf seinem Konto und wurden dann zurück überwiesen. Rosners Anwalt Frank Langen erklärte, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten ausgeräumt würden.
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Oma legte Masseure aufs Kreuz
Am 23.01.2007 berichtet der Kölner Express über Oma Agnes P (78) und ihren Sohn Hans-Ludwig, die nach Meinung der Justiz knapp 300.000 € von Kölner Krankenpflegern veruntreut haben sollen. Agnes P. betrieb seit den Nachkriegsjahren in Zollstock einen Abrechnungsservice für Masseure und Pfleger. Die Masseure freuten sich über die prompten Zahlungen und die geringen Gebühren der Agnes P. Als die Banken der alten Dame den Geldhahn zudrehten, begannen die Probleme, da sie alles über Kredite zwischenfinanzierte. Es waren 250.000 € Schulden aufgelaufen. Als die Insolvenz drohte, stieg der Sohn mit in das Geschäft ein. Am Ende wurde er wegen Untreue zu einem Jahr auf Bewährung und seine Mutter zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihr Verteidiger Frank Langen erklärte, dass dieser milde Ausgang erwirkt werden konnte, weil auch das Gericht eine Mitverantwortung der Banken sah.
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Kölner Eventmanager verurteilt
Der Kölner Express berichtet am 29.12.2006 über den Kölner Eventmanager Heinz-Theo M. Dieser ließ 2001 das Ex-Pressezentrum des Nürburgring zu einem Gastronomie und Eventzentrum umbauen. Für die „Race-Lounge“ wollte er Gönner wie Schumi, Michelin, Franjo Pooth, Lufthansa usw. gewinnen. Am 22.06.2001 erfolgte die Eröffnung, nur die Handwerker hatten Pech, sie sahen kaum Geld, da M. das Insolvenzverfahren beantragte. Für M. endetet die Sache vor dem Kölner Strafrichter, er wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 € wegen Betrug und Insolvenzverschleppung verurteilt. Sein Verteidiger Frank Langen erklärt: „ Mein Mandant bedauert die Sache zutiefst“.
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Filialleiter plündert Tresor
Am 02.08.2006 berichtet der Kölner Express darüber, dass der Kölner Michi B, welcher 20 Jahre in einem Schnellrestaurant an der Neusser Str., zuletzt als Filialleiter , beschäftigt war, knapp 20.000,00 € aus dem Tresor des Restaurants geplündert hat. Die Polizei hat bereits seine Wohnung durchsucht und einen Brief mit verräterischem Inhalt gefunden. Michi B. stellte sich der Polizei. Nach Informationen aus Justizkreisen soll sein Verteidiger Frank Langen erklärt haben, dass der Filialleiter eine ausgeprägte Spielleidenschaft habe. Er habe nicht nur in Spielhallen, sondern auch im Casino sein Geld verzockt.
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Nachbarschaftszoff endet im Gefängnis
Der Kölner Express berichtet am 22.06.2006 darüber, dass ein Nachbarschaftsstreit in einem Örtchen im Rechtsrheinischen beinahe tödlich geendet hat. Dabei wurde ein bisher unbescholtener Bürger, der als Betriebsrat in einem großen Stahlunternehmen und gleichzeitig als Schöffe bei Gericht tätig ist, zum Messerstecher. Bernd M. hatte sich vor dem Mehrfamilienhaus einen Parkplatz vom Schnee freigeschaufelt, dieser wurde dann jedoch von einem Nachbarn belegt. Es gab einen Wortwechsel und plötzlich zog Bernd M. ohne Vorwarnung ein Messer und stach siebenmal auf seinen Nachbarn ein. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags. Sein Verteidiger Frank Langen erwägt in die Revision zu gehen. „ Eine Notwehrlage ist nicht auszuschließen“.
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Bickendorf-Gangster
In seiner Ausgabe vom 15. April 2006 berichtet der Kölner Express, dass die vier mutmaßlichen Köpfe der kölschen Jugendbande in Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird schwerer Raub, räuberische Erpressung, schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Für einen der mutmaßlichen Anführer erklärte sein Verteidiger Frank Langen: „Wir werden einen mündlichen Haftprüfungstermin vereinbaren“. Möglicherweise sei in der Familie des Jungen einiges nicht in Ordnung, deshalb habe er oft die Schule geschwänzt.
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Mit Axt zur Tanke
Der Kölner Express berichtet am 8. Januar 2006 darüber, dass mehrere Täter eine Tankstelle an der Bergisch Gladbacher Straße überfallen haben. Der Pächter der Tankstelle erhielt einen Hieb in die Schulter, seinem Freund wurde ein Ohr abgetrennt. Grund für dieses Gemetzel sei ein Streit der Täter mit dem Besitzer des zur Tankstelle gehörenden Gebrauchtwagenhandels gewesen. Nach einem Wortgefecht kamen die beiden Türken mit zwei Äxten und mehreren Freunden zurück zur Tankstelle. Zunächst schlugen sie Scheiben ein, dann schlug einer mit der Axt in den Arm des Tankstellenpächters. Die Polizei nahm zunächst alle Verdächtigen vorläufig fest, ließ sie aber noch in der Nacht wieder laufen. Für Frank Langen, den Rechtsanwalt des Axt-Opfers ist dies unverständlich. „Der Vorwurf lautet nur auf schwere Körperverletzung, dabei war es mindestens versuchte Tötung“.
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Bestatter-Mord
Der Kölner Express berichtet in seiner Ausgabe vom 26. Oktober 2005 darüber, dass der mutmaßlich Mörder des Bestatters Martin S. am deutsch-fanzösischen Grenzübergang auf der A 6 von der französischen Justiz an die deutschen Behörden überstellt worden ist. Der Taxifahrer O. soll am 8. September 2006 den Bestatter Martin S. auf der Straße per Kopfschuss niedergestreckt haben. Das Motiv sei offenbar Eifersucht gewesen. Nach den tödlichen Schüssen war er über Luxemburg nach Frankreich geflüchtet. Zurück in Köln begab er sich in die Hände des Strafverteidigers Frank Langen.
Am 13.11.2005 berichtet der Kölner Express darüber, dass O. den Bestatter Martin S. offenbar nicht aus Eifersucht, sondern aus Verzweiflung über seine eigene Lebenslage getötet hat. Am Anfang des Jahres sei bei ihm eine Krebserkrankung diagnostiziert worden. Als seine Freundin damit nicht zurechtkam, begann er zu trinken, flog alleine nach Kuba, brach dort zusammen. Nach der Tat flüchtete er, brach in Frankreich zusammen, wurde dort reanimiert und blieb 18 Tage auf der Intensivstation. Noch in Frankreich wurde ihm ein internationaler Haftbefehl verkündet. Sein Verteidiger Frank Langen erklärt: „Für meinen Mandanten ist es eine unerklärbare Reaktion, die er als trauriges Resultat der letzten Monate seines Lebens darstellt“.
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Zypern-Connection
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 09.06.2005, dass sich der 1. FC Köln mit dem geplatzten Zypern Deal zur Lachnummer gemacht habe. Es habe sich abgezeichnet, dass die Kontaktmänner, die dem Club einen Sponsorenvertrag über 4.000.000,-- € besorgen sollten, auch einem Unternehmer einen Schaden in Höhe von 90.000,-- € zugefügt haben. Der Unternehmer erklärt, dass er reingelegt worden sei. Die Firma sei plötzlich verkauft worden, nunmehr sei beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet worden. Seine Versuche Sicherungshypotheken eintragen zu lassen, sind ins Leere gegangen. Wo noch etwas zu holen gewesen sei, hätten plötzlich Auflassungsvormerkungen für eine Firma in Zypern im Grundbuch gestanden. Er stehe jetzt in Kontakt mit dem bekannten Kölner Strafverteidiger Frank Langen um weitere juristische Schritte gegen die Zypern-Connection zu prüfen.
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Overather Golfplatz
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 03.05.2005 über den Ärger hinsichtlich des Golfplatzes in Overath und den Verdacht der Vorteilsannahme. Es sei ein ungeheuerlicher Verdacht gegen einen Mann, der in Kürze zum Ehrenbürger der Stadt Overath ernannt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-Bürgermeister der Stadt Overath wegen des Verdachts der Untreue, der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit. Der ehemalige Bürgermeister hat in der Lokalpresse Vorwürfe über Schmiergeldzahlungen zurückgewiesen und den Kölner Strafrechtsexperten Frank Langen beauftragt. Dieser erklärt gegenüber dem Express, dass das Gelände zunächst ein Zinkwerk, später eine Deponie gewesen sei. Die Baugenehmigungen seien zum Wohle der Gemeinde erfolgt.
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Visa - Affäre
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 05.04.2005, dass das Kölner Amtsgericht einen 33-jährigen Kölner wegen Beihilfe zum illegalen Einschleusen von Ausländern zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 € verurteilt habe. Der Mann hatte mit Reiseschutzpässen gehandelt. In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Jürgen Meyer darauf, dass das Urteil so milde ausgefallen sei, weil dem Mann seine Straftaten aufgrund des Volmer-Erlasses der rot-grünen Bundesregierung erheblich erleichtert worden seien. Mehr als 200 Ukrainer hatten sich mit Hilfe der Reiseschutzpässe des 33-jährigen Diplom-Philologen in Kiew ein Visum für Deutschland erschlichen. Die meisten waren keine Touristen, sondern Leute, die in den Schengen-Staaten schwarzarbeiten wollten. Der Angeklagte hatte den Kontakt zum Reiseschutzpass-Vermittler Heinz Kübler, der in Kürze vor Gericht steht, aus dem Internet bekommen. Später vermittelte er Reiseschutzpässe für 15 bis 90 Tage. Sein Verteidiger Frank Langen trug in einer Erklärung vor, dass sein Mandant zunächst in Deutschland keine Arbeitserlaubnis erhalten habe und sich später als Pferdepfleger in Meschenich durchschlagen musste. Auch einen wirtschaftlichen Vorteil hat er letztendlich nicht gehabt. Grund hierfür ist, dass ab 2002 laut Volmer-Erlass für jeden eingeladenen Ukrainer eine Hotelbuchung vorgelegt werden musste. Dafür hatte der Angeklagte Zimmer bei Hotels gebucht, die aber nie bezogen wurden. Noch heute stottert er die Rechnungen für Zimmerbuchungen in vierstelliger Höhe ab.
