Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Bonn

In Bonn benötigen Sie manchmal schnell einen Strafverteidiger, etwa dann, wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattfindet oder eine Verhaftung droht. Ihnen stehen bestimmte Rechte zu, wenn Verdacht einer Straftat vorliegt. Dazu gehören neben der Verweigerung der Aussage auch das umgehende Hinzuziehen eines Anwalts. Sie gelten vor einer rechtskräftigen Verteilung nur als Beschuldigter, nicht als Straftäter, denn bis zu dem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Man wird sich dennoch strafrechtlich mit Ihnen befassen. Die Frage, welchen Zweck diese Verfolgung hat, ist seit geraumer Zeit Gegenstand grundsätzlicher Diskussionen. Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen ist Ihr erfahrener und versierter Experte in Bonn, der Ihnen eine fundierte und individuelle Verteidigung garantiert. 

Strafrecht Bonn
Frank H. Langen - Rechtsanwalt & Strafverteidiger Köln

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen

Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Bonn. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.

Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.

Mit welchen Themen beschäftigt sich das Strafrecht?

Wir haben wahlweise die Thematiken ausgesucht, zu denen am meisten Frage gestellt werden und diese für Sie zusammengetragen:

Was zählt als eine Beleidigung?

Hinsichtlich des Tatbestands der Beleidigung gibt es keinen genauen Anhaltspunkt, was eine Beleidigung inhaltlich eigentlich bedeutet. Grund ist: Das Gesetz enthält keine Definition der Beleidigung. Das Strafgesetzbuch bestimmt in § 185 StGB bezüglich der Beleidigung lediglich: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Falls Sie sich fragen, wann eine strafbare Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt: Eine strafbare Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person voraus, durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Nichtachtung oder einer Geringschätzung. Die beleidigte Person muss dabei hinreichend erkennbar und konkretisiert sein. Eine Beleidigung gegenüber einem bestimmten Nutzer eines sozialen Netzwerks, z.B. durch einen Kommentar oder einen Beitrag genügt daher. Bei allgemeinen Unhöflichkeiten oder Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter handelt es sich noch nicht um eine strafbare Beleidigung. Wenn Sie diesbezüglich noch Fragen haben, steht Ihnen Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen mit seiner langjährigen Expertise für Strafrecht in Bonn zur Verfügung.

Ich habe mich für den Beruf des Strafverteidigers entschieden, da es meine Überzeugung ist, dass einem Beschuldigten in einem Strafverfahren seine verfassungsrechtlichen Rechte garantiert werden müssen. Dafür stehe ich in meinem gesamten Berufsleben ein. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet wird das Strafrecht von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen geprägt. Gesellschaftliche Änderungen, politische Ansichten, aber auch wirtschaftliche Einflüsse führten so dazu, dass das bestehende Recht seinen Inhalt und Umfang ändert. Bei allem Wandel dürfen die Rechte des Beschuldigten jedoch nicht eingeschränkt werden und dies gilt für alle Beschuldigten. Ich verweise diesbezüglich auf den Satz, den der französische Jacques Vergès gesagt hat: „Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Theresa zu verteidigen.“
Frank Langen

Strafrecht Rechtsanwalt Langen

Was bedeutet Betrug aus Sicht des Strafrechts?

Im alltäglichen Gebrauch sagen wir Lüge dazu, vor allem eine offensichtliche Lüge oder ein absichtliches in die Irre führen einer Person. In der Fachsprache heisst das Täuschung zu einer Tatsache. Solch eine Täuschung wird als Tathandlung betrachtet. Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Vorgänge, Zustände oder Situationen, die man beweisen kann (z.B. finanzielle Verhältnisse einer Person, insbesondere die Zahlungsfähigkeit, die Beschaffenheit einer Sache). Bloße Werturteile und Meinungsäußerungen fallen nicht darunter. Täuschung ist das Einwirken auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erzeugen, zu verstärken oder zu bestätigen. Die Täuschung ist sowohl durch positives Tun als auch durch Unterlassen von jeglicher Tätigkeit möglich. Die Täuschungshandlung im Falle des positiven Tuns kann ausdrücklich (z.B. Beantragung von Sozialleistungen ohne Berechtigung) oder konkludent erfolgen. Konkludent bedeutet, dass das Verhalten einer Person schlüssig ableitbar ist oder ein stillschweigendes Einverständnis vorliegt, mit dem der Wille der Person zum Ausdruck gebracht wird.

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt ( durch den Täter verursacht) oder unterhalten ( Täter bestärkt Opfer in seiner falschen Vorstellung) werden. Irrtum ist ein der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung über bestimmte Tatsachen.

Was bedeutet Verdunkelungsgefahr?

Verdunkelungsgefahr und damit die Gefahr des Erlasses eines Strafbefehls liegt vor, wenn „die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde“, weil der noch nicht inhaftierte Beschuldigte, eventuell Beweismittel „vernichten, verändern, beiseiteschaffen, unterdrücken oder fälschen“ will oder der Verdacht auf diese Absicht vorliegt.

Rufen Sie uns jederzeit an oder schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular:

Kontakt

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wie lange dauert die Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft steht für eine Freiheitsentziehung eines zu diesem Zeitpunkt noch nicht Verurteilten. Daher sieht das Gesetz besondere Voraussetzungen für die Anordnung und die Dauer der Untersuchungshaft vor.

