Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn
Beim Familienrecht handelt es sich aufgrund seiner vielschichtigen Fallgestaltungen um ein komplexes Rechtsgebiet. Es erfordert einerseits großen Einsatz, um die persönliche Betreuung der betroffenen Menschen zu gewährleisten, andererseits ein hohes Maß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Im Folgenden werden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Themen bezüglich des Familienrechts Bonn bekommen. Rechtsanwältin Langen steht Ihnen mit ihrer Expertise als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Bonn stets zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt der Ehevertrag?
Es liegt im Ermessen der beteiligten Eheleute, wie ein Ehevertrag gestaltet wird. Es ist jedoch vor allem wichtig zu wissen, dass die Ehepartner ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen eine sogenannte Zugewinngemeinschaft bilden. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, unabhängig von potentiellen Einkommensunterschieden, aufgeteilt wird. Deshalb dient ein Ehevertrag in den meisten Fällen dazu, diesen Zugewinnausgleich zu vermeiden und stattdessen eine Gütertrennung zu vereinbaren. Es können darüber hinaus aber auch eine ganze Reihe anderer Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen werden, etwa Regelungen zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich.
Ist ein Ehevertrag ohne Notar gültig?
Maßgeblich nach dem Vermögenswert und den zu regelnden Sachverhalten richten sich die Kosten eines Ehevertrags. Außerdem ist es entscheidend, ob Sie lediglich einen Anwalt oder zusätzlich einen Notar engagieren. Bei einem Ehevertrag entstehen somit sowohl Kosten für einen Anwalt als auch für einen Notar. Die Höhe der Anwalts- und Notargebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Es gilt nach deutschem Familienrecht: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Kosten für den Ehevertrag. Es gilt, dass der Ehevertrag nur dann wirksam ist, wenn der Inhalt des Ehevertrags auf seine formale Richtigkeit hin geprüft wird. Es ist zwingend notwendig, eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar zu erhalten. Ohne Notar ist ein Ehevertrag schlichtweg nicht möglich und unwirksam.
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Kann man einen Ehevertrag gemäß Familienrecht anfechten?
Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn er in erheblichem Maße gegen geltendes Recht verstößt oder durch seine Vereinbarungen eine Vertragspartei benachteiligt. Dann widerspricht er den Vorstellungen der ehelichen Solidargemeinschaft und kann deshalb angefochten werden. Bei einem Ehevertrag kann man nicht nur inhaltlich, sondern auch den Umständen seiner Unterzeichnung nach gegen Sitten verstoßen. Der Notarvertrag kann so von einem Ehepartner angefochten werden, wenn bei der Vertragsunterzeichnung seine Unterlegenheit oder Abhängigkeit ausgenutzt wurde.
Laut § 123 BGB ist dies in folgenden Situationen der Fall:
- Der Ehevertrag wurde von einem Vertragspartner unterzeichnet, obwohl er dessen Inhalte und Konsequenzen vermutlich aufgrund seines Bildungsgrades nicht abschätzen konnte.
- Bei Vertragsunterzeichnung war die Frau schwanger und dadurch finanziell oder emotional vom Mann abhängig, sodass sie den für sie nachteiligen Klauseln zugestimmt hat.
- Es bestand eine existentielle, finanzielle oder psychische Abhängigkeit
- Das Unterschreiben des Ehevertrags fand unter Druck und Drohungen statt
Vor Gericht wird die Sittenwidrigkeit anerkannt, wenn Umstände oder Inhalte dazu geführt haben, dass ein Ehevertrag unterschrieben wurde, mit dem ein Ehepartner sich einen Vorteil verschaffen konnte. In dem Moment, in dem das Gericht eine Vertragsklausel als sittenwidrig bewertet, ist zugleich der gesamte Ehevertrag sittenwidrig und alle Vereinbarungen sind unwirksam. Als erfolgreiche und erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Bonn steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.
Was, wenn der Ehevertrag ungültig ist?
