Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht & Scheidung
Das Familienrecht ist aufgrund seiner vielschichtigen Fallgestaltungen ein komplexes Rechtsgebiet und erfordert einerseits großen Einsatz, um die persönliche Betreuung der betroffenen Menschen zu gewährleisten und andererseits ein Höchstmaß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln. Die Faszination für dieses Rechtsgebiet und die Zusatzqualifikationen der in Bereich Familienrecht tätigen Anwälte sind Voraussetzung für die beste Lösung der Probleme der Mandanten, sowohl vor Gericht, als auch außergerichtlich und in den Fällen einer Mediation.
Unsere Kanzlei hat jahrelange Erfahrung in den folgenden Rechtsfällen aus dem Bereich des Familienrechts:
Inhaltsverzeichnis
Welche Regelungsmöglichkeiten der wirtschaftlichen Verhältnisse sind im Rahmen des Familienrechts möglich?
Im besten Fall wird eine Ehe geschlossen und beide Partner werden gemeinsam alt. Angesichts der Statistiken, die berichten, dass fast jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird, bekommt die Ehe den Status einer Lebensabschnittspartnerschaft. Wer heute heiratet, weiß noch längst nicht, ob er morgen mit seinem Partner zusammen sein wird. Gut, wenn dafür alles geregelt wurde und Werte und Vermögen zuzuordnen sind.
Ehe und Lebenspartnerschaft bieten einige Regelungsmöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten. Wir geben Auskunft zu den Möglichkeiten, mit denen sich wirtschaftliche Verhältnisse regeln und Streitigkeiten von vornherein vermeiden lassen. Was bisher nicht allgemein bekannt ist: Die eingetragene Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren ist einer Ehe gleichgestellt, daher müssen auch hier bestimmte Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Während es früher „Bis dass der Tod uns scheidet…“ hieß, ist das heute nur noch als Floskel zu sehen. Vielmehr müsste es heißen „Bis dass der Familienrichter uns scheidet…“, denn genau vor diesem enden viele Ehen. Waren es noch vor zehn Jahren zwei Drittel der Ehen, die Bestand hatten, können das heute nur noch die Hälfte von sich behaupten. Für Betroffene mag tröstlich sein, dass es sich um eine nicht immer ganz einfache rechtliche Situation handelt, die für alle Beteiligten möglichst nach Ihren Interessen zufriedenstellend gelöst werden muss.
Verlassen Sie sich gern auf unsere Erfahrung in puncto Familienrecht – wir engagieren uns für unsere Mandanten und verhelfen ihnen zu ihrem Recht. Gleichzeitig bieten wir schon vor der Eheschließung eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Belangen an, die die Ehe mit sich bringt:
- Regelungen zum Vermögen der beiden Partner
- Möglichkeiten der Gütertrennung
- Rechte und Pflichten in der Ehe
- Vermögensaufteilung bei Scheidung
- Regelungen zum Sorgerecht
Diese Punkte stellen nur eine kleine Auswahl der Themen dar, die mit der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zusammenhang stehen und berücksichtigt werden müssen.
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Gern weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die große Liebe zwar schön sein mag, doch dass künftige Ehepartner vor allem dann eine gewisse nüchterne Vorsicht walten lassen sollten, wenn zumindest ein Partner große Vermögenswerte in die Ehe bringen wird. Auch wenn wir damit niemandem schlechte Absichten unterstellen wollen, zeigt die Scheidungsstatistik in Deutschland doch, wie rasch Ehen wieder geschieden werden können. Im Einzelfall kann das den persönlichen Ruin bedeuten, wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden. Wir beraten Sie umfassend zu den relevanten Themen und helfen Ihnen dabei, eine vernünftige Basis für die Ehe zu schaffen, die in diesem Fall aus sachlichen Erwägungen bestehen muss.
Wie werden Vermögenswerte nach einer Scheidung gemäß Familienrecht aufgeteilt?
Wie bereits erwähnt wurde, wird in Deutschland mittlerweile weit mehr als jede dritte Ehe geschieden, Statistiken gehen bereits in Richtung der 50-Prozent-Marke. So ist es nur allzu verständlich, dass eine umfassende Beratung für den Scheidungsfall nötig wird, was vor allem dann gilt, wenn Kinder in der Ehe vorhanden sind oder große Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen. Die Themen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung werden spätestens dann relevant, wenn ein Partner sagt: Ich will die Scheidung!
