Anwalt für Erbrecht
Ein Todesfall in der Familie lässt die Hinterbliebenen oftmals im Unklaren darüber, wer was erbt oder ob überhaupt geerbt wird. Vor Allem wird es schwierig, wenn kein Testament hinterlassen wurde oder kein Erbvertrag vorliegt. Aber auch hier gibt es klare gesetzliche Regelungen.
Das Erbrecht regelt nicht nur unmittelbar die Vermögensnachfolge, sondern hat auch mittelbare Auswirkungen auf Lebenssituationen sowie auch bei der Eheschließung oder der Scheidung.
Im Erbrecht kooperiert Rechtsanwältin Dr. Nicole Langen mit Rechtsanwältin Ira Sommer.
Inhaltsverzeichnis
Worin liegt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge?
Im Erbrecht wird unterschieden zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keinen Erben eingesetzt hat. Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge dagegen kann der Erblasser auch noch für die Zeit nach seinem Tode über sein Vermögen verfügen, indem er durch ein Testament oder einen Erbvertrag einen Erben bestimmt. Erbe kann dabei jede natürliche oder juristische Person sein.
Welche Gestaltungsmittel kommen bei der Nachlassregelung in Betracht?
Bei der Nachlassregelung können u.a. folgende Gestaltungsmittel in Betracht kommen:
- Testament, Erbvertrag, Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsrecht
- Familienrechtliche Gestaltungen wie Ehevertrag, Adoption
- Lebensversicherung, Rentenversicherung
- Vertrag zugunsten Dritter
- Schenkungs- und Übergabeverträge
- Bei Auslandsbezug Wahl des Erb- oder Ehegüterrechtsstatus
Rufen Sie uns jederzeit an oder schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular:
Kontakt
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Warum ist es sinnvoll, seine Vermögensangelegenheiten testamentarisch zu regeln?
Die Frage, warum es sinnvoll ist, seine Vermögensangelegenheiten testamentarisch zu regeln, ergibt sich aus folgenden Beispielen:
Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder, von denen Kind (1) 100.000,00 € zum Aufbau eines Unternehmens/Betriebs, während Kind (2) aus Gründen der Gerechtigkeit ebenfalls 100.00,00 € erhält, jedoch ohne Zweckbindung. Wenn nichts geregelt ist, muss bspw. Kind (1) an Kind (2) eine Ausgleichung vornehmen, während Kind (2) den Betrag grundsätzlich behalten darf. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Regelbeispiel, es sind aber auch Ausnahmen zu beachten.
Sinnvoll ist eine testamentarische Regelung auch bei Kindern mit einer Behinderung. So kann Ziel einer solchen Verfügung sein, dem Erben trotz seiner Erbschaft die ihm zustehende staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.
Ebenfalls empfiehlt sich eine testamentarische Regelung bei Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen oder bei Scheidung der Ehe. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich grundsätzlich danach, wer von beiden Ehegatten zuerst verstirbt. Verstirbt zuerst der Ehemann, dann erben die mit der Ehefrau gemeinsamen Kinder und die Ehefrau selbst. Die Kinder der Frau erben erst dann, wenn die Mutter ebenfalls verstorben ist.
Mit einem Testament kann außerdem Konfliktpotenzial zwischen den Kindern vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden.
Was ist ein Geschiedenentestament?
Wiederum als Geschiedenentestament bezeichnet man eine letztwillige Verfügung, durch die verhindert werden soll, dass der geschiedene Ehepartner auf indirektem Wege vom Erbe profitiert, nämlich auf dem Umweg über die gemeinschaftlichen Kinder. Ein Geschiedenentestament kann auch schon vor der Scheidung errichtet werden.
Können Auflagen, Bedingungen und Vermächtnisse im Testament ausgesprochen werden?
Es können auch Auflagen, Bedingungen und Vermächtnisse ausgesprochen werden, durch die die Erben verpflichtet sind, diese zu erfüllen. Grundsätzlich besteht Testierfreiheit. Testamente können jedoch sittenwidrig sein, wenn zum Beispiel Entscheidungen des Erben zur Bedingung gemacht werden, etwa bei einem Konfessionswechsel.
Ebenfalls kann in einem Testament die Auswahl der Bestattungsart geregelt werden. Sollte eine Regelung nicht getroffen sein, dann entscheidet in erster Linie der Wille des Erblassers und, was hervorzuheben ist, ggf. dessen Angehörige, nicht jedoch die Erben.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Zusammenhang des Testaments mit dem Steuerrecht
Wichtig ist anlässlich der Erstellung eines Testamentes, dass unklare Regelungen vermieden werden.
Das Erbrecht bzw. die Vermögenssorge auch unter Lebenden ist außerdem in engem Zusammenhang mit dem Steuerrecht zu sehen. Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die bei Zuwendungen von Todes wegen anfällt. Die Schenkungssteuer besteuert wiederum unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.
Worin liegt der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Eingangs sind bezüglich der Nachlassregelung als Gestaltungsmittel u. a. auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht genannt. Auch wenn hier oftmals nicht unterschieden wird, handelt es sich dabei juristisch um zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Die Vorsorgevollmacht gilt für den Fall, dass in der Regel aufgrund von Krankheit eigene Angelegenheiten nicht mehr besorgt werden können. Die Vollmacht dient dann dazu, eine Person zu bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, so beispielsweise die Erledigung von Bankgeschäften. Zu bedenken ist, dass für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht nicht erstellt ist und notwendige eigene Angelegenheiten nicht mehr besorgt werden können, in der Regel ein gerichtliches Betreuungsverfahren folgt und zwar unabhängig davon, ob Angehörige vorhanden sind, weil diese erst durch das Gericht zum Betreuer bestellt werden müssen. Dies zeigt eindringlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig „vorzusorgen“.
Die Patientenverfügung ist wiederum eine schriftlich festgelegte Erklärung, in der der Verfügende/Erklärende in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie auch untersagt. Mit der Patientenverfügung werden folglich Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Voraus getroffen, dies für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidung wirksam zu treffen. Hierzu gehören z. B. auch Angaben, ob lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten durchgeführt werden sollen oder nicht.