Die Gegenstände, die ein Ehepartner mit in die Ehe gebracht hat, sind keine Hausratsgegenstände. Entsprechend sind auch die Gegenstände, welche ersatzweise für einen veralteten oder zerstörten mit in die Ehe gebrachten Gegenstand angeschafft wurden kein Hausrat. Bei der Hausratsaufteilung ist somit zunächst zu ermitteln, welcher Ehegatte Alleineigentümer welcher Hausratsgegenstände ist. Hausratsgegenstände, welche den Eheleuten gemeinsam gehören, sind nach der Trennung gemäß der Hausratsverordnung zwischen den Eheleuten zu verteilen. Hierbei erfolgt eine wertmäßige hälftige Teilung der Hausratsgegenstände zwischen den beiden Ehegatten. Im Zuge der Trennung darf der Ehepartner, welcher das gemeinsame Familienheim verlässt, die Hausratsgegenstände nicht eigenmächtig aus der ehelichen Wohnung mitnehmen.