Wir setzen uns für unsere Mandanten ein und versuchen, gleichzeitig ein maximales Erfolgserlebnis bei möglichst niedrigen Kosten zu erreichen. Es kommt hier außerdem auf das Tempo an, denn die meisten, die sich zum Schritt der Scheidung entschieden haben mochten diese auch direkt nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr vollzogen wissen.
Meist leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass alle Vermögenswerte, die während der Ehe angeschafft wurden auch beiden Partnern zu gleichen Teilen gehören. Außerdem gehören die Dinge, die jeder der Partner schon vor der Ehe besaß, auch weiterhin als zu dem Einzelnen gehörig. Dies ist gerecht, stellt sich jedoch bei einer Scheidung aus Sicht des Familienrechts nicht selten als problematisch heraus. Die Zugewinngemeinschaft gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag vorliegt, der die Gütertrennung regelt. Ob die Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft sinnvoller ist, hängt vom individuellen Lebensstandard ebenso wie von bereits vorhandenem Vermögen ab und muss für jede Ehe anders entschieden werden. Eine umfassende Beratung durch unsere Experten ist daher unverzichtbar, wenn keiner der Ehepartner bei einer eventuellen Scheidung benachteiligt werden möchte.
Die individuelle Lebenssituation ist entscheidend für alle weiteren Schritte und vertraglichen Regelungen. Daher ist es ratsam, eine diesbezügliche Beratung bereits vor der Eheschließung einzuholen und den Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidung nicht erst dann um Hilfe zu bitten, wenn die Scheidung schon droht.
Wer bekommt das Sorgerecht und warum?
Nicht nur, dass Kinder unter der Trennung oder Scheidung der Eltern leiden und fortan entweder bei Mama oder beim Papa mit einem Besuchsrecht des jeweils anderen Elternteils leben müssen, zudem gibt es hier aus Sicht des Familienrechts nicht selten hinreichende Streitigkeiten rund um das Sorgerecht.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern im Hinblick auf die Verfahrensweise im Rahmen einer Scheidung, gemäß der gesetzlichen Lage des Familienrechts: Wer bekommt das Sorgerecht und warum? Was ist das Umgangsrecht und haben die Kinder ein Wörtchen mitzureden?
Generell gilt, dass der Familienrichter bei seiner Entscheidung über das Sorgerecht das Kindeswohl im Auge hat und im Sinne des Kindes entscheidet. Sind die Eltern bereits zerstritten und erfolgt die Scheidung nicht im gegenseitigen Einvernehmen, stellt sich auch der Bereich des Sorgerechts nicht selten als problematisch heraus. Das Kind wird zum Spielball, mit dem ein Partner den anderen möglichst hart treffen möchte. Hier greift der Familienrichter mit einer, aus seiner professionellen und gesetzlichen Sicht, besten Lösung ein. Seine Entscheidung beruht auf gängigen Gesetzen und Regelungen, die einem juristischen Laien meist unbekannt sind.
Gern geben wir Auskunft zu möglichen Entscheidungen im Sorgerechtsstreit und beraten Sie bereits vorab gemäß dem geltenden Familienrecht zu den Wegen, die ein solcher Streit für die Parteien nehmen kann. Sie sollten dabei wissen, dass verheiratete Eltern in der Regel das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung teilen. Einst sah das Gesetz vor, dass bei unverheirateten Eltern der Vater lediglich auf Antrag das Sorgerecht mit erteilt bekam. Eine Neuregelung hingegen stärkt die Rechte der Väter und lässt das gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern zu, auch wenn sie nicht verheiratet sind oder waren. Kann die Mutter allerdings nachvollziehbare Einwände gegen die Erteilung des Sorgerechts für den Vater nennen, bekommt dieser unter Umständen lediglich das Umgangsrecht zugestanden.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Alleiniges Sorgerecht
Das Familienrecht sieht seine Hauptbeweggründe für Entscheidungen immer im Wohle des Kindes, was auch erklärt, warum in der überwiegenden Mehrheit – nämlich zu mehr als 90 Prozent – ein gemeinsames Sorgerecht erklärt wird. In einer sehr geringen Anzahl von Fällen entscheidet das Familienrecht, dass es für das Kind das Beste ist, wenn es nur einen Sorgeberechtigten hat. In rund dreiviertel aller Fälle wird das alleinige Sorgerecht der Mutter zugestanden. Der Antrag auf die Erteilung des alleinigen Sorgerechts muss hinreichend begründet werden. Wichtig ist dabei wieder, das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. Es darf nicht darum gehen, dem Partner Eins auszuwischen“! Die Entscheidung, das Sorgerecht allein einem Elternteil zu übertragen, wird allerdings nur als letztes Mittel gewählt, denn meist versucht das Familiengericht, zuvor einzelne Rechte zu übertragen. Wird aber ausreichend begründet, warum das Kindeswohl gefährdet ist, wenn der jeweils andere Partner ebenfalls das Sorgerecht erhält, kann das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht erteilen.