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Richter Busch`s letzter Fall
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 15.02. 2005, dass der Salomon des Amtsgerichts in Pension gehe. Geschenke habe er jedoch nie verteilt, auch nicht bei seinem letzten größeren Fall. Angeklagt war ein 37 Jahre alter Kölner mit einem Faible für dicke Autos und teure Hobbys. Zuletzt habe er in Schloß Lehrbach eine Hochzeit gefeiert und die fünfstellige Rechnung nicht bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hat gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen. Es sei ein Schaden von mindestens 150.000,-- € entstanden. Da der Mann Reue gezeigt und 130.000,-- € an Verpflichtungen zurückgezahlt hat, ließ Richter Busch erweichen. Er verurteilte ihn zu 10 Monaten Haft, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verteidiger des Kölners, Frank Langen, erklärte, dass die Kölner Justiz durch die Pensionierung einen Richter verliere, der gleichzeitig gerecht und milde sei.
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Die rasende Olympia-Reiterin
Die Düsseldorfer Bild Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 24.01.2005 über eine der erfolgreichsten Reiterinnen der Welt. Die Reiterin gewann bei der Olympiade 1988 Silber, bei der EM gewann sie Gold. Die elegante Exfrau eines französischen Textilfabrikanten stand als Verkehrs-Rowdy vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Die Angeklagte habe sich grob verkehrswidrig verhalten und dadurch Leib und Leben anderer in Gefahr gebracht. Mit ihrem Audi RS 6 war sie dem Werbefachmann Leander J. von hinten ganz dicht aufgefahren und habe die Lichthupe betätigt. Dann habe sie mit einem unglaublichen Tempo rechts überholt und direkt vor ihm eingeschert und abgebremst. Er habe eine Vollbremsung machen müssen und wäre fast in die Leitplanke geschleudert worden. Die Reiterin gab dazu an, dass sie in Düsseldorf fremd sei und nur auf ihr Navigationssystem geachtet habe. Verteidiger Frank Langen konnte ein Fahrverbot abbiegen, dafür muss die Reiterin ein Bußgeld in Höhe von 4.500,-- € zahlen.
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Porno-Hausmeister
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 18.11.2004 über einen 47 Jahre alten Kölner, der seine Freundin betäubt und mit der schlafenden Frau Pornos gedreht haben soll. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen den Hausmeister wegen mehrfacher Vergewaltigung in besonders schweren Fällen ermittelt werde. Der Kölner schüttete jeweils ein Schlafmittel in das letzte Getränk, um dann solche Sexspiele mit der schlafenden Frau zu treiben, wie er es sich immer vorgestellt hatte. Er beauftragte den bekannten Strafverteidiger Frank Langen. Langen erreichte eine kurzfristige Haftverschonung, so dass der Kölner zwei Therapiesitzungen in Bonn antreten konnte.
Der Kölner Express berichtet in seiner Ausgabe vom 14.02.2005, dass im Prozeß gegen den 47 Jahre alten Kölner ein zusätzlicher Prozesstag anberaumt worden sei. Dabei ginge es auch um das Tagebuch, welches beim Beschuldigten sichergestellt worden sei. Es sollten neue Videos in Augenschein genommen werden, auf denen zu sehen ist, wie der Kölner Frauen vergewaltigt. 20 Jahre lang soll er seine Partnerinnen mit Schlafmittel und Psychopharmaka betäubt und dann im Schlaf missbraucht haben, ums eine Phantasien auszuleben. Der Gutachter Dr. Friedrich Krull kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Hangtäter handelt. Der Gutachter beruft sich in seinem Gutachten vor allem auf das „Tagebuch“, welches eine Polizistin bei der Festnahme im Auto des Beschuldigten gefunden hat. Verteidiger Frank Langen führt hierzu aus, dass die Aufzeichnungen für den Therapeuten bestimmt gewesen seien. Es handele sich ganz klar um Verteidigungsunterlagen.
Weitere Veröffentlichungen: Kölner Express, 24.03.2005,
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Staatsanwaltschaft wirft Kölnerin Betrug und Verstoß gegen Insolvenzstrafrecht vor
Wie der Kölner Express in seiner Ausgabe vom 06.10.2004 berichtete, galt die Kölnerin Martina A. lange Zeit als Latex-Lady Nr. 1. Jetzt wird sie mit zwei Haftbefehlen gesucht. Der Vorwurf lautet Betrug und Verstoß gegen das Insolventstrafrecht. Für die selbst gefertigten Produkte aus der Lindenthaler Schneiderei zahlten Fetisch-Fans hohe Preise. Trotz allem war die Firma „Lalunatex“ plötzlich insolvent. Der Ehemann berichtet, dass zahlungskräftige Kunden vorhanden gewesen seien, seine Frau habe jedoch ein Ladenlokal gekauft, obwohl sie kein Geld gehabt habe, Post des Gerichts habe sie einfach weggeworfen. Der Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anklagen gegen die Martina A. vor. Sie soll die Insolvenz nicht angezeigt haben, angeblich Kommanditisten um 20.000 € und den Makler Patrick F. um 12.000 € geprellt haben. Am Montag sollte sie vor Gericht erscheinen, kam jedoch nicht. Aufgrund dessen wurde Haftbefehl erlassen. Der Ehemann sei inzwischen völlig genervt und habe einen Großteil seines Vermögens verloren, obwohl er nicht mal Einsicht in die Steuererklärung seiner Frau hatte, wurde er selbst beschuldigt. Sein Verteidiger Frank Langen, Fachanwalt für Insolvenzrecht, gab dazu an, dass Martina A. Unglück über seinen Mandanten gebracht habe. Dieser könne strafrechtlich überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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Verdurstetes Kleinkind
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 23.06.2004, dass ein Kleinkind fast verdurstet sei. Das 12 Monate alte Kleinkind habe offenbar zwei Tage lang hilflos in seinem Bett, gelegen, ohne dass sich jemand darum gekümmert habe. Wären die Großeltern nicht früher als geplant aus dem Urlaub zurückgekommen, wäre der kleine Junge womöglich verdurstet. Der Verteidiger der Beschuldigten Mutter, Frank Langen, glaubt nicht, dass seine Mandantin für das Geschehen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Kleinkind lebt zwischenzeitlich wieder bei seinem Vater.
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Erpressung aus dem Knast
Die Bildzeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 27.05.2004, dass ein zu lebenslanger Haft Verurteilter nach nunmehr 5 Jahren erneut die Justiz beschäftige. Nach Überzeugung der Richter hatte der 71 jährige am Eisstadion die Laborantin Verena R. erschossen um ihr einen Geldkoffer mit einer Million Mark abzunehmen. Gestern durchsuchten einhundert Polizeibeamte vierzehn Wohnungen in Köln und Umgebung, unter anderem die Wohnung der Ex-Frau des Verurteilten und die Kanzlei eines Anwaltes. Aus der JVA Rheinbach heraus habe der Häftling einen früheren Geschäftspartner um 50.000,-- € erpresst. Drei Komplizen sollen ihm dabei geholfen haben. Gegen die Ex-Frau und die Töchter werde wegen Hehlerei ermittelt, weil sie Geld von dem Verurteilten bekommen haben sollen. Rechtsanwalt Frank Langen teilt mit, dass seine Mandantin mit der Erpressung nichts zu tun habe. Bei dem Erpressungsversuch solle es nicht um den Mord am Eisstadion gehen.
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Anlagebetrug in Millionenhöhe
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 30.04.2004, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Razzia gegen Anlagebetrüger vorgegangen seien. Unternehmer sollen Investoren um 14,2 Millionen Euro geschädigt haben. Die Beamten von Staatsanwaltschaft und Polizei hatten sich vergebens zu dem roten Mehrfamilienhaus an der Gleueler Straße aufgemacht. Der Mann, der in der Dachgeschosswohnung lebte, war verschwunden. Dabei gilt Norbert H. als Hauptfigur in groß angelegten Fall von Anlagebetrug. Insgesamt soll der 51-jährige Unternehmer 14,2 Millionen Euro über Scheinfirmen, Notare, Steuerberatungsbüros und weitere Mittelsmänner von zahlreichen Kapitalgebern in Nordrhein-Westfalen erschwindelt haben. Die Staatsanwaltschaften in Köln und Düsseldorf durchsuchten landesweit 25 Objekte. Gegen fünf Beschuldigte und weitere unbekannte Helfer soll wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Untreue ermittelt werden. Die Masche der Betrüger war denkbar simple. Die Bande lockte Anleger mit hohen Renditeversprechen. In Düsseldorf und Köln gründete man Firmen mit dem Namen Admus und Indara Projekt GmbH. Den Kunden spiegelte man vor, dass der Börsengang der Unternehmen, die angeblich im Technik- und Immobilienbereich tätig seien, kurz bevorstehe. Zwischen 2001 und 2003 sollen die Schwindler gegen hohe Summen Optionsscheine für Aktien der Gesellschaften an den Mann gebracht haben. Die Beträge lagen zwischen 50.000 und mehr als 150.000 Euro. Als die ersten Anleger unruhig wurden, sei plötzlich eine ominöse US-Firma namens New Tec auf den Plan getreten, die den Finanziers anbot, ihre Scheine eins zu eins umzutauschen. Tatsächlich sei der Gang an die Börse jedoch nie geplant gewesen. Während die Indara GmbH zumindest auf dem Papier existierte, habe es die US-Firma nie gegeben. Das Anlagekapital wurde unter anderem über einen Kölner Steuerberater an die mutmaßlichen Betrüger verteilt. Die Ermittler stellten im Büro des Steuerexperten in der Innenstadt umfangreiches Aktenmaterial sicher. Gleichzeitig durchsuchte man Firmen- und Privaträume in Düsseldorf, Köln und anderen Städten. Frank Langen, Verteidiger des Steuerberaters, sagte, dass sein Mandant bei der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt, soweit er ihn betreffe, umfassend aufgeklärt habe. Er habe keine Ahnung gehabt, dass diese Gelder illegal verwendet worden seien. Der Klient habe auch keine Provisionen für die Geldtransfers erhalten, sondern ausschließlich Honorare für seine Tätigkeit als Steuerberater und Treuhändler.
Der Kölner Express berichtet in seiner Ausgabe vom 30.04.2004 über den Millionen-Betrug. Unter anderem sei ein Kölner Steuerberater, dessen Praxis ebenfalls durchsucht wurde, in den Fall involviert. Der Anwalt des Steuerberaters, Frank Langen, sagte dazu, dass sein Mandant für die Firmen die Steuer- und Lohnbuchhaltung gemacht habe. Anschließend habe er als Treuhänder im Rahmen seines Vertrages die Gelder weitergeleitet.
