Rechtsanwalt für Familienrecht in Düsseldorf

Familienrechtliche Streitigkeiten sind eine seelische Belastung für alle Beteiligten. Wir können Ihnen nicht nur bei den rechtlichen Fragestellungen zur Seite stehen, sondern helfen Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung zeitnahe, oftmals auch außergerichtliche Lösungen zu finden. Das Familienrecht ist ein sehr komplexes Gebiet, welches eine Menge Fragen aufwirft. Übrigens gelten die rechtlichen Bestimmungen auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Um die psychische, aber auch finanzielle Belastung gering zu halten, ist es sinnvoll, einige Fragen im Vorfeld durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu regeln. Dies gilt sowohl für Scheidungsfolgen, wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt als auch für die Belange des Sorge- und Umgangsrecht oder die Frage, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist. Wir geben Ihnen die Antworten. Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Langen ist Ihre kompetente und versierte Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf, Familienmediatorin und Diplom-Psychologin und bereits seit 1996 als ausgewiesene Spezialistin bundesweit im Familienrecht tätig.

Wie wird der Unterhalt gemäß Familienrecht berechnet?

Im Familienrecht grenzt das Gesetz beim Ehegattenunterhalt den Trennungsunterhalt (Getrenntlebensunterhalt) vom nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt) ab. Der Getrenntlebensunterhalt ist der Unterhalt, der vom Zeitpunkt der Trennung laut § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom besser verdienenden Ehegatten bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden muss, den Ehegattenunterhalt von Geschiedenen regelt hingegen § 1569 im BGB. Sowohl der Trennungsunterhalt im Trennungsjahr als auch der nacheheliche Unterhalt müssen daher gesondert geltend gemacht werden. Bei der Trennung von Eheleuten mit gemeinsamen Kindern ist der Unterhaltsschuldner „erweitert unterhaltspflichtig“. Derjenige, der keine Versorgungsleistung für Kinder aufbringt, muss dies durch monatliche Zahlungen ausgleichen. Dabei wird der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder, die sich noch in der ersten Berufsausbildung befinden, im Familienrecht mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhaltsanspruch allerdings selbst geltend machen. Die Unterhaltszahlungen für die Kinder sind übrigens vorrangig gegenüber den Unterhaltsansprüchen der ehemaligen Lebenspartner und werden vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen.

„Leider liegt eine ehevertragliche Absicherung des gemeinsamen Unternehmens nur selten vor, da dieses häufig im Laufe der Ehe erst aufgebaut wurde.“
Rechtsanwältin Dr. Nicole Langen

Wann muss der Ex-Partner Unterhalt zahlen?

Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt gilt beim nachehelichen Unterhalt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach muss jeder eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, um seinen eigenen Unterhalt abzudecken. Sollte dies aus unterschiedlichen persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, greift der gesetzliche Unterhaltstatbestand und der Besserverdienende wird unterhaltspflichtig. Dieser Umstand gilt auch für Ehen von langer Dauer (ab 20 Jahre). Die Berechnung des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- sowie Vermögensverhältnissen, also der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dabei gibt es eine Grenze, die sicherstellen soll, dass das Existenzminimum des Unterhaltschuldners, nach Abzug seiner Verpflichtungen, gesichert ist. Dieser Selbstbehalt entspricht der Deckung des Eigenbedarfs, damit der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

Viele Streitpunkte hinsichtlich des Ehegattenunterhalts, die einen Rechtsanwalt in Düsseldorf für Familienrecht notwendig machen können, entstehen durch die Frage, wie lange ein Ehepartner Unterhalt verlangen kann. Ein wesentliches Kriterium für den Anspruch, ist dabei die Aufschlüsselung von ehebedingten Nachteilen. Der ehebedingte Nachteil entsteht dadurch, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich nicht die Einkünfte erzielt, welche er ohne Ehe und Kinderbetreuung erlangt hätte. Hat ein Ehegatte seine Berufstätigkeit aufgegeben oder seine Berufsausbildung unterbrochen, um sich um die Erziehung und Betreuung der Kinder zu kümmern, muss dieser Umstand bei der Berechnung der Bedürftigkeit des schlechter verdienenden Ehepartners berücksichtigt werden. Für den genauen Unterhaltsanspruch muss das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner einberechnet werden. Hier hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf. Denn bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens ist es wichtig, sich über Verbindlichkeiten, die geltend gemacht werden können und dürfen, beraten zu lassen.

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Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?