Geteiltes Sorgerecht
Die Sorgeberechtigten sind die gesetzlichen Vertreter eines Kindes, bei einem geteilten Sorgerecht sind beide Eltern gleichermaßen entscheidungsbefugt. Sie können für ihr minderjähriges Kind Entscheidungen treffen, müssen sich aber in den grundlegenden Dingen einig sein. Bei Meinungsverschiedenheiten ist es nötig, dass eine Einigung erzielt wird. Sofern das nicht möglich ist, muss das Familiengericht eine Einigung erzielen bzw. eine Entscheidung fällen. Wichtig ist bei einem geteilten Sorgerecht, dass sich die Eltern absprechen und dass auch weitere Dinge wie das Besuch- und das Umgangsrecht klar geregelt worden sind. Gern beraten wir Sie professionell zu den Themen geteiltes und alleiniges Sorgerecht und begleiten Sie auf dem Weg bis zu endgültigen Regelungen.
Ihr Anwalt für Familienrecht in der Nähe
Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Langen ist Fachanwältin für Familienrecht, Diplom-Psychologin, sowie Familienmediatorin. Seit 1996 ist Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Langen als ausgewiesene Spezialistin bundesweit im Familienrecht tätig.
In den familienrechtlichen Fällen sind neben Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Dr. Langen die angestellte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Hauer tätig. Frau Rechtsanwältin Sommer kooperiert mit Rechtsanwälte Langen in Fragestellungen des Erbrechts.
Wie ist der Unterhalt im Rahmen des Familienrechts geregelt?
Ist eine Person nicht in der Lage, allein für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, ist sie unterhaltsberechtigt. Die Fragestellung, inwieweit das der Fall ist, drängt sich meist im Rahmen einer Scheidung auf: Wer muss wem Unterhalt gewähren?
Als Unterhalt wird dabei die Leistung verstanden, die für den Lebensunterhalt einer Person benötigt wird. Dafür muss jedoch die andere Person leistungsfähig sein. Ein einfaches Beispiel: Mann und Frau leben in einer Ehe, die geschieden wird. Die Frau war jahrelang nur Hausfrau und Mutter, der Mann hat das Haushaltseinkommen bestritten und war der konservative Ernährer der Familie. Nun trennen sich die Ehepartner, die Frau bleibt nahezu mittellos zurück. Der Mann verdient weiterhin sein Einkommen – er ist damit unterhaltspflichtig, sie ist unterhaltsberechtigt. Auch die Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt.
Gern überprüfen wir für Sie, ob eine Unterhaltspflicht besteht und wenn ja, in welcher Höhe sich diese beläuft. Kommen wir dabei zu einem positiven Ergebnis, setzen wir den Anspruch für unsere Arten des Unterhalts infrage kommen:
Unterhalt für Ehegatten
Zum einen gibt es hierbei den Trennungsunterhalt, bei dem ein Unterhaltsanspruch noch vor der rechtskräftigen Scheidung der Ehe besteht. Ein Anspruch kann aber erst beide Partner getrennt leben bzw. jeder einen alleinigen Haushalt führt.
Nach dem Scheidungsurteil besteht unter Umständen ein nachehelicher Unterhalt, solange der geschiedene Partner nicht der Lage ist, seinen Lebensunterhalt allein zu Der Trennungsunterhalt soll dafür sorgen, dass der Partner, der weniger Geld verdient, zumindest finanziell gesehen leichter vom gemeinsamen auf einen alleinigen Haushalt wechseln kann. Die des Unterhalts wird dabei individuell Sätze gibt es hierbei nicht. Allerdings gilt als Voraussetzung, dass Partner tatsächlich mehr verdient als der andere wenn ein ähnlich hohes Einkommen haben, wird keinen Trennungsunterhalt geben. Grundsätzlich sieht es das Familiengericht aber so, dass jeder der künftigen Ex-Ehepartner für sich selbst sorgen kann und dementsprechend nach einer Erwerbstätigkeit suchen muss, sofern diese noch nicht vorhanden ist oder nicht in einem Maße wird, die das Bestreiten des Lebensunterhalts ermöglichen würde. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt und geht den genannten nachehelichen Unterhalt über.