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Verleger angeklagt
Das Börsenblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 21.04.2004, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen die ehemaligen Geschäftsführer des Kölner Könemann Verlags, der Ende 2001 Insolvenz anmelden musste, Anklage erhoben hat. Dem Verlagsgründer und zwei weiteren Geschäftsführern werde vorgeworfen, das Insolvenzverfahren verschleppt zu haben. Demnach hätte bereits Ende März 2001 eine Überschuldung angezeigt werden müssen. Nach Ansicht von Frank Langen, Verteidiger des Mitgeschäftsführers, stützt sich die Staatsanwaltschaft jedoch auf eine falsche Bewertung der Lagerbestände. Die Anklage berufe sich auf die Einschätzung des Insolvenzverwalters vom August 2002, der den Wert der Bücher viel zu niedrig eingestuft habe.
Es berichtet der Kölner Stadt Anzeiger in seiner Ausgabe vom 19.04.2004, dass der Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung angeklagt worden sei. Lange Zeit galt er als der Shooting Star der Branche. Ende der 90er Jahre zählte der Unternehmer mit seiner Verlagsgesellschaft zu den Bestsellern des deutschen Buchhandels. Preiswerte Qualitätsbücher in hoher Auflage - das Verkaufsrezept schien lange Zeit aufzugehen. Der Kölner Verleger eröffnete Filialen in Europa und Übersee, steigerte den Jahresumsatz auf 220 Millionen DM und war doch Ende 2001 zahlungsunfähig. Die Banken hatten ihm den Geldhahn zugedreht. Am 14. Dezember meldete er Insolvenz an. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Verleger die Überschuldung seiner Verlagsgesellschaft zu spät angezeigt. Die Verlagsgesellschaft war laut Anklage bereits Ende März 2001 konkursreif. Mit über 192 Millionen DM stand sie in der Kreide. Die Geschäftsleitung soll dem Gang zum Insolvenzrichter bis Jahresende hinausgezögert haben. Vielmehr gewann die Konzernspitze den Langenscheidt Verlag als potenten Gesellschafter. Die Münchener schossen im selben Jahr 60 Millionen DM in das sinkende Verlagsschiff. Doch auch das konnte den Absturz des Kunstbuchverlegers nicht verhindern. Dabei hatte alles so gut angefangen. Seit der Verleger 1993 den Taschen-Verlag verlassen hatte, war es stetig bergauf gegangen. Kunstbücher, kulinarische Reihen, Enzyklopädien, Fotobildbände gingen zu Hunderttausenden preisgünstig über den Ladentisch. Allein in den letzten vier Jahren vor dem Crash verzeichnete das Verlagshaus Umsatzsteigerungen von 1000 Prozent. Im Jahr 2000 beging der Verleger den Fehler, für seine immensen Bücherberge neue Lagestätten auszuwählen. Die Lageristen waren mit dem Vertrieb völlig überfordert. So wurden Enzyklopädien in italienischer Sprache nach Australien geliefert, Lieferungen ließen zu lange auf sich warten, Supermarktketten erhielten falsche Ware. „ Das ganze war zu jener Zeit eine Nummer zu groß“, gab der Ex-Verlagschef zu. „Immer mehr Kunden weigerten sich, die Rechnungen zu begleichen, teilweise gab es Außenstände von 150 Millionen Mark“, so der Verleger. Deshalb konnten monatelang Exemplare nicht nachgedruckt werden. Langenscheidt habe auch nicht mehr helfen können. Laut des Verlegers floss das Geld zu spät. Im Dezember 2001 kündigte die Bayrische Landesbank die Kredite. Das Gericht will jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Verteidiger der Angeklagten haben beantragt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Die Anwälte beantragten ein Gegengutachten, das beweisen soll, dass die Verlagsgesellschaft nicht pleite war. Nach Auffassung des Rechtsanwalts Frank Langen, der einen der Geschäftsführer verteidigt, legt die Anklage in der Insolvenzfrage falsche Bewertungsmaßstäbe zugrunde. Im Kern geht es um die unterschiedliche Bewertung der Lagervorräte von 42 Millionen Büchern. „Die Staatsanwaltschaft stütz sich auf das Insolvenzgutachten, das die Verkaufsbestände preislich viel zu niedrig schätzt“, sagte der Anwalt. Da die Bücher das Kapital eines Verlages darstellen, sinke gleichfalls der Wert des Unternehmens. „Hätte man die marktüblichen Buchpreise angelegt, wäre die Firma nicht überschuldet gewesen“, so Langen. Der Verleger betonte, dass Verlage die alten Bestände inzwischen aufgekauft und zu weit höheren Preisen veräußert hätten, als das Gutachten annehme. Der Verleger beklagt zu dem taktische Fehler des Insolvenzverwalters. Dadurch seien ausländische Urheberrechte verloren gegangen. „Bücher konnten nicht nachgedruckt werden, da man etwa Fotorechte neu erwerben musste“. Weil Geld für ein neues Copyright fehlte, seien allein fünf Millionen Exemplare vernichtet worden.
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 13.09.2004, dass der Kölner Verleger den Zusammenbruch seines Unternehmens mit einem „blauen Auge“ überstanden habe. Gegen die Zahlungen einer Geldauflage seien die Strafverfahren gegen den 45 Jahre alten ehemaligen Firmenchef und seine beiden mitangeklagten Geschäftsführer eingestellt worden. Das Amtsgericht sei den Argumenten der Beschuldigten gefolgt und habe die Anklage nicht zugelassen. Nach Auffassung des Strafverteidigers Frank Langen, der einen der Geschäftsführer verteidigte, habe die Anklage falsche Maßstäbe bei der Bewertung des Unternehmensvermögens zugrunde gelegt. Das Amtsgericht hegte ähnliche Zweifel und stellte das Verfahren gegen eine vergleichsweise milde Geldauflage ein.
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Polizeimeister steht unter Verdacht
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 13.02.2004, dass ein 24-jähriger Polizeimeister unter dem Verdacht stehe, Kinderporno-Dateien verbreitet zu haben. Wie der Kölner Stadt Anzeiger erfuhr, ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft gegen einen 24-jährigen Polizeimeister aus der Polizeiinspektion Südwest wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Am 04.02.2004 durchsuchte die Polizei in Gummersbach die Wohnung des verdächtigen Streifenpolizisten in Köln und im oberbergischen Nümbrecht. Dabei seien sein Computer und weitere Datenspeicher sichergestellt worden, bestätigte gestern ein Polizeisprecher in Gummersbach. Während der Razzia erfuhren die Ermittler, dass der Beschuldigte ein Kollege sei. Daraufhin informierte man den Arbeitgeber des Polizeimeisters. Umgehend suspendierte Kölns Polizeichef Steffenhagen den Beamten vom Dienst. Offenbar war man auf den 24-jährigen im Zuge von Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Tauschring im Internet gestoßen. Der Beamte soll beim Surfen im Netz Zugang zu einem einschlägigen virtuellen Gesprächszirkel (Chatroom) gefunden haben. Gesprächspartner sollen ihm Mails mit kinderpornografischen Bilddateien zugesandt haben. Ob sich der Beschuldigte an dem Handel beteiligt hat, ist noch unklar. Der Verteidiger des Beschuldigten, Frank Langen, wolle zunächst Akteneinsicht nehmen, um feststellen zu können, was seinem Mandanten per E-Mail zugegangen ist. Er betonte, dass sein Klient nicht „pädophil veranlagt sei“.
Weitere Veröffentlichung: Kölner Stadt Anzeiger vom 14.02.2004 sowie Kölner Express vom 16.02.2004.
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Irak-Embargo
Es berichtete der Kölner Stadt Anzeiger in seiner Ausgabe vom 25.09.2003, dass vier deutsche Unternehmen wegen des mutmaßlichen Exports von Rüstungsgütern an den Irak durchsucht worden seien. Am 09.09.2003 seien die Räume eines Unternehmens in Windeck an der Sieg durchsucht worden. Die Bundeszöllner seien auf der Suche nach Unterlagen über die Lieferung eines Präzisionslasers für das Rüstungsprogramm des ehemaligen irakischen Diktators Saddam Husseins gewesen. Die Firma soll im Jahre 2001 ohne staatliche Genehmigung Maschinenteile, Software, Laser und Modifikationen für eine bereits gelieferte Maschine in den Irak geschickt haben. Der Handel sei über eine türkische Tarngesellschaft abgewickelt worden. Die Ermittler sprechen von einem Verstoß gegen das Irak-Embargo. Das Unternehmen wies die Vorwürfe über seinen Verteidiger Frank Langen zurück. Bei den Durchsuchungen handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Im September 2003 waren gleich vier deutsche Firmen ins Blickfeld der Ermittler geraten. Die Unternehmen sollen Rüstungsgüter in den Irak geliefert haben.
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Prinz Frederic von Anhalt
Der BILD- Zeitung berichtete in seiner Ausgabe vom Dezember 2003, dass Frederic von Anhalt den früheren Fortuna-Köln Boss, Jean Löring, aus seinem Schloss in der Eifel werfen möchte. Prinz Frederic von Anhalt berichtet in einem Brief an die BAG Bank Aktiengesellschaft darüber, dass er von seinem Rechtsanwalt Langen aus Köln darüber informiert worden sei, dass auch hinsichtlich des Schlosses in Nideggen seitens des Herrn Löring ein Wohnrecht bestehe. Er bitte die Bank darum, das Wohnrecht des Herrn Löring aufzuheben und erwarte einen Zuschlag der Bank zum Kauf des Schlosses.
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Aachener Müllskandal
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 22.07.2003, dass laut Staatsanwaltschaft die Akteure im Aachener Müllskandal auch in Köln und Bonn eine Rolle gespielt haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln seien durch den Müllskandal in Aachen vermutlich Schäden in Millionenhöhe entstanden. Die Vorwürfe seien massiv. Es gebe ein Bündel von Ungereimtheiten, zweifelhaften Geldflüssen und unerklärlichen Fehlern der AWA-Spitze. Auch Akteure und Firmen die bereits in Köln und Bonn unter Korruptionsverdacht standen, würden eine tragende Rolle spielen.
Schon bei der Planung des Müllofens Weisweiler hätten sich Merkwürdigkeiten gehäuft. Aachens Abfallmanager beauftragten die Trienekens-Tochter UTG mit der Kostenschätzung für die MVA. Das Honorar habe man an die Höhe der Investitionssumme gekoppelt: Je höher die Baukosten, desto höher der Beraterlohn. Der vom NRW-Innenministerium eingerichtete Antikorruptionsstabes (Task Force) habe festgestellt, dass die UTG die Kosten auf mehr als 325 Millionen Euro hoch geschraubt habe. Ursprünglich hätten die Experten ein Viertel weniger eingeplant. Nach Ansicht der Korruptionsermittler habe das Honorar mindestens eine halbe Million Euro über den üblichen Sätzen gelegen.
Unerklärlich sei der Task-Force auch, warum Aachens Müllmanager der Trienekens-Tochter „R&T Entsorgung“ Preisnachlässe für ihre Mülllieferungen in Höhe von 2,75 Millionen Euro einräumten – obwohl Verträge das ausgeschlossen hätten.
