Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Bonn
Die Rechtsanwaltskanzlei Langen hat sich auf Strafrecht und insbesondere Steuerstrafrecht spezialisiert. Unternehmen aber auch Privatpersonen sind auf die Beratung in diesem komplexen Rechtssystem des deutschen Steuerrechts angewiesen. Durch eine falsch aufgesetzte Steuererklärung besteht schnell die Gefahr eines Steuerstrafverfahrens. Unsere Kanzlei verfügt über die nötige Rechtskompetenz und die nötigen Fachkenntnisse, um Sie in einem Steuerstrafverfahren in Bonn zu beraten und zu verteidigen. Der erfahrene und erfolgreiche Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen vertritt Sie in allen Fragen des Steuerstrafrechts in Bonn. Weitere Schwerpunkte sind das Wirtschaftsstrafrecht und das Insolvenzstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
Was macht ein Anwalt in einem Steuerstrafverfahren?
Wenn Ihnen ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, sollten Sie umgehende die Hilfe von einem Experten im Steuerstrafrecht in Anspruch nehmen. Das Streuerstrafrecht ist sehr komplex und lässt sich ohne eine fachliche Rechtsberatung nur schwer verstehen. Ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird gemeinsam mit Ihnen die Rechtslage und Vorwürfe prüfen. Wichtige Aspekte bei der Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und das strategisch richtige Vorgehen im Verfahren selbst. Ein Spezialist für Steuerstrafrecht muss sowohl über Kenntnisse im Steuerrecht wie auch im Strafrecht und Strafprozessrecht verfügen. Die Rechtsanwälte Langen mit Ihrem Standort in Bonn haben genau die Kompetenzen in den genannten Fachgebieten und können Sie qualifiziert und zielführend vertreten. Ihr Anwalt entwickelt für Sie die richtige Verteidigungsstrategie und klärt Sie über Ihre Rechte und das Vorgehen im Ermittlungsverfahren auf. Wir klären sie über ihr Schweigerecht auf und besprechen mit Ihnen, wo Mitwirkungspflichten bestehen und man sich kooperativ verhalten sollte.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen
Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.
Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.
„Da die Sanktionen im Steuerstrafrecht in den letzten Jahren immer weiter durch den Gesetzgeber verschärft wurden, sollte man immer einen in diesem Bereich erfahrenen Verteidiger beauftragen“
Spezialist für Steuerstrafrecht Frank Langen
Was ist ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren?
Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kann aus verschiedenen Gründen eingeleitet werden. Es wird immer dann eingeleitet, wenn der Tatverdacht einer Steuerhinterziehung oder eine Steuerverkürzung besteht. Zudem kann ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren auch aufgrund einer Selbstanzeige aufgenommen werden. Durch eine rechtzeitige Selbstanzeige kann der Täter einer Steuerhinterziehung möglicherweise Straffreiheit erlangen. Wird das Steuerstrafverfahren eingeleitet, steht für die Ermittlungsbehörden der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum, welche begründet bzw. aufgedeckt werden soll. Ob also die Vorwürfe gegen den Beschuldigten zutreffend sind, wird erst im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren geklärt. Dieses Ermittlungsverfahren wird vom Finanzamt bei rein steuerstrafrechtlichen Aspekten oder in schweren Fällen auch bei der Staatsanwaltschaft geführt.
Was ist eine Steuerstraftat?
Als Strafverteidiger und Spezialist für Steuerstrafrecht in Bonn setzt sich die Kanzlei Rechtsanwälte Langen mit der Lösung Ihres steuerstrafrechtlichen Verfahrens auseinander und ermitteln die richtige Strategie um dem entgegenzuwirken. Dabei ist zum einen die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen und zudem das weitere Vorgehen der Behörden. Man unterscheidet bei einer Steuerstraftat zwischen Art und Umfang des Verstoßes und zwischen („leichteren“) Steuerordnungswidrigkeiten und („schwereren“) Steuerstraftaten. Auf Grundlage dessen unterscheiden sich auch die Sanktionen. So können mildere Strafen wie Bußgelder und Geldstrafen verhängt werden, aber auch schwere Strafen wie Freiheitsstrafen. Eine Steuerhinterziehung kann nach § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden, weshalb eine Rechtsberatung, von großer Bedeutung ist. Grundlage jeder Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen, obwohl man dazu verpflichtet ist.