Unterhalt für Kinder
Ein Kind hat gegenüber seinen Altern einen Unterhaltsanspruch. Hierfür werden feste Beträge angesetzt, die sich am Einkommen der Eltern sowie am Alter des Kindes orientieren. Das Familienrecht strebt eine Gleichberechtigung der Eltern Mutter und Vater sollen zu annähernd gleichen Teilen für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt einen höheren Aufwand hat. Das andere Elternteil muss daher seinen Teil zum Unterhalt des Kindes beitragen, wobei dieser Teil vom monatlichen Einkommen berechnet wird. Wie viel das genau ist kann nicht pauschal gesagt werden, denn es hängt von den eben bereits erwähnten Faktoren ab. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gibt eine Orientierung und Auskunft darüber, wie hoch der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils ist. Der Selbstbehalt steht dem Elternteil direkt zu und darf nicht mit in die Berechnung des Kindesunterhalts einbezogen werden.
Unterhalt für Eltern
Was vielen nicht bekannt ist: Auch Eltern haben Anspruch auf Unterhalt. Sind Eltern unterhaltsbedürftig, werden die Kinder bei ausreichend hohem eigenen Einkommen als unterhaltspflichtig eingestuft und müssen je nach Einkommen einen bestimmten Unterhaltsbeitrag zahlen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr, was zum einen an einer immer besseren medizinischen Versorgung liegt, zum anderen daran, dass die Menschen ohnehin immer alter werden. Die monatlichen Kosten, die für die Pflege aufgebracht werden müssen, können vom Pflegebedürftigen in den seltensten Fällen selbst gezahlt werden Doch selbst dann, wenn die Pflegekasse einen Anteil tragt, reicht das Geld meist nicht aus. An dieser Stelle ist der Generationenvertrag von Belang. Er besagt, dass Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen und damit im Prinzip das ausgleichen. was Eltern ihren Kindern in deren Kindheit finanziert haben. Nur die Nachkommen, die in gerader Linie mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, werden für die Bestreitung des Unterhalts herangezogen: Nichten und Neffen müssen nicht zahlen. Bei der Berechnung der zu zahlenden Unterhaltsbeiträge spielt das Einkommen der Kinder ebenso eine Rolle wie die Höhe des Elterneinkommens. Außerdem gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das sicherstellen soll, dass der Zahlungspflichtige über genügend wirtschaftliche Reserven verfügen kann Dennoch muss alles, was nicht zum unmittelbaren Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt wird, an die Eltern gezahlt bzw. für deren Unterhalt aufgebracht werden.
Auch wenn sich ein Ehepaar gütlich einigen möchte – bei Fragen zum Thema Unterhalt fühlt sich schnell ein Partner übervorteilt und sucht nach Möglichkeiten, um das für sich Maximale an Geld herauszuholen. Das Familienrecht ist an dieser Stelle recht kompliziert, darf es doch nicht nur die Ansprüche der Erwachsenen berücksichtigen, sondern vor allem die der Kinder. Betroffene sehen sich einer Vielzahl von Fragen gegenüber und wissen oft nicht recht, mit welcher Frage sie eigentlich beginnen sollen oder wie die Antwort darauf lauten könnte. An dieser Stelle kommen unsere Rechtsanwälte ins Spiel, die sich als Experten auf dem Gebiet des Familienrechts Tag für Tag beweisen und Ihnen zu allen Punkten Auskunft und Rat geben können. Bitte nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und senden Sie uns eine E-Mail unter office@rechtsanwaelte-langen.de! Gern können Sie uns auch direkt anrufen oder vereinbaren gleich einen Beratungstermin.
Familienrecht als Teil des Zivilrechtes
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft sowie Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. In diesem Rechtsgebiet werden aber auch gesetzliche Vertretungsfunktionen wie die Vormundschaft, die Pflegschaft sowie die rechtliche Betreuung geregelt.
Das materielle Familienrecht ist im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, dort in den §§ 1297 bis 1921 BGB normiert. Die Vorschriften für das gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (das sog. FamFG) geregelt.
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