Wenn der benachteiligte Ehepartner den Ehevertrag erfolgreich anfechten konnte, kann er Schadensersatz für die Vorteilsnahme vom anderen Ehepartner verlangen. Wenn beispielsweise die Klausel zur Regelung des Unterhalts rechtswidrig gewesen sein sollte, kann der schlechter gestellte Ehepartner die ihm zustehenden Unterhaltszahlungen einklagen. Es ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über die Ungültigkeit eines Ehevertrags, ob aufgrund der Benachteiligung ein Schadensersatzanspruch, beispielsweise aufgrund § 826 BGB gegenüber dem vertraglich ehemals besser gestellten Ehepartner geltend gemacht werden kann.
Wenn das Familiengericht dem Antragsteller Recht zuspricht und dieser den Ehevertrag anfechten könnte, kann er zum Ausgleich seiner Benachteiligung gemäß §§ 311, 241, 242 und 280 BGB Schadensersatz vom Ehepartner fordern.
Wer bekommt das Sorgerecht?
Wenn man das alleinige Sorgerecht für sein Kind haben möchte, muss man dieses beim zuständigen Familiengericht in Bonn beantragen. Für die Beantragung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Die Gerichte wägen insbesondere das Kindeswohl ab, und sehen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen der Elternteile verhältnismäßig ist: Kontinuität, Förderung und soziale Bindung. Dem Kind soll durch die Kontinuität eine einheitliche und stabile Erziehung gewährleistet werden, die schließlich zu einer ausgeglichenen Entwicklung des Kindes führt. Dies wird an der Sicherheit, Berechenbarkeit und Dauer der zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes gemessen. Unter Anderem ist von Bedeutung, zu welchem Elternteil das Kind eine besonders starke Beziehung hat. Es ist im Fall einer Scheidung auch wichtig, bei wem das Kind die Trennungszeit verbrachte.
Hinsichtlich der Förderung wird vom Gericht hingegen bewertet, bei welchem Elternteil das Kind die beste materielle Entwicklungsgrundlage hat (etwa durch Bildungsstand und finanzielle Mittel). Darüber hinaus wird beim Aspekt der sozialen Bindungen darauf geachtet, dass das Kind nicht von seinem sozialen Umfeld, von Geschwistern und anderen Verwandten, Freundeskreis und Schule getrennt wird. Es kann im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahren je nach Alter des Kindes sein, dass auch das Kind selbst vom Familienrichter zu seinen Lebensumständen und seinen Präferenzen bezüglich des Sorgerechts befragt wird. Als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Bonn steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.
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Wann erhält man Unterhalt?
Wenn ein Partner nach der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut, kann er bis 3 Jahre nach der Geburt des Kindes ohne weitere Voraussetzungen Unterhalt nach der Scheidung verlangen. Dieser braucht auch keine Teilzeitarbeit zu übernehmen. Der Unterhalt kann ab dem dritten Lebensjahr aus Kind- oder Elternbezogenen Gründen verlängert werden. Wichtig zu sagen ist, dass die Verlängerung der „Billigkeit“ entsprechen muss. Es kann Unterhalt wegen Alters verlangt werden, wenn der Ehepartner wegen seines Alters nicht mehr arbeiten kann. Soweit dem Ehepartner wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, ist er unterhaltsberechtigt.
Darüber hinaus gilt hinsichtlich des Themas Unterhalt, dass derjenigen, der keine Kinder zu betreuen hat und weder krank, noch gebrechlich, noch zu alt ist, im Grundsatz verpflichtet ist, sich Arbeit zu suchen und sich selbst zu versorgen. Wenn ein Ehepartner aus seinen Arbeitseinkünften nicht seinen vollen Unterhalt bestreiten kann, hat er Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Einer der wesentlichen Punkte auf die im Familienrecht geachtet wird, der an diese Stelle noch erläutert werden sollte ist, dass ein Ehepartner Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zum Ausgleich ehebedingter Nachteile hat. Daneben kann ein Ehepartner, soweit keine besonderen Unterhaltstatbestände greifen, Unterhalt aus Billigkeitsgründen beanspruchen, wenn von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann und es grob unbillig wäre, ihm Unterhalt vorzuenthalten.