Ebenso kann es sich um einen Steuerverstoß handeln, wenn die Steuern verkürzt wurden.
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Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?
Bei der sog. leichtfertigen Steuerverkürzung handelt derjenige ordnungswidrig, der leichtfertig durch ein aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen sonst nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt. Insoweit besteht eine enge Verwandtschaft zur Steuerhinterziehung. Die strafrechtliche geahndete Steuerhinterziehung unterscheidet sich von der Ordnungswidrigkeit der Steuerverkürzung vor allem dadurch, dass die Steuerverkürzung bereits bei einer Leichtfertigkeit angenommen wird, während die Anforderungen an eine Steuerhinterziehung höher sind. Die Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung, wenn auch in der Praxis nicht immer ganz einfach. Bei der Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, während die leichtfertige Steuerverkürzung „nur“ eine Steuerordnungswidrigkeit ist. Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung fehlt es am Vorsatz. Leichtfertigkeit bedeutet Fahrlässigkeit in einem besonders hohen Grad der Nachlässigkeit. Es wird die Sorgfalt außer Acht gelassen, die aufgrund der steuerlichen Verpflichtungen und nach den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gefordert werden kann, so dass sich dem Steuerpflichtigen der Eintritt der Steuerverkürzung aufgedrängt hätte. Anders als bei der Steuerhinterziehung droht bei der Steuerverkürzung keine Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht jedoch eine Geldbuße bis zu 50.000,00 € vor. Wie bei der Steuerhinterziehung gilt auch bei der Steuerverkürzung, dass durch die frühzeitige Einschaltung eines sachkundigen Rechtsanwalts die Folgen für den Steuerpflichtigen minimiert werden können.
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung?
Die Kanzlei in Bonn ist Ihr erfahrener Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema des Steuerstrafrechts.
Haben Sie zum Beispiel Fragen zu dem Bereich der Verjährungsfrist? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Fristenregelungen zu unterscheiden. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung betrifft die Frage, ob eine Steuerhinterziehung noch strafrechtlich verfolgt werden kann. Dagegen geht es bei der steuerlichen Festsetzungsverjährung um die Frage, ob das Finanzamt für bestimmte Besteuerungszeiträume noch steuerliche Nachforderungen stellen kann oder steuerliche (Änderungs-) Bescheide aufgrund der Festsetzungsverjährung für das betreffende Jahr nicht mehr erlassen werden dürfen. Insbesondere für die Vollständigkeit einer steuerlichen Selbstanzeige ist die zutreffende Berechnung der (strafrechtlichen) Verfolgungsverjährung von Bedeutung. Denn nur eine vollständige Selbstanzeige ist, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, strafbefreiend. Die Vollständigkeit setzt voraus, dass eine Berichtigung für sämtliche strafrechtliche noch nicht verjährten Jahre erfolgt. Die besondere Bedeutung der (steuerlichen) Festsetzungsverjährung ergibt sich daraus, dass diese das steuerliche Nachzahlungsrisiko für den Mandanten festlegt. Je weiter das Finanzamt in die Vergangenheit durch geänderte Steuerbescheide zurückgreifen kann, desto höher wird die nachzuzahlende Steuer, wobei sich insbesondere die Nachzahlungszinsen für die Altjahre bemerkbar machen.
Jegliche Fragen zu Fristen und Gesetzen zum Thema der Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehungen benötigen zur Beantwortung ein hohes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und Strafrecht in Bonn, weshalb das Engagement des Fachanwaltes Frank H. Langen von großem Vorteil ist.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Wann erfolgt eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung in Bonn?
Regelmäßig erfolgen Durchsuchung durch die Steuerfahndung überraschend. Dieser Überraschungseffekt birgt für den Betroffenen die Gefahr Fehler zu machen. Dies insbesondere durch unüberlegte Äußerungen mit denen man sich selbst belastet. Deshalb sollten bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung keine Angaben zur Sache gemacht und konsequent geschwiegen werden.