Frank Langen, Verteidiger eines Mitbeschuldigten AWA-Prokuristen betont, dass Preisabschläge mit Trienekens „einen ganz branchenüblichen Geschäftsvorgang“ darstellen.
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286 Betrügereien
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 07.05.2003 über einen Angeklagten, welchem 286 Fälle von Betrug nachgewiesen werden konnten. Es sei ein Gesamtschaden in Höhe von 57.722.86 € entstanden. Das Amtsgericht Köln habe ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung 500 Sozialarbeitsstunden verurteilt. Der Angeklagte habe dieses Urteil sofort akzeptiert. Dies vor dem Hintergrund, dass bei dem Vorwurf des erwerbsmäßigen Betruges für jede einzelne Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt werden könne. Der Angeklagte habe an Jungunternehmer in ganz Deutschland Rechnungen verschickt. Darin habe es geheißen, dass eine Handelsregistereintragung für das Unternehmen veröffentlich worden sei. Die Geschädigten wurden aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 240,-- € zu überweisen. Das Gericht habe dem nicht vorbestraften zu Gute gehalten, dass er von Anfang geständig gewesen sei. Laut seinem Rechtsanwalt Frank Langen beginne der Angeklagte im August eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann.
Weitere Veröffentlichung, Kölner Express vom 21.03. 2003
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Täter oder Opfer
In seiner Ausgabe vom 24.06.2003 berichtete der Stadtanzeiger darüber, dass ein 26 jähriger nach dem Sprung aus dem Fenster einer Polizeiwache erblindet sei. Drei Monate nach seinem Sturz aus dem Fenster der Polizeiwache Bismarckstrasse sei der Beschuldigte immer noch nicht ansprechbar. Er liege bewegungslos und geradezu apathisch in seinem Krankenbett. Die Polizei habe ihn festgenommen, weil ihn eine Karnevalsbekanntschaft als Vergewaltiger angezeigt habe. Er soll an Weiberfastnacht die Geschädigte mit einem Mittel betäubt und später in seinem Appartement missbraucht haben. Bekleidet mit einer fremden Hose sei die 34 jährige nach Stunden wieder zu Freunden und Bekannten zurückgekehrt und habe berichtet, dass sie vergewaltigt worden sei. Nach seiner Festnahme und einem kurzen Verhör sei der Beschuldigte kopfüber über zehn Meter in die Tiefe gesprungen. Vor Wochen sei er aus dem Koma erwacht und in eine Reha-Klinik verlegt worden. Er sei blind, könne kaum sprechen und habe Mühe, seine angehörigen wieder zu erkennen. Der Verteidiger des Beschuldigten habe beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen und gleichzeitig die Geschädigte wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung angezeigt. Der Rechtsanwalt der Geschädigten, Frank Langen, sehe der Anzeige gelassen entgegen. Er erklärte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Anschuldigungen haltlos seien, da seine Mandantin niemanden falsch beschuldigt habe.
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Eigentor des Staates
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 05.06.2003, dass der neue Paragraph zur Geldwäsche nach der Meinung von Anwälten unausgegoren sei. Seit der Gesetzgeber im Jahre 2001 den Paragraphen 370a der Abgabenordnung (AO) eingeführt habe, drohe Steuersündern welche über Jahre ihr Geld am Fiskus vorbeigeschleust haben, empfindliche Haftstrafen. Auch mit der Neufassung im Juli des vergangenen Jahres habe sich der Grundtenor nicht geändert. Wer banden- oder gewerbsmäßig Steuern verkürze, könne künftig als Verbrecher abgeurteilt werden. Der Strafrahmen liege zwischen einem und zehn Jahren. Der Kölner Strafverteidiger Frank Langen fürchte eine unangemessene Kriminalisierung einer Vielzahl Steuerpflichtiger. Die neue Norm der Abgabenordnung erlaube der Justiz in diesen Fällen das ganze Register verdeckter Ermittlungsmethoden, von Telefonüberwachung bis zum großen Lauschangriff. Das neue Regelwerk sehe zudem keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr vor. Damit habe der Staat ein Eigentor geschossen. Rechtsanwalt Langen erläuterte, dass die Selbstanzeige steuerpolitischen Zwecken diene. Der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung erreichen wollen, dass der Täter steuerliche Pflichten nachträglich erfüllen könne und auf diese Weise bisher verheimlichte Steuerquellen erschlossen werden. Angesichts der hohen Strafandrohung könne man dem Mandanten nun nicht mehr dazu raten, dem Finanzamt reinen Wein einzuschenken.
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Diesel-Opas
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 27.05.2003 über 75 jährige Zwillinge aus Leverkusen, die nach Meinung der Staatsanwaltschaft in großem Stile Bandenhehlerei mit Diesel und Heizöl betrieben hätten. Schwarzsprit sei in Tankstellen im Kölner Raum weitergeben worden, Diesel sei mit Heizöl gepanscht worden. Sogar von manipulierten Zähluhren und Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich sei zum Prozessauftakt die Rede gewesen. Rechtsanwalt Frank Langen bat um Milde für seinen Mandanten, da dieser 75 Jahre alt sei und noch zu Zeiten des zweiten Weltkrieges in das Kohlengeschäft seines Vaters eingestiegen sei. Er habe sein ganzes Leben keinen Urlaub gemacht und für die Familie geschuftet.
Weitere Veröffentlichungen: Express vom 05.06.2003
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Sparkassenerpressung
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 08.04.2003, dass nach der Festnahme eines 75-jährigen im Hotel Crowne Plaza am Rudolfplatz neue Details ans Licht gekommen seien. Der Rentner soll an chronischem Geldmangel gelitten haben. Den Vernehmungsbeamten habe er gesagt, er leben von monatlich 300,-- €. Davon könne man sich keine großen Sprünge leisten. Nachbarn in Bornheim beschrieben ihn als Einzelgänger. Angaben der 75 jährige habe gestanden, wurden von seinem Anwalt dementiert. Der Strafrechtler Frank Langen führt aus, dass der Beschuldigte bestreite, von der Erpressung gewusst zu haben. Selbst wenn es so wäre, sei die Art des Vorgehens aus juristischer Sicht ein untauglicher Versuch.
Der Kölner Express berichtet in der Ausgabe vom 02.06.2004, dass die Polizei mit riesigem Aufwand versucht habe, einen Mann zu überführen, der die Stadtsparkasse um eine Million Euro erpresst haben soll. Das Verfahren gegen den einzigen Verdächtigen, einen Rentner, sei eingestellt worden. „Mein Mandant hat zu Unrecht in Haft gesessen“, so Frank Langen. Der Rentner bekomme jetzt Haftentschädigung.
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Ehefrau des TV-Stars
Die Hamburger Bild Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 17.04.2003 über eine neue Folge in der Endlos-Serie um die verhängnisvolle Affäre des TV-Stars Rainer Hunold. Seine Ehefrau, eine Chemikerin müsse 8.000,00 € zahlen, weil sie die Ex-Geliebte ihres Mannes mit einer Hundeleine „grün und blau“ geschlagen haben soll. Die Vorgeschichte habe sich wie folgt vorgetragen: Es sei in Hunolds Berliner Villa eingebrochen worden. Täterin solle die Ex-Geliebte gewesen sein. Bei einer Razzia in deren Haus sei zwar Hunolds gestohlener XXL-Bademantel gefunden worden, doch das Amtsgericht Berlin habe die Angeklagte freigesprochen. Stattdessen jetzt das Strafverfahren gegen die Ehefrau. Hunold sagte zu Bild, es sei zwar absurd, aber seine Frau und er wollten endlich Ruhe haben, deshalb hätten sie gezahlt.
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Rebecca
Die Kölnische Rundschau berichtete in ihrer Ausgabe vom 26.08.2002, dass Faserspuren einen Jugendlichen aus Porz überführt haben. Der Azubi sei bereits lange im Visier der Ermittler gewesen. Die Polizei habe am Samstagabend in Porz einen Auszubildenden unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Er habe im Verhör gestanden. Der Haftrichter habe einen Haftbefehl erlassen und den Auszubildenden in Untersuchungshaft geschickt. Die Ermittler der Mordkommission Rebecca seien dem jungen Mann durch die Auswertung von Faserspuren und dem Einsatz eines V-Mannes auf die Spur gekommen. Das Verhalten des 17 jährigen sei den Beamten schon länger verdächtig vorgekommen. Sie überprüften den Auszubildenden und setzten einen V-Mann ein. Nach den aktuellen Ermittlungen sei der Jugendliche mit Rebecca nach dem Treffen auf das Gelände einer ehemaligen Mülldeponie gegangen. Dort sei es aus bislang ungeklärten Gründen zu der grausigen Tat gekommen. Frank Langen, der Rechtsanwalt des Jugendlichen, bezeichnet die Gemütslage seines Mandanten als extrem angespannt, er sei völlig fertig mit der Welt. Ein Motiv für das blutige Geschehen sei auch für ihn noch unklar. Rebecca und der 17jährige hätten sich an der ehemaligen Deponie verabredet, dann habe es Streit gegeben. Zur Tatzeit sei der 17 jährige noch Schüler gewesen, mittlerweile habe er eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur begonnen. Fünfzig Tage hatten Familie und Polizei vergeblich nach Rebecca gesucht. Bis zuletzt hatten die Mutter und deren Lebenspartner auf ein Lebenszeichen der 15 jährigen gehofft. Ohne Erfolg hatte die Polizei das Deponiegelände mit einer Einsatzhundertschaft durchsucht. Da die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt von einem Vermisstenfall ausgegangen seien, wurden keine Leichenhunde eingesetzt. Anfang Juli sei die verweste Leiche dann durch Jugendliche entdeckt worden.
Der Kölner Express berichtete in seiner Ausgabe vom 03.05.2003, dass der Täter voll schuldfähig sei. Der Richter habe die Beweisaufnahme geschlossen, nachdem dutzende Zeugen, darunter Freunde und Bekannte des Beschuldigten und Rebeccas vernommen worden seien. Zuletzt habe der Gutachter, Prof. Dr. Elliger, das Wort gehabt. Danach sei der Angeklagte voll schuldfähig. Die Anklage ist der Auffassung, dass drei Mordmerkmale erfüllt seien. Heimtücke, niedere Beweggründe und Verdeckung einer Straftat. Bei Jugendlichen sieht das Gesetz bei Verbrechen eine Höchststrafe von 10 Jahren vor. Der Verteidiger des Angeklagten, der Kölner Strafrechtsexperte Frank Langen, äußerte gegenüber dem Express, dass er das Gericht um eine gerechte Strafe bitten werde, wobei das Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen sei.