Frau Dr. Nicole Langen steht Ihnen mit ihrer Expertise in diesen Fragen als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Bonn stets zur Verfügung.
Wie geht eine Scheidung ohne Ehevertrag?
Der Abschluss eines Ehevertrags kann schnell zu einem unangenehmen Thema werden. Dieses Thema wird von Heiratswilligen gern ausgespart.
Die Frage nach dem Ehevertrag wird nicht selten als Misstrauen gegenüber dem Anderen aufgefasst und programmiert schlechte Stimmung vor.
Es ist also eine wichtige Frage, was passiert, wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben und die Ehe in die Krise gerät. Oft treibt dann mindestens einen Ehegatten die Angst, mehr Vermögen als notwendig zu verlieren.
Im Folgenden wird Ihnen Dr. Nicole Langen, erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Bonn näher bringen, was mit dem Vermögen, dem Haus oder dem Erbe passiert, wenn es zu einer Scheidung ohne Ehevertrag kommt.
Zunächst eine gute Nachricht für Ehen ohne Ehevertrag: Das Trennungs- und Scheidungsrecht ist ein Recht, das mit einer Vielzahl von Paragrafen differenziert ausgestattet ist. Eine Not an Vorschriften herrscht nicht.
Nun die schlechte Nachricht für Scheidungen ohne Ehevertrag: Die familienrechtlichen Vorschriften passen nicht in jedem Falle auf das jeweilige Ehepaar, seine Lebensgestaltung und die finanziellen Verhältnisse. In diesem Fall ist eine Scheidung ohne Ehevertrag ein Risiko. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Scheidung in Bonn nach deutschem Recht. Zunächst macht es Sinn, den Begriff des gesetzlichen Zugewinnausgleichs zu definieren: Eheleute leben mit dem Tag der Hochzeit automatisch in einem Güterstand. Es gibt in Deutschland keine Ehe ohne Güterstand. Kurzgesagt regelt der Güterstand die Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Es gibt einen gesetzlichen Güterstand und drei so genannte Wahlgüterstände. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht bei den Ehepaaren, die keinen Ehevertrag geschlossen haben. Was nur vertraglich und mittels notarieller Beurkundung vereinbart werden kann ist ein Wahlgüterstand. Nur mittels eines Ehevertrags können Veränderungen am gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgenommen werden, hier insbesondere auch die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft.
In den meisten Fällen hat die modifizierte Zugewinngemeinschaft das Ziel, Ehepaare für den Fall der Scheidung vom Zugewinnausgleich auszuschließen („Jeder Ehegatte nimmt sein Vermögen und verlässt die Ehe“). Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle also sagen, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unverändert ist, wenn kein Ehevertrag bei oder nach der Heirat geschlossen wurde. Mittels Durchführung eines Zugewinnausgleichs wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst, wenn einer der Ehegatten diesen, in der Regel im Rahmen einer Scheidung bzw. auch noch danach, verlangt. Es wird in einem Zugewinnausgleich das Vermögen eines jeden Ehegatten betrachtet, exakt am Tag der Heirat und exakt am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Hier wird von Anfangsstichtag und Endstichtag im Zugewinnausgleich gesprochen. Der Endstichtag richtet sich nach der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Gericht. Derjenige der Ehegatten, der in der Ehezeit die größere Vermögensmehrung hat, gibt dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz der beiden Vermögensmassen als Zugewinnausgleich ab. Das Vermögen jedes Ehegatten wird dabei getrennt betrachtet und bewertet. Sollte es gemeinsame Immobilien geben, werden diese zum Beispiel hälftig mit ihrem Wert einem jeden Ehegatten zugerechnet.
Gegebenenfalls kann das Vermögen im Trennungszeitpunkt betrachtet werden, insbesondere wenn vermutet wird, dass einer der Ehegatten Vermögen hat verschwinden lassen oder Vermögen veruntreut hat, um es dem Zugewinnausgleich zu entziehen. Als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Bonn steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise zu Vermögen, Familienrecht und Scheidung stets zur Verfügung.