
Steuerstrafrecht
Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Steuerschlupflöcher sollen geschlossen und Steuersünder zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die Ermittlungsbehörden vermehrt zu Methoden greifen, die bisher dem Bereich der organisierten Kriminalität vorbehalten waren. Der Fall „Liechtenstein“ hat hier eindrücklich gezeigt, dass der Staat inzwischen mit deutlich „härteren Bandagen“ kämpft und auch vor einer Informationsbeschaffung nicht zurückschreckt, die sich zumindest unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erheblichen Bedenken ausgesetzt sieht. Durch die Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und deren enger Zusammenarbeit mit den Fahndern der Finanzbehörden wurde in jüngerer Zeit ein besonders hoher Verfolgungsdruck aufgebaut, der mit einer hohen Aufklärungsquote einhergeht.
Für die Betroffenen bedeutet ein solches Verfahren, dass nicht nur die zunächst an den Steuerbehörden vorbei bewegten Gelder an das Finanzamt zu zahlen sind, sondern es sind auch erhebliche Steuerzinsen, Säumniszuschläge sowie Geld- oder sogar Freiheitsstrafen zu erwarten. Diese gravierenden Folgen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens lassen sich nur durch eine qualifizierte Verteidigung verhindern. Wir bieten neben unserer strafrechtlichen Kernkompetenz auch die erforderlichen Kenntnisse des materiellen Steuerrechts, welche unverzichtbar ist, um eine sachgerechte und erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten.
Im Vorfeld steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind wir zudem auf dem Gebiet der steuerstrafrechtlichen Compliance, d.h. der Beratung zum Zwecke der Vermeidung steuerstrafrechtlicher Haftungsrisiken, tätig.
Schließlich leisten wir die erforderliche Beratung im Falle der sog. Selbstanzeige, wodurch dem steuerehrlichen Mitbürger die Möglichkeit eingeräumt wird, Straffreiheit durch Offenbarung steuerlich relevanter Sachverhalte zu erlangen. Da diese Möglichkeit jedoch an verschiedene gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist, ist sachkundige Beratung dringend geboten, um nicht durch eine vorschnelle Offenbarung zusätzlichen Schaden zu verursachen.
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