Sorgerecht und Umgangsrecht sind wichtige Grundpfeiler im Familienrecht. Kinder haben einen Anspruch auf den Umgang mit ihren Eltern. Das gemeinsame Sorgerecht sieht beide Elternteile in der Verantwortung sowohl die Personenrechte als auch die Vermögensrechte des Kindes wahrzunehmen. Bei einer Trennung stellt sich die Frage, wie es mit dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder weitergehen soll. Im Regelfall behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren behält die Mutter das alleinige Sorgerecht, aber der Vater hat ebenfalls das Recht und sogar die Pflicht auf den Umgang mit seinem Kind. Außerdem kann er im Sinne des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Entscheidungen, die das alltägliche Leben betreffen, werden von dem Elternteil getroffen, bei dem das Kind lebt. Nicht immer gelingt es den Eltern nach einer Scheidung alle wichtige Entscheidungen auf die Entfernung hin zu klären, dann kann eine Vollmacht helfen. Angelegenheiten, die aber eine erhebliche Bedeutung für die Lebensführung des Kindes haben, müssen von den Eltern gemeinsam getroffen werden. Manchmal kommt es wegen solcher Meinungsverschiedenheiten zu streitigen Sorgerechtsverfahren. Hier hilft es einen Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden. Wenn also zum Beispiel das Elternteil, bei welchem das Kind lebt plant, den Wohnort zu wechseln, dann bedarf das der Zustimmung des Mitsorgeberechtigten. Und schon befindet man sich unter Umständen in einem Konflikt, denn hier kollidiert das Recht auf freizügige Lebensgestaltung des einen Elternteils mit dem Recht auf unkomplizierten Umgang mit dem gemeinsamen Kind auf der anderen Seite. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nämlich an das Sorgerecht gebunden, kann aber durch einen richterlichen Beschluss vom Sorgerecht abgekoppelt und auf ein Elternteil übertragen werden. Streit zwischen Scheidungspaaren über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern sind im Familienrecht keine Seltenheit. Leider müssen Eltern (oftmals Väter) nicht selten ihr Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen und benötigen die Hilfe eines Rechtsanwaltes beim Familiengericht. Demgegenüber stehen aber auch Väter, die ihr Umgangsrecht nicht wahrnehmen, sich der Verantwortung entziehen und somit die Mütter die Einhaltung des Umgangs mit dem Kind einfordern. Für eine Beratung Ihrer individuellen Probleme stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf gerne zur Verfügung.

Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?

Mit einem formlosen Antrag kann beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Wenn es nach einer Scheidung nicht zu einer einvernehmlichen Vereinbarung kommt, kann das Familiengericht in besonderen Fällen nach einer Darlegung vielfältiger Beweise, dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben, wenn es gilt, die Interessen des Kindes zu schützen, oder eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. In einem solchen Fall berät Sie das Jugendamt oftmals bei der Antragstellung, aber gerne können Sie hier auch eine rechtsanwaltliche Beratung und Hilfestellung in Anspruch nehmen. Das Jugendamt vertritt vor Gericht die Interessen Ihres Kindes. Das Gericht wird dem Antrag nicht ohne Weiteres zustimmen, sondern nur nach sorgfältiger Überprüfung des vorliegenden Einzelfalls, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Oftmals entzieht das Gericht aber auch nicht das vollständige Sorgerecht, sondern nur Teilbereiche, wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Düsseldorf kann Ihnen helfen, triftige Gründe für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts darzulegen oder aber andererseits den Sorgerechtsentzug zu verhindern.

Wer bekommt die Kinder nach der Scheidung?

Wenn die Beziehung der Eltern scheitert, steht die Frage im Raum, bei wem die gemeinsamen Kinder zukünftig leben werden. Im Falle eines geteilten Sorgerechtes sieht das Familienrecht in Düsseldorf und Umgebung vor, dass beide Elternteile eine einvernehmliche Vereinbarung treffen, bei wem der Lebensmittelpunkt der Kinder nach der Trennung oder Scheidung sein wird. Das Aufenthaltbestimmungsrecht beschäftigt Familiengerichte immer wieder. Im Regelfall dominiert das Residenzmodell. Dabei einigen sich die Eltern intern, bei wem das Kind leben wird, der andere Elternteil hat automatisch ein Umgangsrecht. Scheitert diese Absprache jedoch und beide beanspruchen das Aufenthaltbestimmungsrecht für sich, muss ein Familiengericht eingeschaltet werden. Als Lösung könnte das Wechselmodell greifen, bei dem die Kinder zwischen den Wohnorten der getrenntlebenden oder geschiedenen Partner nach einem vorher festgelegtem Ablauf wechseln. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es wichtiger ist, die Bedürfnisse der Kinder im Blick zu behalten. Und da spielt nicht das konzeptionelle Betreuungsmodell die Hauptrolle, sondern vielmehr der Umgang der Eltern mit der Situation. Nehmen sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Unsere Experten im Familienrecht in Düsseldorf erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung, denn insbesondere wenn es um die Kinder geht, ist ein Familienkonflikt emotional stark aufgeladen und braucht eine einfühlsame, kompetente Beratung.

Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:

Was kann in einem Ehevertrag vereinbart werden?

Durch einen Ehevertrag, den Anwälte für Familienrecht in Düsseldorf aufsetzen, werden Absprachen zwischen den zukünftigen Ehepartnern getroffen, die von der gesetzlichen Regelung zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand abweichen und ihre Ehe, ebenso wie eine mögliche, zukünftige Scheidung privatrechtlich regeln. Grundvoraussetzung für den Ehevertrag ist, dass beide Partner zustimmen und diesen Vertrag notariell beurkunden lassen und auch beide bei der Beurkundung beim Notar anwesend sind. Dies kann vor oder nach der Eheschließung erfolgen. In einer gesetzlich geregelten Ehe leben die beiden Ehepartner in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung würde das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Es wird ermittelt, um wieviel sich das Vermögen der beiden Ehepartner jeweils erhöht hat und daraus der Zugewinnausgleich abgeleitet. Ein Ehevertrag kann diesen Zugewinnausgleich vermeiden helfen, indem stattdessen eine Gütertrennung vereinbart wird. Gerade wenn einer der Partner ein wesentlich höheres Vermögen mit in die Ehe bringt, wird eine Gütertrennung als Güterstand gewählt. Bei einer Gütertrennung wird festgelegt, dass jede Partei ihre eigene Vermögensmasse verwaltet und Eigentümer des von ihr erworbenen Vermögens ist. Wenn es zu einer Scheidung kommt, gehen beide Ehepartner mit dem Vermögen aus der Ehe heraus, welches sie einerseits in die Ehe eingebracht und andererseits selbständig in der Zeit der Ehe erwirtschaftet haben. Von dieser Trennung des Vermögens unberührt bleibt das gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen (Hausrat, Eigentum, Auto). Insbesondere Unternehmer oder Selbstständige mit einem eigenen Betrieb können auf diese Weise bei einer zukünftigen Scheidung die existenzielle Bedrohung ihres Betriebes abwenden. Ebenso unberührt bleiben von der Vermögenstrennung der Versorgungsausgleich und die Unterhaltspflicht. Andere Formen des Güterstands sind die Gütergemeinschaft und die modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Es gibt daneben aber noch andere Gründe, die für einen Ehevertrag sprechen. So kann man bei internationalen Eheschließungen schon im Vorfeld festlegen, nach welchem Rechtssystem eine mögliche Trennung vollzogen werden soll. Auch kann in einem gewissen Rahmen schon im Vorhinein das Sorge – und Umgangsrecht festgelegt werden. Genauso kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, wenn die zukünftigen Ehepartner Kinder aus einer vorherigen Ehe mitbringen, damit deren Erbe gegenüber dem neuen Partner oder der neuen Partnerin abgesichert wird.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Falls es nicht durch einen Ehevertrag anders geregelt ist, leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Im Gegensatz zur Gütertrennung, wird bei der Zugewinngemeinschaft davon ausgegangen, dass die Ehepartner ein gemeinsames Vermögen erwirtschaften wollen. Zugewinngemeinschaft bedeutet aber auch, dass alles was einem vor der Ehe gehörte, einem auch nach der Ehe alleine gehört. Nur das Vermögen, das gemeinsam erwirtschaftet wird, muss aufgeteilt werden. Nach der Scheidung wird der Zugewinnausgleich berechnet, indem man das Anfangsvermögen der einzelnen Ehepartner mit dem Vermögen am Ende der Ehe vergleicht und die Differenz aufteilt. Wenn der Zugewinn nach der rechtskräftigen Scheidung eingeklagt werden soll, müssen die zwei Parteien einen anwaltlichen Beistand nehmen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf stehen Ihnen tatkräftig zur Seite. Oft ist es möglich, im Vorfeld außergerichtlich den Zugewinn zu ermitteln und das Vermögen aufzuteilen. Dies ist der schnellere und auch kostengünstigere Weg. Wir beraten Sie gern dazu.