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 08.05.2003, dass durch das Landgericht Köln das Geständnis des 18 jährigen Täters strafmildernd berücksichtigt worden sei. In seinem Urteil sei das Gericht unter der vom Staatsanwalt geforderten Höchststrafe von 10 Jahren geblieben. Bis zuletzt sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Der Angeklagte Schüler sei wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 9 Jahren Haft verurteilt worden. Eine weitere Begründung des Urteils habe der Gerichtssprecher aus Gründen des Jugendschutzes abgelehnt. Aus Justizkreisen sei zu erfahren gewesen, dass die Kammer das Geständnis des Jugendlichen strafmildernd berücksichtigt habe und damit 1 Jahr unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß geblieben ist. Sein Verteidiger Langen hält das Urteil für angemessen, da sein Mandant gewusst habe, dass er hart bestraft werden müsse.
Weitere Veröffentlichung:
Kölnische Rundschau vom 26.08.2002, Kölner Stadtanzeiger vom 26.08.2002, Bild vom 26.08.2002, Express vom 26.08.2002, Kölnische Rundschau vom 27.08.2002, Bild vom 27.08.2002, Express vom 27.08.2002, Kölner Stadtanzeiger vom 27.08.2002, Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2002, Bild vom 28.08.2002, Express vom 28.08.2002, Kölner Rundschau vom 28.08.2002, Kölner Stadtanzeiger vom 28.11.2002, Express vom 29.03.2003, Kölner Stadtanzeiger vom 29./30.03.2003, Bild vom 31.03.2003, Express vom 01.04.2003, Kölner Rundschau vom 01.04.2003, Kölner Stadtanzeiger vom 01.04.2003, Bild vom 08.05.2003, Express vom 08.05.2003,
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SER
Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 12. 07.2002, dass beim Softwarehaus SER Systems am vergangenen Donnerstag die Polizei und Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht habe. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Jung seien 16 Wohnungen, private Büros und Geschäftsräume durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Anlaß für die Ermittlungen wegen Untreue und verspäteten Antrages auf Insolvenz sei seine Strafanzeige der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre gewesen. Es bestehe der Verdacht, dass Firmenverantwortliche wesentliches Betriebsvermögen zu Preisen weiter unter dem tatsächlichen Wert veräußert hätten. Besonders schwere Vorwürfe seien gegen den ehemaligen Vorstandschef erhoben worden. Er soll Konzernvermögen im geschätzten Wert von 67 Millionen € an eine US-Gesellschaft veräußert haben, die dem früheren Finanzvorstand gehöre. Der Käufer habe dabei keine adäquaten Preise bezahlt. In der Pressemitteilung der Firma sei festgehalten worden, dass keiner der derzeitigen SER-Manager zur irgendeinem Zeitpunkt Vermögenswerte von der SER System AG erworben habe. Eine wie auch immer geartete persönliche Bereicherung habe nicht stattgefunden. Ebenso seien von diesen Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Betriebsteile der SER, insbesondere werthaltige Firmenbeteiligungen oder Softwarerechte, verkauft worden. Hinsichtlich der Vorwürfe der verspäteten Insolvenzantragstellung sei festzuhalten, dass der amtierende Vorstand vor seinem Amtsantritt eine Überprüfung des Unternehmens vorgenommen habe und innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist den Insolvenzantrag gestellt habe.
Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 12.07.2002 über die Hausdurchsuchung bei der Softwarefirma SER. 50 Polizisten und 4 Staatsanwälte hätten insgesamt 16 Firmen- und Privatobjekte in Rheinland Pfalz, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg durchsucht. Es sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Nach dem Wortlaut einer Strafanzeige sei die SER Systems AG schon seit längerem überschuldet und zahlungsunfähig. Mehrere Banken der Firmen hätten Kredite gekündigt oder ihre unverzügliche Rückzahlung verlangt. Die Verantwortlichen von SER Systems hätten den Insolvenzantrag zu spät gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter habe sich gegenüber dpa dahingehend geäußert, er sei durch die Hausdurchsuchung überrascht worden. Es sei mit der Staatsanwaltschaft vereinbart worden, daß nicht Akten weggenommen worden seien, die für die Insolvenzverwaltung gebraucht würden.
Weitere Veröffentlichungen in dieser Sache: Financial Times Deutschland und Handelsblatt vom 11.07.2002
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Ungedeckte Schecks
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 01.02.2002, dass auf der Jagd nach Luxus eine Kölnerin den Blick auf die Realität verloren habe und in Untersuchungshaft gelandet sei. Die Beschuldigte habe offenbar in ihrer eigenen Welt gelebt. Ihre Vorlieben hätten kein Klischee eines Groschenromans ausgelassen. Schnelle Autos, exquisite Garderobe, ein Leben in komfortablen Hotelsuiten. Das einzige Problem der jungen Frau sei stets das fehlende Kapital gewesen. Doch mit Einfallsreichtum und Glück, gefördert durch die Gutgläubigkeit ihrer Opfer, habe sich die Mutter eines vier Jahre alten Sohnes so durch ihr Leben geschwindelt.
Vor zwei Wochen habe sich nach Polizeiangaben bei einem Mülheimer Autohändler ein BMW-Cabrio mit einem ungedeckten Scheck bezahlt. Spätere Nachforschungen hätten ergeben, dass die beim Straßenverkehrsamt angegebene Wohnadresse falsch gewesen sei. Gestern hätten nun Mitarbeiter des Autohauses die Dame und das Gefährt an einer Filiale von McDonald wieder erkannt. Die 25 jährige sei festgenommen worden. Unklar sei, ob die Geschichte über den Kauf einer 300.000 € teuren Eigentumswohnung am Rheinufer in Marienburg den Tatsachen entspreche. Das Geld soll ihr eine Kölner Bank im Dezember geliehen haben. Gestern räumte ihr Verteidiger Frank Langen ein, dass seine Mandantin sicherlich nicht allen ihren Verpflichtungen nachkommen könne. Der Anwalt sehe die Schwindeleien als persönliches Problem, dabei stelle ich auch die Frage, ob dies nicht auch Ausdruck psychischer Störungen sei.
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Kölner Parteispendenskandal
Am 12.03.2002 berichtete der Kölner Express, dass der erste Steuersünder und Scheinspender gestanden habe. Es sei der frühere Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks Köln. Dieser hat eingeräumt, in den Jahren 1994 bis 1999 mehrere Spendenquittungen vom Schatzmeister erhalten zuhaben. Diese habe er auch steuermindernd beim Finanzamt eingereicht. Er habe nun den Kölner Strafverteidiger Frank H. Langen mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Dieser erklärte, es sei richtig, dass solche Quittungen entgegen genommen worden seien.
Die Kölnische Rundschau berichtete am 13.03.2002 das Nachfolgende:
Völlig überrascht habe der frühere SPD-Parteivorsitzende in Köln erfahren, dass der langjährige Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks von der illegalen Spendenpraxis des zurückgetretenen SPD-Fraktionsgeschäftsführers und des früheren Schatzmeister zumindest gewusst habe. Über seinen Anwalt ließ der ehemalige Geschäftsführer erklären, dass er niemals eine Spendenquittung ausgestellt und unterzeichnet habe. Das Einsammeln von Spenden innerhalb des Unterbezirks habe nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört. Ihm hätten nur einzelne Bereiche der Ausgabenseite und die Verwaltung laufender Kosten oblegen. Der ehemalige Chef des SPD-Unterbezirks wolle sich gegenüber den Finanzbehörden zu den Vorwürfen äußern. Eine Sprecherin der Landes-SPD habe gestern erneut unterstrichen: Der Vorstand habe den Parteiausschluss gegen den ehemaligen Geschäftsführer gefordert. Dem nunmehr angestrebten Parteiausschluss müsse ein Parteiordnungsverfahren vorausgehen. Die könne zu einer Rüge, schlimmstenfalls auch zu einem Ausschluss aus der Partei führen.
Die Süddeutsche Zeitung titelt „Neuer Spendenskandal verschärft Krise in der SPD“
Angesichts des Spendenskandals in Wuppertal habe sich die Krisenstimmung in der nordrheinwestfälischen SPD verstärkt. Der SPD-Generalsekretär habe am Donnerstag davor gewarnt, die Vorgänge in Wuppertal und Köln miteinander in Verbindung zu bringen. Die nordrheinwestfälische SPD will sich nach den Worten des SPD-Generalsekretärs nun darauf konzentrieren, den Spendenskandal in Köln aufzuklären. Damit setze er sich gegen die Kritiker aus den Reihen der Kölner SPD zu Wehr, die von einer Hexenjagd gewarnt hätten. Durch die Ehrenerklärung und die eingesetzte Schiedskommission könnten sich Personen vom Generalverdacht befreien. Der ehemalige Kölner SPD-Fraktionschef hat unterdessen ein vor langer Zeit gesetztes Ultimatum der Bundes-SPD verstreichen lassen. Die Bundesschatzmeisterin hatte den ehemaligen Schatzmeister der Kölner SPD aufgefordert, Name und Höhe der Spendenzahlungen anzugeben. Nach Verstreichen dieser Frist würden rechtliche Schritte gegen die beiden Hauptfiguren im Spendenskandal geprüft, habe ein SPD-Sprecher in Berlin gesagt. Der ehemalige Geschäftsführer der Kölner SPD habe nach Angaben seines Anwaltes Frank Langen acht Spendenquittungen von 28.000 DM angenommen. Der ehemalige Geschäftsführer sei bis 2001 für die SPD tätig gewesen. Gegen ihn sei mittlerweile ein Parteiausschlussverfahren beantragt worden.
Der Kölner Stadtanzeiger vom 15.03.2002 berichtet, dass der ehemalige SPD-Unterbezirksgeschäftsführer über seinen Rechtsanwalt hat mitteilen lassen, dass er Spendenquittungen ausgehändigt bekommen habe, denen keine Spenden entgegengestanden hätten. Die Gesamtsumme der falschen Belege soll etwa 14.000 € betragen haben. Der ehemalige Unterbezirksgeschäftsführer habe gleichzeitig die Mitgliedschaft in der SPD gekündigt. Zum damaligen Zeitpunkt seien dem Untergeschäftsführer die Brisanz seines Handelns und die tatsächlichen Hintergründe der Spendenquittungen nicht bewusst gewesen, so sein Anwalt Frank Langen. Diese könne sich die Handlungsweise nur durch falsch verstandene Parteitreue erklären.
