Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Aachen

Eine Gemeinschaft ohne Recht würde nicht funktionieren, weshalb dem Thema des Strafrechts eine maßgebliche Bedeutung zufällt. Die Rechtsanwälte Langen aus Aachen sind spezialisiert auf den Bereich des Strafrechts.

Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz, indem es das Vertrauen in die Rechtsordnung stärkt, potentielle Täter von der Begehung von Straftaten abschreckt, überführte Straftäter bestraft und die Gesellschaft vor ihnen schützt. Fraglich ist, ob das Strafrecht diese Ziele immer erreicht. Weder im Bereich der Spezial- noch der Generalprävention sind eindeutige Hinweise dazu zu finden, dass die staatliche Strafe tatsächlich präventive Effekte erzielt. Diese Erkenntnisse eröffnen einen Raum für die Suche nach Alternativen. So kann sich das Strafrecht aus einigen Bereichen zurückziehen, ohne einen Funktionsverlust erleiden zu müssen. Zudem sind andere Reaktionsmöglichkeiten vorhanden, die in ihrer präventiven Funktion wirksamer sind, aber weniger stark in die Rechtsgüter des Straftäters eingreifen, als die Strafe.

Ein wichtiger Faktor ist auch die Resozialisierung des Täters, durch die er von weiteren Taten abgehalten werden soll. Ziel des Strafrechtes ist es, ein Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem herzustellen, die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen und potentielle Täter abzuschrecken, eine Straftat zu begehen.

Unserer Kanzlei Rechtsanwälte Langen, welche auf das Strafrecht in Aachen spezialisiert ist, bietet Ihnen einen 24 Stunden Notruf in Notfällen an.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen

Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Aachen. Seit Beginn der 90er Jahre ist er sowohl in Aachen als auch bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.

Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual– und Betäubungsmittelstrafrecht.

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat liegt vor, wenn die Tat im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben wird und mit einer Strafe bedroht ist, der Täter schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt hat und schließlich auch rechtswidrig, also ohne Rechtfertigungsgrund gehandelt hat.

Die Strafnormen im Strafgesetzbuch sollen dafür Sorge tragen, dass die Rechtsgüterverletzung in Form von Strafverfahren eine Bestrafung zur Folge hat, die über die Straftat verhängt und vollzogen wird. Letzteres fällt in das Strafvollzugsrecht. Die Strafnorm beschreibt die jeweilige Straftat und dessen Rechtsfolge. Durch die Sanktionierung der Straftat soll vor allem erzielt werden, dass der Straftäter nicht nochmals straffällig wird. Ziel der Bestrafung ist somit:

  • Spezialprävention – erzieherischer Effekt
  • Generalprävention – Abschreckung vor einer weiteren Begehung
  • Repression – Sühnen bzw. Verbüßen der Straftat, für das Fehlverhalten geradestehen

„Durch die Rechtsprechung wird der mögliche Personenkreis der eine insolvenzstrafrechtliche Haftung zu befürchten hat, immer weitrer ausgedehnt. Im Fokus stehen nicht nur Berater des Verantwortlichen des Unternehmens, sondern auch Personen, die nicht unmittelbar in den täglichen Geschäftsbetrieb involviert sind, etwa Aufsichtsräte.“
Frank Langen

Welche Sachgebiete gibt es im Strafrecht?

Fachanwalt Frank H. Langen für Strafrecht Aachen verfügt über die notwendige langjährige Erfahrung, die zur kompetenten Unterstützung und versierten Rechtsberatung und Verteidigung im Bereich Strafrecht benötigt wird. Durch den Erwerb von Kenntnissen aus den unterschiedlichsten Wissens- und Fachbereichen ist die fachliche Verteidigung unserer Mandanten gewährleistet. Zudem sichert unsere Kanzlei die Beratung und qualifizierte Unterstützung im gesamten Bereich des Strafprozessrechts. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Fachgebiete, in denen die meisten unserer Mandate entstehen. Sollte Ihnen ein Verfahren in einem hier nicht aufgeführten Bereich drohen, sprechen Sie unsere Kanzlei ruhig drauf an, unsere spezialisierten Strafverteidiger in Aachen werden Sie auch dann tatkräftig unterstützen und die passende Strategie für Ihren Fall entwickeln.

In den Tätigkeitsbereich des Allgemeinen Strafrechts fallen vor allem folgende Delikte: Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung, Untreue sowie Urkundendelikte und Straßenverkehrsdelikte. Weitere Tätigkeitsfelder der Kanzlei sind Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und das Betäubungsmittelstrafrecht. Eine Besonderheit stellt das Ordnungswidrigkeitenrecht dar, da es sich um Gesetzesverstöße handelt, die nicht durch ein gerichtliches Strafverfahren geahndet werden.

Was ist eine strafbare Handlung und was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Die Ordnungswidrigkeit gilt als eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Eine solche Gesetzesübertretung wird auch als rechtswidrig vorwerfbare Handlung bezeichnet. Bei der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten droht in der Regel ein Bußgeldverfahren und es muss entsprechend eine Geldbuße gezahlt werden.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind ganz klar voneinander zu unterscheiden. Insbesondere der Unrechtsgehalt grenzt die Taten voneinander ab. Eine Straftat hat einen viel höheren Unrechtsgehalt als eine Ordnungswidrigkeit, da es sich hierbei um rechtswidrig schuldhafte Taten handelt. Sie erfordern hohe kriminelle Energie, welche bei Ordnungswidrigkeiten nicht notwendig ist, da diese eher aus einem Affekt heraus geschehen. Straftaten enden in einem Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten in einem Bußgeldverfahren. Erst der Strafprozess führt im Strafrecht zu einem Urteil und somit zu einer Bestrafung des Täters, während bei der Eröffnung des Bußgeldverfahrens der Bußgeldbescheid bereits die Höhe der Ahndung enthält, da diese im Bußgeldkatalog festgeschrieben sind.

