Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewaltschutz

Das Gewaltschutzgesetz regelt den zivilrechtlichen Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen. Es erleichtert die Überlassung der Ehewohnung bei einer Trennung.

Gewalt im häuslichen Umfeld sowie unzumutbare Belästigungen haben den Gesetzgeber dazu bewogen, besondere Regelungen im Gewaltschutzgesetz zu treffen. Damit werden besondere Ansprüche auf Überlassung der vom Täter und Opfer gemeinsam genutzten Wohnung ebenso geregelt wie Abwehr- und Unterlassungsansprüche.

Gerichtlichen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen

Sollte der Täter durch die Polizei der Wohnung für 10 Tage verwiesen worden sein, sollte diese Zeit genutzt werden, um einen gerichtlichen Antrag auf Wohnungszuweisung zu stellen. Die Wohnungszuweisung wird befristet ausgesprochen und orientiert sich nicht in erster Linie daran, wem die Wohnung oder das Haus gehört.

„Durch diese wirksame Regelung ist es den Opfern ermöglicht sicher von Gewaltschutz Gebrauch zu machen, ohne mit noch schwereren oder weiteren Gewalterlebnissen zu rechnen.“
Rechtsanwältin Dr. Nicole Langen

Wie wird eine Missachtung des Kontakt- und Näherungsverbotes geahndet?

Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht des Gewaltschutzgesetzes ist so ausgestaltet, dass die Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Sollte die gerichtliche Wohnungszuweisung nicht eingehalten oder ein gerichtliche ausgesprochenes Kontakt- und Näherungsverbot missachtet werden, so ist dies nach dem Gewaltschutzgesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu ahnden.

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Flexibles und zeitnahes Handeln des Rechtsbeistandes

Wir beraten sie gerne in einem persönlichen Gespräch und lösen Ihre schwierige Situation zuverlässig. Besonders bei familiären Situationen, die die Gewaltschutz Intervention unumgänglich machen ist das flexible und zeitnahe Handeln des Rechtsbeistandes zwingend notwenig, der beauftragte Anwalt muss diese besondere Bereitschaft haben.

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