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Geld anderer Leute
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 27.10.2001, dass durch einen Anlagebetrug ein Kölner 355 Kunden um mehr als 10 Millionen M gebracht habe. Dieser habe sich ermüdet und krank von einer abenteuerlichen Flucht in die Karibik schließlich den deutschen Ermittlungsbehörden gestellt. Hans Bremmer (Name geändert) wisse nicht mehr so genau, wie wo und wann er mit den Betrügern in Kontakt gekommen sei. Ihn habe einmal ein Mann angesprochen, der sagte, er käme aus New York zurück und habe Erfahrung mit dem Börsenhandel. Sie seien in Gespräch gekommen, vielleicht hätten sie auch Visitenkarten ausgetauscht. Auf jeden Fall hätte wenige Tage später sein Telefon geklingelt. Eine Agentur habe sich gemeldet und dem Kölner ein unwiderstehliches Angebot gemacht. Er solle der Agentur Geld überweisen, welches sie dann für ihn in Termin- und Optionshandel unter anderem an der Wall Street anlegen würden. Gewinne von mehr als 100% seien möglich. So oder ähnlich solle die Firma L & F Ltd. Ihre Kapitalanleger aus ganz Deutschland überredet haben. Der Hauptverdächtige, der B & F Geschäftsführer, und seine Helfer hätten so mehr als 10 Millionen Mark eingesammelt. Das Versprechen, die Gelder gewinnbringend anzulegen, sei in keinem Fall eingehalten worden. Die Staatsanwaltschaft würde davon ausgehen, dass die Beschuldigten das Ziel verfolgt hätten, sich die Beträge in die Tasche zu stecken. Am Freitag beginne vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen den mutmaßlichen Schwindler aus Köln.
Laut Anklage hätten die Beschuldigten sich bemüht, bei ihren Kunden einen seriösen Eindruck zu erwecken. Sie hätten den Anlegern erfolgreiche Bankausbildungen und langjährige Berufserfahrung vorgegaukelt. Tatsächlich aber, so der Vorwurf, hätte der 62 jährige Geschäftsführer und seine Komplizen die Kundenkonten durch wirtschaftliches unsicheres Handeln sowie durch erhöhte Gebühren und erhöhte Provisionsforderungen in kürzester Zeit systematisch heruntergewirtschaftet. Den Anlegern habe man erklärt, der Broker an der Börse sei schuld an den Verlusten und die Wirtschaftslage sei im Moment sicherlich schlecht. Während dadurch viele Kunden an den Rand ihrer finanziellen Existenz geraten seien, habe es sich der Geschäftsführer mit seiner Frau offenbar mit dem erschwindelten Geld auf den Bahamas gut gehen lassen. Das Ehepaar hätte sich ein Haus am Meer und eine Yacht geleistet. Anfang des Jahres hätte der 62 Jahre alte Angeklagte genug gehabt und habe sich herzkrank den deutschen Behörden gestellt. Statt unter Palmen auf Honduras sitze er nun auf der Anklagebank. Sein Rechtsanwalt Frank Langen sagt dazu, sein Mandant sei eigentlich gar nicht verhandlungsfähig, denn er sei schwer herzkrank. In seinem Alter träfe ihn jede Strafe doppelt.
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Polizeichef unter Verdacht
Es berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 6./7.05.2000, daß dem Chef der Flughafenwache der Kölner Polizei in der landesweit größten Polizeibehörde der Ruf vorausgehe, ein fähiger und integerer Beamte zu sein. Nunmehr jedoch werde er verdächtigt, am Flughafen Köln/Bonn versucht zu haben, Goldschmuck zu schmuggeln. Zollbeamte hätten im Gepäck des Polizeiführers am Gründonnerstag nach seiner Rückkehr von einem Kurztrip in die Türkei Goldschmuck im Wert von 280.000 DM gefunden, den der Polizeibeamte nicht deklariert haben soll. Die Ware sei für drei türkische Schmuckhändler bestimmt gewesen, gegen die bereits in der Vergangenheit wegen Goldschmuggels ermittelt worden sei. Nach der Landung der Maschine aus Istanbul sei der Wachleiter in den roten Kanal für zollpflichtige Waren gegangen. Die Frage der Zöllnerin, ob er was zu verzollen habe, habe der Polizeiführer verneint. Daraufhin sei er aufgefordert worden, seinen kleinen Koffer zu öffnen, in dem sich der Goldschmuck befunden habe. Erst dann soll ihm eingefallen sein, daß er noch zum Zoll müsse. Aus Polizeikreisen sei berichtet worden, daß es nicht der einzige Kurztrip des leitenden Polizeibeamten in die Türkei gewesen sein soll. Die Ermittlungsbehörden würden nun prüfen, ob er auch früher schon Goldschmuck nach Köln gebracht habe. Mit Hilfe einer Codekarte hätte er sich jedoch die Zollkontrollen ersparen können, denn kurz nach Verlassen des Fliegers kann das Sicherheitspersonal durch eine Tür schlüpfen, die zum Vorfeld führte. Der Verteidiger des Wachleiters, Rechtsanwalt Frank Langen, berichtet, sein Mandant fahre des öfteren in die Türkei und habe dort auch einige Bekanntschaften geknüpft. Sein Mandant hätte genug Möglichkeiten gehabt, an den Zollkontrollen vorbei zu kommen. Er habe einem guten Bekannten einen Gefallen getan und den Goldschmuck in seinem Aktenkoffer mit in den Flieger genommen. Nach Ankunft in Köln sei er zum roten Kanal gegangen und den Schmuck ordnungsgemäß zu verzollen. Zu weiteren Vorwürfen könne der Anwalt sich erst äußern, wenn er Akteneinsicht erhalten habe.
Weitere Veröffentlichungen in dieser Sache: Kölnische Rundschau vom 05.05.2000, Kölnische Rundschau vom 06.05.2000, Bildzeitung vom 06.05.2000, Kölner Stadtanzeiger vom 18.05.2000, Kölnische Rundschau vom 19.05.2000, Kölnische Rundschau vom 22.06.2000, Kölnische Rundschau vom 01.07.2000.
In seiner Ausgabe vom 06.01.2001 berichtet der Kölner Stadtanzeiger über den Strafbefehl für den leitenden Polizisten. Er sei froh, daß die Sache mit der Steuerhinterziehung vorbei sei, sagte der Mann, der bis Ostern 2000 noch Leiter der Flughafenwache der Polizei gewesen sei. Dann aber sei mit dem Vorwurf des versuchten Schmuggels von 18 kg Goldschmuck die Karriere dahingewesen. Zoll und Staatsanwaltschaft ermittelten gegen den ersten Polizeihauptkommissar wegen versuchter Steuerhinterziehung. Es gab weitere Vorwürfe, der ehemalige Wachleiter solle Urkunden gefälscht haben um Schummeleien bei Überstundenabrechnungen zu vertuschen.
Nunmehr jedoch könne der Beamte aufatmen. Die Staatsanwaltschaft habe einen milden Strafbefehl angeregt, den das Amtsgericht am letzten Freitag erlassen habe. Der Beamte sei insgesamt zu 90 Tagessätze á 100,00 DM verurteilt worden. Der Anwalt des Beamten, Frank Langen, sagt, daß sein Mandant den Strafbefehl akzeptieren werde. Der ehemalige Wachleiter sei zwar in den Kanal für zu versteuernde Waren gegangen, habe aber die Frage der Zollbeamtin, ob er was zu verzollen habe, mit nein beantwortet, da er diese Frage nur auf die mitgeführte Plastiktasche bezogen habe und nicht auf den Koffer, für dessen Inhalt er Zolldokumente gehabt habe und worauf er auf die Frage was darin sei, "Gold" geantwortet habe.
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Korruptionsvorwurf im Rathaus
Es berichtet die Kölnische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 24.05.2000, daß nach einer erneuten Razzia in der Stadtverwaltung die Ermittler der Sonderkommission die beschlagnahmten Akten überprüften und Beschuldigte verhören würden. Vier Angestellte der Stadt Köln und mehrere Unternehmer seien am Montag morgen mit auf das Polizeipräsidium genommen worden und dort bis spät in die Nacht verhört worden. Ein fünfzigjähriger Beamter sei vorläufig festgenommen worden und mußte die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen. Unter anderem sei der Vorwurf aufgekommen, ein Kölner Unternehmer habe das Eigenheim des Amtsleiters mitfinanziert. Gegen diesen Vorwurf verwehrte sich der Verteidiger des Unternehmers, Rechtsanwalt Frank H. Langen, und teilte mit, daß sein Mandant sich umfassen zu den Vorwürfen geäußert habe und die Verdächtigungen habe von sich weisen können. Er habe überzeugend darstellen können, daß keinerlei Unterstützungshandlungen für den Hausbau des Amtsleiters geleistet worden seien, so der Anwalt in einer Presseerklärung. Nach Aussage von Rechtsanwalt Langen habe der ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Stadtrat, Volker Bulla, einen Kripobeamten mündlich über eventuelle Ungereimtheiten im Amt für Straßen- und Verkehrstechnik informiert. Ein anonymer Anrufer habe Bulla mitgeteilt, daß Beamte im Amt 66 korrupt seien. Nach dem anonymen Tip hätten die Beamten der Sonderkommission recherchiert und hätten am Montag die Durchsuchungen durchgeführt. Bulla bestätige die Angaben des Anwalt.
Weitere Veröffentlichungen: Bildzeitung, Express, 20 Minuten Köln vom 24.05.2000
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Maxima
Es berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe 42/1998 über den Ruin des VFL Gummersbach als den welterfolgreichsten Handballclub und wieviel Schuld dessen Vermarktungspartner Maxima dabei trage. Seit Monaten sei die finanzielle Lage des Handballvereins angespannt gewesen. Zuletzt sei ein Bündnis in die Brüche gegangen, daß bisher im deutschen Sport einmalig gewesen sei. Der VFL Gummersbach und sein Vermarkter, der Kölner Finanzdienstleister Maxima, hätten sich in einer Betreibergesellschaft zusammen getan. Als der Verein mit immer neuen Schulden auf den Partner zugekommen sei, habe die Maxima die Notbremse gezogen und sei aus dem Unternehmen ausgestiegen.
Beim VFL Gummersbach sei die Kölner Firma, die mit Immobilienfonds und Rentenversicherungen nach eigenen Angaben 1997 rund 751.000.000 DM umgesetzt habe, zunächst aufgetreten wie ein Großinvestor. Dabei genieße die Maxima Holding einen zwiespältigen Ruf. Bereits im Februar 1998 habe das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vor den von der Maxima vertriebenen Rentenversicherungen gewarnt. Im April habe die Kölner Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Büro- und Privaträume der Maximachefs durchsuchen lassen. Aber auch in anderen Sportbereichen sei die Maxima tätig gewesen, so auch bei der Organisation des Radrennklassikers "Rund um Köln". Zur Deckung des 500.000,00 DM-Etats wurden die Vermarktungsrechte dieses Radrennens an die Maxima abgetreten - jedoch ohne unterschriebenen Vertrag - und als man sich dann über das Kleingedruckte nicht einigen konnte, sei im Jahre 1998 das Traditionsrennen ausgefallen.