Die Steuerfahndung erscheint in der Regel ohne Vorankündigung und meist in den frühen Morgenstunden. Die Beamten sind Spezialisten und wissen genau was sie tun. Neben den Steuerfahndern treten häufig auch IT-Spezialisten auf, um Computer zu prüfen, Handys und Tablets zu sichern. Oftmals sind die Steuerfahnder über bestimmte Details des Falles bereits vorab informiert und können gezielt suchen. Weiterhin ist zwischen der Durchsuchung beim Verdächtigen und der Durchsuchung bei Dritten zu unterscheiden. Die Anforderungen für eine Durchsuchung beim Beschuldigten sind verhältnismäßig gering, es reicht hier schon die Vermutung über das Auffinden von Beweismitteln aus. Bei Dritten müssen dagegen Tatsachen vorliegend, die auf einen entsprechenden Durchsuchungserfolg schließen lassen, Unabhängig von der Art der Durchsuchung darf eine solche in der Regel nur erfolgen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Die Steuerfahndung ist im Rahmen der Durchsuchung befugt, die Unterlagen des Verdächtigen durchzusehen. Während der Durchsuchung von Räumen darf deren Inhaber der Durchsuchung beiwohnen. Der Betroffene hat nur dann ein Anwesenheitsrecht, wenn er selbst Inhaber der durchsuchten Räume ist. Wird etwa bei einer Bank durchsucht, hat der Kunde kein eigenständiges Anwesenheitsrecht. Sollten vermeintliche beweiserhebliche Gegenstände aufgefunden werden, so können diese von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden. Über die Durchsuchung und ggfls. die Beschlagnahme wird ein Protokoll erstellt.
Bei der Durchsuchung durch die Steuerfahndung gilt wie bei jeder anderen Durchsuchung, dass keine Angaben zur Sache gemacht und von Schweigerecht Gebrauch gemacht wird. Ein konsequentes Schweigen sichert Ihnen die bestmögliche Ausgangsposition für das weitere Verfahren. Erforderliche Aussagen können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden. Nachteile sind damit regelmäßig nicht verbunden. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist ein rechtsstaatliche gewährleistet Recht, auch diese birgt für Sie keine Nachteile. Es gibt keinen Grund, gegenüber der Steuerfahndung sofort und ohne Rechtsanwalt eine Aussage zu machen. Einmal getätigte Angaben können in aller Regel nicht ungeschehen gemacht werden. Auch auf mögliche Hinweise der Steuerfahnder, die auf die Vorzüge eines frühzeitigen Geständnisses hinweisen, sollten Sie nicht eingehen. Es bleibt bei der Grundregel, wonach unbedingtes Schweigen erforderlich ist und keine Aussage ohne vorherige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt getätigt werden sollte. Sie sollten in keinem Fall versuchen, Unterlagen zu vernichten. Sollten die Steuerfahnder dies bemerken, kann dies als Verdunklungsgefahr gewertet werden. Die Verdunklungsgefahr stellt aber einen Grund für eine sofortige Untersuchungshaft dar. Es besteht somit die Gefahr, dass sie sofort verhaftet werden.
Sollte es bei Ihnen zu einer Durchsuchung kommen, so können Sie Rechtsanwälte Langen in Bonn jederzeit telefonisch erreichen.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Laut § 370 Abgabenordnung spricht man von einer Steuerstraftat, wenn falsche oder unvollständige bzw. keine Angaben zu steuerlichen Tatsachen getätigt wurden.
Doch wann liegt eine Steuerhinterziehung vor? Die Rechtsanwälte Langen stehen Ihnen in Bonn bei dieser wie auch bei allen anderen Rechtsfragen zum Thema Steuerstrafverfahren zur Seite.
Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn eine Person sich durch aktives Handeln oder auch durch eine aktive Unterlassung (z.B. Verschweigen von Geldbeträgen) der Bekanntgabe von zu versteuernden Ausgaben Steuervorteile verschafft. Dies kann zum einen der Tatbestand einer Steuerhinterziehung sein oder auch die Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung.
Voraussetzungen für eine Steuerhinterziehung sind:
- 1. Steuerlich erhebliche Tatsachen
- 2. unvollständige und falsche Tatsachen
- 3. Unterlassung
- 4. eine Täuschungsabsicht
Die Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat. Nur bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung spricht man von einer Ordnungswidrigkeit.