Das Gewaltschutzgesetz regelt den zivilrechtlichen Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen. Es erleichtert die Überlassung der Ehewohnung bei einer Trennung.
Gewalt im häuslichen Umfeld sowie unzumutbare Belästigungen haben den Gesetzgeber dazu bewogen, besondere Regelungen im Gewaltschutzgesetz zu treffen. Damit werden besondere Ansprüche auf Überlassung der vom Täter und Opfer gemeinsam genutzten Wohnung ebenso geregelt wie Abwehr- und Unterlassungsansprüche.