Weiterhin berichtet die Welt am Sonntag vom 17.05.1998 von dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Manager der Maxima Holding AG. Ende April 1998 seien Büros von 12 Firmen unter dem Dach der Maxima sowie eine Represetanz in Düsseldorf durchsucht worden. Die Strafverfolger sähen für betroffene Maxima Kunden düstere Zeiten anbrechen. Man sei gespannt, ob die Maxima die Versprechungen zu regelmäßigen Mandantenzahlungen nachkommen könne. Interessant sei, welche Umsätze die Maxima Holding, die über diverse Unter-GmbHs agiere, für die Gruppe angebe. 1997 sei es nach eigener Auskunft 751.000.000 DM gewesen, für das 1998 werde 1 Mrd. DM erwartet. Die Mitarbeiter sollen im Jahre 1998 nur um rund fünf auf 30 steigen, zusätzlich habe man 400 freie Mitarbeiter. Die Kölner Finanz-AG sei unter anderem mit Hilfe des deutschen Handballbundes auf Kundenfang. Mit einer sechsstelligen Summe jährlich werde Sportsponsoring mit der Nationalmannschaft als Aushängeschild betrieben. Dafür stehe auf dem Rücken der Handballnationalspieler die Aufschrift Maxima. Der Sponsorenvertrag solle bis zum 28.02.2003 laufen. Für größeres Aufsehen habe die Maxima Holding gesorgt, als sie Ende März 1997 mit der Zusage von 1,6 Mio. DM pro Jahr den traditionsreichen Handballbundesligisten VFL Gummersbach vor dem Konkurs gerettet habe und den Verein in die VFL Maxima Gummersbach GmbH umbenannte.
Die Süddeutsche Zeitung vom 23.05.1998 berichtet unter dem Aufmacher "Verdacht auf Betrug bei der Maxima Holding" wie folgt:
Die Maxima Holding AG, Sponsor der Deutschen Nationalmannschaft sowie des Bundesligisten VFL Gummersbach und einer der größten Anbieter fremdfinanzierter Rentenmodelle, stecke in ernsten Schwierigkeiten. Beamte der zuständigen Staatsanwaltschaft hätten in Düsseldorf und Köln die Firmenzentrale sowie die zwölf unter ihrem Dach agierenden Firmen durchsucht und dabei erhebliches Aktenmaterial beschlagnahmt. Vertragspartner der Maxima sei eine amerikanische Firma namens Deleware (USA) gewesen. Dabei handele es sich jedoch möglicherweise um eine Briefkastenfirma. Gegenstand des von der Maxima und der AIP offerierten Modells sei der Aufbau einer lebenslangen privaten Rente unter Zuhilfenahme eines Bankkredits gewesen. Die Finanzierungskosten sollten dabei nach § 9 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im Vertrauen auf ein über den Steuervorteil besonders preiswerten Aufbau einer privaten Altersversorgung hätten die Kunden Verträge mit bis zu einer Million DM abgeschlossen. Seit Anfang des Jahres habe das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der AIP den Geschäftsvertrieb in Deutschland untersagt, weil die für das Versicherungsgeschäft notwendige Zulassung fehle.
Der Kölner Express vom 16.01.2001 berichtet mit der Überschrift "Der Pleitekonzern Maxima: Vorstände angeklagt" über die Erhebung der Anklageschrift gegen die Vorstände der Maxima. Das 342 Seiten starke Werk sei von der Staatsanwaltschaft an die zuständige 14. große Strafkammer des Landgerichts Kölns geschickt worden. Es gehe um Untreue, Betrug, Insolvenzdelikte und Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz. Express habe gestern bei Rechtsanwalt Langen, dem Verteidiger eines der beiden Vorstände, angefragt und von diesem die Mitteilung erhalten, es handele sich um eine umfangreiche Anklageschrift, es werde um Fristverlängerung gebeten, um ausführlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Auch der FOCUS berichtet am 26.03.2001 über die Anklageerhebung. Zwischen 1993 und 1999, so die Ermittler, hätten die Angeklagten mit der Maxima-Firmengruppe ein Schneeballsystem betrieben. Sie hätten mindestens 620 Privatleute, etwa 40 Firmen und den Fiskus um 26 Mio. DM erleichtert. Der Kölner Rechtsanwalt Frank Langen, Verteidiger eines der beiden Vorstände, erklärt auf Nachfrage, daß es sicherlich zu einer Hauptverhandlung kommen werde.
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Hokus Pokus
In der Ausgabe vom 02.09.1999 des Kölner Stadtanzeigers wird festgehalten, daß die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Millionenpleite des Kindergartenvereins Hokus Pokus kurz vor dem Ende stünden. Wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt habe, solle die Mitgründerin und Macherin des Trägervereins mit seinen sieben Kindertagesstätten wegen Nichterfüllung von Sozialleistungen angeklagt werden. Die Ankläger würden ihr vorwerfen, für die etwa 100 Mitarbeiter des Vereins über Jahre hinweg insgesamt fast eine halbe Million DM Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt zu haben. Die Beschuldigte habe dies auch zugegeben, sagt so Oberstaatsanwalt Raupach, der den Straftatbestand (bis zu fünf Jahren Haft) als äußerst schwerwiegend bezeichnete. Nicht bestätigt hätte sich jedoch der Verdacht der Untreue. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise ergeben, daß die Beschuldigte einen Teil der 90 %-tigen Zuschüsse der Stadt (4,5 Million DM jährlich) an den sieben Kindertagesstätten vorbeischleuste, um sie in die Kanäle ihrer Firma versickern zu lassen. Nach den bisherigen Ermittlungen sei das Kapitel Hokus Pokus eine Geschichte über das wirtschaftliche Chaos. Die Beschuldigte habe pädagogisch zwar sehr gute Ansätze und Ideen gehabt, hieß es bei der Staatsanwaltschaft, aber von Buchführung hätte sie keine Ahnung. Öffentliche Zuschüsse und Geld von Privatfirmen, die damit Kindergartenplätze gekauft hätten, seien zerronnen. Die inoffizielle Vereinschefin, die nie den Titel einer Geschäftsführerin des Vereins gehabt habe, habe die Geschäfte Ihrer Firma und des Vereins aus einer großen Kasse betrieben und habe einfachste Grundregeln zur Führung eines Geschäfts nicht beachtet, so Oberstaatsanwalt Raupach. In ihren tagelangen Vernehmungen habe sie jegliches Unrechtsbewußtsein vermissen lassen. Ihr sei das Pädagogische wichtig gewesen, dies habe sie die Ermittler wissen lassen, da konnte sie sich nicht auch noch um die Buchführung kümmern. Als der Verein in finanzielle Schieflage geraten sei, habe sie aus eigenen Mitteln sogar noch 100.000 DM zugeschossen. Es half nichts. Im Herbst 1998 sei für den Verein Konkurs angemeldet worden. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Kindergartenpleite habe sich auch die Stadt überaus schwer getan, es seien bei den städtischen Mitarbeitern auch nach den langen Ermittlungen auf Bitten der Staatsanwaltsschaft nicht feststellbar, ob der Verein in den Jahren 1995 bis 1998 korrekt abgerechnet habe.
In der gleichen Zeitung wurde kurz darauf auch berichtet, daß die Gläubiger im Insolvenzverfahren des zahlungsunfähigen Kindergartenvereins Hokus Pokus schlechte Karten hätten. Nach Angaben des Konkursgerichts seien 2.000.000 DM an Forderungen angemeldet worden. Auch wenn der Insolvenzverwalter nur nahezu die Hälfte aller Forderungen anerkannt habe, würden die Gläubiger völlig leer ausgehen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Mitgründerin von Hokus Pokus und die langjährige Organisation des Vereins strebe indes seinem Ende zu. Von den Betrugsvorwürfen bliebe am Ende einzig, daß in den letzten drei Monaten wegen schludriger Geschäftsführung für die 100 Mitarbeiter von Hokus-Pokus zwischen 380.000 bis 500.000 DM Sozialabgaben nicht abgeführt seien. Rechtsanwalt Frank Langen erklärte inwieweit seine Mandantin allein oder etwa auch der Vereinsvorstand Schuld habe, müsse noch geklärt werden.
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Mutterliebe
Es berichtet der Kölner Express in seiner Ausgabe vom 27.12.1997, die Zeitschrift Bella, Echo der Frau sowie Frau im Spiegel über die 68 Jahre alte Rentnerin, die für ihren Sohn für eine Million Mark Verbindlichkeiten haften müsse. Die Banken hätten diesen Betrag von der Rentnerin eingefordert. Das Reisebüro des Sohnes sei in Konkurs geraten und die betagte Dame habe für ihren Sohn gebürgt. Seit August 1997 habe sich der Sohn ins Ausland abgesetzt. Der Anwalt der betroffenen Mutter, Rechtsanwalt Frank Langen, bestätige, daß sich der Sohn der Mandantin lediglich noch zweimal bei ihr telefonisch gemeldet habe und seinen Entschluß mitgeteilt habe, nicht mehr zurückzukommen. Der Anwalt, Spezialist für Konkursstrafsachen, sei bei seiner Bestandsaufnahme auf einen beachtlichen Schuldenberg von 1.000,000 DM gestoßen. Da der Sohn nun untergetaucht sei, müsse seine Mandantin aufgrund der abgegebenen Bürgschaft nunmehr für die Schulden aufkommen. Es habe erreicht werden können, daß ein Teil der Verbindlichkeiten über die Zwangsversteigerung des Geschäftshaus bedient worden seien und auch das Privathaus der Rentnerin sei insoweit gerettet worden, da Rechtsanwalt Frank Langen mit den Banken ein Teilverzicht und eine neuerliche Kreditvergabe für die betagte Mandantin ausverhandelte.