Es ist darauf zu achten, dass es auch im Verkehrsrecht Straftaten und nicht bloße Ordnungswidrigkeiten gibt, hierzu zählen das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol und Drogen, Fahrerflucht, Fahren ohne Pflichtversicherung, Nötigung und der Missbrauch von Kennzeichen.

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Muss man als Beschuldigter bei der Polizei aussagen?

Wie verhält man sich bei einer polizeilichen Vorladung korrekt? Diese Frage stellen sich häufig die Personen, die eine polizeiliche Vorladung erhalten. Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen ist Ihr erfahrener Experte für die strafrechtliche Verteidigung in Aachen und klärt Sie umfassend auf, welche Konsequenzen mit einer Vorladung oder Aufforderung zur Aussage verbunden sind. Die Betroffenen erfahren meist erst davon, dass sie Teil einer strafrechtlichen Verfolgung oder Ermittlung sind, wenn diese bereits eingeleitet wurde. Die richtige Reaktion fällt dann oft schwer, es handelt sich schließlich um eine Ausnahmesituation und um einen emotionalen Moment. Sie erkennen, dass sie Beschuldigter oder Verdächtiger einer Straftat und Teil der Strafverfolgung sind, wodurch Sie Ihren Ruf, Ihren Job und Ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt sehen.

Unser Fachanwalt für Strafrecht in Aachen, der sich mit Ihren Rechten und dem Vorgehen eines solchen Verfahrens professionell auskennt, berät Sie in diesen Fällen ausführlich und kompetent. Eine polizeiliche Vorladung erweckt oft bei dem Betroffenen den Eindruck, er müsse sich umgehend dazu äußern und verteidigen und den Aufforderungen der Vorladung nachkommen. Es besteht jedoch keine Pflicht, als Beschuldigter dieser Vorladung direkt Folge zu leisten.

Wichtig ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt. Strafverteidiger Frank H. Langen steht Ihnen hierbei kompetent zur Seite.

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Was ist ein gefährlicher Gegenstand?

Als gefährlicher Gegenstand gilt jedes Objekt , das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzung zuzufügen.

Neben klar definierten Gegenständen wie Messern und Waffen, zählen nach dem Waffengesetz auch Sprengstoffe und chemischen Stoffe zu gefährlichen und damit auch verbotenen Gegenständen. Ebenso gelten Haushalts- und Sportgeräte sowie Werkzeuge, als gefährliche Gegenstände, da sie eine Verletzung beim Menschen herbeiführen können oder zur Bedrohung von Menschen verwendet werden können. Auch Gegenstände, welche nicht ursprünglich als Waffen angedacht waren, können als solche genutzt werden. Körperverletzungen oder Bedrohungen müssen nicht immer durch die Nutzung einer Waffe ausgeübt werden, sondern können auch durch die Verwendung gefährlicher Gegenstände vollzogen werden. Sollen Sie Fragen haben oder eine umfassende Beratung zu diesem Themenfeld benötigen, ist Fachanwalt Frank H. Langen Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für Strafrecht in Aachen.

Wann darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen?

Ihr Wohnraum stellt in unserer Gesellschaft einen geschützten Ort dar. Im Folgenden wird erklärt, wann es zulässig ist, dass die Polizei Ihren geschützten Wohnraum gemäß dem geltenden Strafrecht betreten darf. Eine Verletzung der Privatsphäre, also das Betreten Ihres Wohnraums durch die Polizei ist nur mit der Vorlage eines richterlichen Beschlusses, einem Durchsuchungsbeschluss, zulässig oder bei Gefahr in Verzug. Gefahr in Verzug bedeutet, dass Beamte zum Handeln gezwungen sieht, weil aus der Situation heraus klar wird, dass man eingreifen muss. Mitunter übernehmen dann andere Beamte die Aufgaben derjenigen, die gerade nicht da sind. Auch hier sprechen wir von einer hoch emotionalen Belastung der Betroffenen. Aber nicht nur für die betroffene Person selbst, sondern auch für mögliche Mitbewohner oder die eigene Familie.

Den Durchsuchungsbeschluss sollten Sie sich umgehend von der Polizei zeigen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Langen aus Aachen sind auf das Strafrecht spezialisiert und klären Ihre Fragen und verteidigen Sie vor Gericht. Schon während einer Hausdurchsuchung ist es von großem Vorteil, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der sich mit Ihren Rechten auskennt und Sie berät. Daher ist es gut, bereits während der Hausdurchsuchung einen juristischen Beistand an der Seite zu haben, der die Situation mitverfolgen, unzulässige Durchsuchungsmaßnahmen verhindern und Sie gegebenenfalls vor Gericht verteidigen kann. Kontaktieren Sie hierzu Fachanwalt Frank H. Langen, Ihren versierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei in Aachen.