„Muss Chris Roberts in den Knast?“
So berichtet die Zeitschrift Frau im Spiegel in ihrer Ausgabe vom 13. Mai 2015 über die Auseinandersetzung zwischen Chris Roberts und seiner Ex-Frau C. Das Paar habe sich 2008 getrennt und liefere sich seitdem einen Rosenkrieg. Aktuell schulde er ihr angeblich Unterhalt in Höhe von 29.100,00 €. Zu einem Termin vor dem Amtsgericht Waldbröl, um dort eine Vermögensauskunft zu erteilen sei er nicht erschienen, daher habe seine Ex-Frau jetzt einen Haftbefehl gegen ihn beantragt. Ob dieser jedoch vollstreckt werde sei eher fraglich, so der Direktor des Amtsgerichts. Im übrigen sei das Fernbleiben von Chris Roberts durchaus erklärlich, so dessen Rechtsanwalt, da der jetzige Ehemann B. von C. einen Fotografen zum Gericht bestellt und mit der Weitergabe der Fotos gedroht habe. Es gehe vorliegend weniger um die Forderung als vielmehr darum, dem Image von Chris Roberts zu schaden. Der jetzige Ehemann B. gebe sich unter dem Pseudonym „Jens Schmidt“ als Privatdetektiv aus und schreibe beleidigende Droh-Emails. Aus diesem Grunde habe Chris Roberts gegen diesen Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Nötigung erstattet.