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Erotik-Hotlines
Am 25.04.2001 berichtet der Kölner Stadtanzeiger, daß zum ersten Mal in der Geschichte der Telefonsexbranche Staatsanwälte gegen einen Betreiber und einige Mitarbeiterinnen eines Call- Centers wegen des Verdachts der Körperverletzung ermitteln würden. Ein Mann habe Strafanzeige erstattet, weil er monatelang am Tag sowie auch nachts durch Störanrufe belästigt worden sein soll. Der Betreiber des Call-Centers und zwei Mitarbeiterinnen sollen mehrere hundert dieser Telefonattacken inzeniert haben. Hätten die Telefondamen Leerlauf, so sähe es der Betreiber gern, wenn gute Kunden einfach mal einen Anruf erhielten, daß die betreffende Dame wieder da sei. Dies sei zwar laut Ehrenkodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste, dem alle namhaften Anbieter der Branche angehörten, verboten, aber es geschehe trotzdem. Auf die Spur der mutmaßlichen Störer sei das vermeintliche Opfer durch eine Fangschaltung der Deutschen Telekom gekommen. Diese Fangschaltung hätte nicht die 0190-Nummern zur Tage gefördert, sondern sind die Privatanschlüsse des Call-Center-Betreibers. Unter den Verdächtigen befindet sich auch die 24-jährige Kölner Studentin, die ihr Studium durch die Tätigkeit in einem Call-Center für Sexhotlines finanziere. Deren Verteidiger Frank Langen erklärt: Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung käme nur in Betracht, wenn der Mann mehrmals in der Nacht angerufen werde und nicht mehr einschlafen könne, weil er immer wieder befürchten müsse, durch die Anrufe geweckt zu werden. Dies könne zu einer psychischen Schädigung führen, erläutert Lagen. So etwas habe seine Mandantin nicht durchgeführt. Sie sei nicht der Störenfried gewesen.
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Gruselmord in Kalk
Der Kölner Express berichtet in seiner Ausgabe vom 16.05.1997 über einen Mord in Kalk. Das Opfer sei nach Überzeugung der Polizei nach der Tötung zerstückelt und in blaue Müllsäcke verpackt worden. Der Halbbruder des Opfers und dessen Ehefrau und Tochter seien unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Auf die Spur des Opfers und dessen Familie sei die Kripo mit mehreren Telefonnummern und einem Kontoauszug des Toten gekommen, die zwischen den Leichenteilen im Müllsack gelegen haben. Nachdem die Familie in das Polizeipräsidium zur Vernehmung geladen worden sei, verwickelten sie sich in Widersprüche.
Das Motiv für die Tat ist für die Fahnder ein Rätsel. Ging es um die Ehre der Tochter? Hat das Opfer versucht, die 22jährige sexuell zu belästigen? Der ermittelnde Staatsanwalt erklärte, gegen die beiden Frauen sei Haftbefehl wegen Totschlags beantragt worden. Eine Tatbeteiligung des Vaters sei nicht nachgewiesen worden. Er sei auf freiem Fuß, jedoch noch Beschuldigter. Der Anwalt des Vaters, Rechtsanwalt Frank Langen, erklärte, sein Mandant sei unschuldig und beteuere immer wieder, er verstehe das ganze nicht.
Weitere Veröffentlichungen in dieser Sache: Kölner Express vom 28.10.1997
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Blutrache im Kölner Landgericht
Der Kölner Express vom 02.04.1995 macht auf der ersten Seite mit der Überschrift "Rachemord im Gericht" und berichtet, daß ein Mann aus der Türkei gekommen sei, weil er Rache nehmen wollte, Rache für den Mord an seinem Sohn. Es sei der vierte Verhandlungstag im Mordprozeß gegen drei Türken gewesen. Sie hätten im Sommer 1994 den 20jährigen erschlagen. Der Vater des Opfers sei im Prozeß als Nebenkläger aufgetreten. Am 01.02.1995, 11.45 Uhr, Saal 112 habe der Anwalt des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Frank Langen, einen Vortrag über Rachekultur in der Türkei beendet. Es sei eine Verhandlungspause angekündigt worden und dann habe der Vater des Opfers eine großkalibrige Pistole unter seiner Kleidung hervorgeholt und in Richtung Anklagebank geschossen. Er habe zwei der Angeklagten getroffem, einer sei sofort tot gewesen. Weiter habe der Nebenkläger die 66jährige Großmutter eines Angeklagten und einen weiteren Verwandten angeschossen. Erst der Bruder eines der Angeklagten habe den Bewaffneten überwältigen können.
Die kölnische Rundschau berichtet am 11.02.1995 unter der Überschrift "Nach Todesschuß Richter abgelehnt", daß der Verteidiger des Hauptangeklagten nach den Vorkommnissen am 01.02.1995 einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt habe. Er erklärte, die Richter seien nicht mehr die gesetzlichen Richter. Später habe er den Inhalt seiner Erklärung zum Gegenstand eines Befangenheitsantrages gegen die Besetzung der 11. Strafkammer gemacht. Sein Mandant könne sich nach dem Mord im Gerichtssaal der Kammer nicht mehr anvertrauen, weil die Richter als Zeugen des Geschehens vor der Kripo ausgesagt hätten.
Weitere Veröffentlichungen in dieser Sache: Die Welt 02.02.1995 sowie die Süddeutsche Zeitung vom selben Tag
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Fleischkönig
Der Kölner Express berichtete am 25.04.1997 der Beschuldigte sei der Fleischkönig von Köln. Er liebe schnelle Autos und schöne Frauen, doch letzteres habe ihm kräftigen Ärger eingebracht. Es werde ermittelt wegen versuchten Totschlags. Nunmehr könne der Beschuldigte aufatmen, das Verfahren sei eingestellt worden. Dabei würde der 50jährige ein spezielles Hobby hegen. Er liebe rassige Schönheiten von der Copacabana. Nach drei Monaten, wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sei, würde dann immer Schluß gemacht. Eine Unternehmung, die bei einer junge Dame nicht auf Gegenliebe gestoßen sei. Es sei aufgrund der bevorstehenden Rückreise nach Brasilien bis hin zu der folgenschweren Nacht im September 1996 immer wieder zum Krach gekommen. In dieser Nacht habe die 22jährige halb nackt und verletzt vor der Wohnung des Beschuldigten gelegen. Der erklärte, es sei ein Selbstmordversuch gewesen, doch die dunkelhäutige Schönheit habe behauptet, sie sei von dem Beschuldigten aus dem Fenster gestoßen worden, was sich nach Angaben des zuständigen Staatsanwaltes nicht habe nachweisen lassen. Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Frank Langen, war von Anfang von dessen Unschuld überzeugt und erklärte, die Anzeige sei nur erstattet worden, um finanzielle Ansprüche von seinen Mandanten fordern zu können.
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Diät-Arzt
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 16/17.09.1995, daß der Arzt und die beiden Apotheker im Skandal um die gefälschten Schlankheitspillen festgenommen worden seien und vorerst in Untersuchungshaft blieben. Alle drei hätten am Freitag die Anträge auf Haftprüfung durch ihre Anwälte zurücknehmen lassen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sähen. In den Fällen der Apotheker würde die Staatsanwaltschaft sogar die Erweiterung der Haftbefehle beantragen, weil möglicherweise ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliege. Die Staatsanwaltschaft hätte auf die weitere Haft des Arztes bestanden, weil die Obduktionen der mutmaßlichen Pillenopfer noch nicht vorlägen. Erst danach könne feststehen, ob ein Zusammenhang zwischen den verschriebenen Schlankheitsmitteln und dem Tod der Kölner Unternehmerin im Mai diesen Jahres bestünde. Frank Langen, einer der Jansen-Anwälte, erläuterte die Vorgehensweise der Verteidigung, zunächst Haftprüfungsanträge zu stellen und sie sodann zurückzuziehen wie folgt:
"Der Haftrichter habe während des etwa einstündigen Gesprächs durchblicken lassen, daß durchaus Hoffnung auf Haftverschonung bestehe, falls die Experten keinen Zusammenhang zwischen den Todesfällen und der Rezeptur feststellen könnte. Hätte die Verteidigung des Haftprüfungsantrag aufrecht erhalten, hätten nacheinander Landgericht und Oberlandesgericht entscheiden müssen. Nunmehr bestehe die Möglichkeit, daß bei einem neuen Haftprüfungstermin in etwa drei Wochen, der Arzt aus dem Gefängnis komme. Dann solle dem Gericht eine gutachtliche Stellungnahme über den Todesfall vorliegen sowie die Vermögensverhältnisse des Arztes offengelegt sein. Folglich werde Ende nächster Woche erneut Antrag auf Haftverschonung gestellt."
Weitere Veröffentlichungen: Bild am Sonntag vom 03.09.1995 sowie Kölner Express vom gleichen Tage.
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Beweisanträge im Wienand-Prozeß
Das Neue Deutschland berichtet am 24.05.1996 über 53 neue Beweisanträge im Wienand-Prozeß. Eigentlich sei für den 56. Verhandlungstag im Düsseldorfer Oberlandesgericht die Fortsetzung des Plädoyers der vier Verteidiger Wienands und Völkes vorgesehen gewesen. Die Anwälte würden jedoch nach dem derzeitigen Stand die Gefahr sehen, daß der vierte Senat den Anträgen der Bundesanwälte Lampe und Schmidt folge. Die hätten am 24.04.1996 wegen Agententätigkeit drei Jahre Haft für Wienand plus 1 Million DM Geldstrafe sowie neun Monate auf Bewährung für den Mitangeklagten Offizier der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatsicherheit gefordert. Um die Unschuld ihrer Mandanten beweisen zu können, hätten die Wienand-Anwälte das Gericht gestern mit 53 neuen Anträgen konfrontiert. Rechtsanwalt Frank Langen verlaß drei Stunden lang die Beweisanträge. Der Grund: Die Wienand Verteidiger monierten, daß die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zahlreiche Zeugen der HVA und der SPD entweder falsch oder unvollständig zitiert haben. Jetzt sollen weitere Prominente Zeugen Licht ins Dunkle bringen. So der langjährige Chef der DDR-Auslandsspionage Markus Wolf, die Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Oskar Lafontaine, Theo Weigel sowie Wolfgang Gerhardt und der Ex-Botschafter Valentin Falin. Außerdem solle der Ex-Bundestagspräsident, Philipp Jeninger, der Wienand als Zeuge entlastet habe, den prominenten SPD-Politikern Johannes Rau, Hans-Joachim Vogel, Ehrenberg, Wolfgang Roth und Egon Bahr gegenüber gestellt und weitere Dokumente verlesen werden. Ziel der Anträge sei es zu beweisen, daß Karl Wienand einen normalen politischen Gesprächskontakt in die DDR gehabt habe. Er habe bis zuletzt an die Legende seines Gesprächspartners, dieser sei vom Ministerrat der DDR, geglaubt. Wienand habe sich nie konspirativ mit ihm getroffen, sondern sei von dem HVA-Mann abgeschöpft worden. Der SPD Mann habe nicht, wie behauptet, 10.000,00 DM Agentenlohn im Monat erhalten und auch sonst keine materiellen Vorteile gehabt. Vielmehr habe Wienand immer im Auftrage und mit Wissen von Herbert Wehner und anderen Zeitzeugen den vertraulichen politischen Dialog mit der DDR gepflegt.
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