Die Untersuchungshaft soll lediglich das Strafverfahren sichern und den Ermittlungsbehörden Zeit für die notwendigen Ermittlungen geben. Sie ist keine vorweggenommene Strafe. Die Untersuchungshaft darf aber nicht unendlich aufrechterhalten werden, nur weil die Ermittlungen nicht voranschreiten. Die maximale Dauer der Untersuchungshaft beträgt grundsätzlich 6 Monate. Eine Fortdauer über 6 Monate hinaus darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Dieses Zeitfenster darf aber nicht grundlos voll ausgeschöpft werden.

Da es sich weiterhin um Haft eines Unschuldigen handelt, müssen die Verfahren, bei denen Untersuchungshaft vollstreckt wird, beschleunigt behandelt werden. Das Gericht muss alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um das Verfahren zu beschleunigen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft steigt regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs. Die Anordnung der Untersuchungshaft kann für den Betroffenen traumatisch sein, er wird aus seinem bisherigen Leben gerissen, möglicherweise droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Daher ist das oberste Gebot, die Untersuchungshaft dort wo es möglich ist, zu verhindern. Die Haftprüfung oder die Haftbeschwerde geben dem Strafverteidiger die Möglichkeit, die Anordnung der Untersuchungshaft nachträglich überprüfen zu lassen. Neben den Voraussetzungen zur Anordnung der Untersuchungshaft muss der Strafverteidiger vor allem den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Haftfortdauerentscheidungen berücksichtigen. Da die Anforderungen mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, kann ein Strafverteidiger nach Überschreitung einer bestimmten Dauer trotz unveränderter Faktenlage häufig die Aussetzung der Untersuchungshaft erreichen. Dies kann unter anderem auch durch die Stellung einer Kaution oder durch Erfüllung bestimmter Meldeauflagen erfolgen.

Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:

BILD Logo
Express Logo
Focus Logo
Juve Logo
Kölner Stadt-Anzeiger Logo
RTL Logo
Süddeutsche Zeitung Logo
WDR Logo

Was ist ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, bei dem ein schriftlicher Strafbefehl erlassen wird. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahren liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Das Strafbefehlsverfahren ist somit kostensparend, geht zügig vonstatten und wird ohne großes Aufsehen erledigt.

Die Staatsanwaltschaft beantragt bei Gericht einen Strafbefehl, wenn sie eine öffentliche Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Wenn der Richter nach Prüfung des Akteninhalts davon ausgeht, dass der Fall einfach gelagert ist und dass das Verfahren auch vom Schreibtisch aus entschieden werden kann, erlässt der Richter den Strafbefehl. Es können mit einem Strafbefehl nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Geldstrafen, aber auch um Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Strafbefehlsverfahren geht häufig eine Verständigung voraus. Auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens oder nach Anklageerhebung kann ein Übergang zum Strafbefehlsverfahren noch angeregt werden. Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei in Bonn zu weitern Fragen bezüglich Strafbefehl und Strafverteidigung.

Bekommt man beschlagnahmte oder sichergestellte Sachen zurück?

Im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissichtung können von der Polizei Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Diese Gegenstände werden auch Asservate genannt. Die zuständige Justizbehörde/Dienststelle kann nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes eine justiziable Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den Eigentümer erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der Stelle, die in dem Schreiben angegeben ist. Ob und wie lange es dauert, bis man die beschlagnahmten Sachen zurückbekommt, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Was ist eine erkennungsdienstliche Behandlung?

Die erkennungsdienstliche Behandlung gem. § 81b StPO ist die Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten einer Person durch die Polizei. Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind z.B.:Feststellung von Name, Wohnort, Alter bzw. Geburtsdatum, Anfertigung von Fotos, Messung von Größe und Gewicht, Abnahme von Fingerabdrücken, Erfassung von besonderen körperlichen Merkmalen wie Narben, Muttermalen, Tätowierungen.

Sollten Sie eine entsprechende Ladung zu einer erkennungsdienstlichen Maßnahme erhalten, stellt sich die Frage, ob Sie dieser Ladung Folge leisten müssen. Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Anwalt, um überprüfen zu lassen, ob Sie der Ladung Folge leisten müssen. Grundsätzlich gilt:

  • Eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft ist verpflichtend. Wenn Sie der Ladung nicht Folge leisten, besteht daher die Gefahr, dass sie polizeilich vorgeführt werden, d.h. dass Polizeibeamte Sie zu Hause aufsuchen und zur Polizeiwache bringen.
  • Bei einer Ladung durch die Polizei, besteht keine Verpflichtung dieser Folge zu leisten.

Bei Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dies gilt insbesondere, weil ihre Daten unter Umständen jahrelang gespeichert werden. Erfahrungsgemäß erfolgt die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht selten zu Unrecht. Ist die angeordnete Maßnahme nicht rechtmäßig, bestehen verschiedene Möglichkeiten, gegen diese vorzugehen. Auch als erfahrener und erfolgreicher Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Bonn steht Ihnen Frank H. Langen mit seiner Expertise stets zur Verfügung.