Rechtsanwalt für Bilanzstrafrecht

Finanzrelevante Strafvorschriften gewinnen für die Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund des zunehmenden Stellenwertes der Finanzmärkte und dem regen öffentlichen Interesse daran immer mehr Bedeutung.

Man kann somit das Bilanzstrafrecht als Schnittstelle von Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften bezeichnen.

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz stellt eine Übersicht über alle Vermögensbestandteile eines Unternehmens sowie über die Herkunft des Kapitals dar.

Wer ist verpflichtet eine Bilanz zu erstellen?

Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz stellen die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses eines Unternehmens dar. Nicht jedes Unternehmen hat jedoch ein Bilanzpflicht. Kaufleute die im Handelsregister eingetragen sind und einen bestimmten Umsatz und Gewinn erzielen, sind verpflichtet eine Bilanz zu erstellen.

„Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets, dem stetigen Wandel von Bewertungsansätzen und rechtlicher Grundlagen ist ein auf diesem Gebiet qualifizierter Berater von großer Bedeutung. Hier kann ein abgestimmtes Vorgehen des Verteidigers mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und gesellschaftsrechtlich spezialisierten Kollegen hilfreich sein.“
Frank Langen

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

AktivaPassiva
VermögenSchulden
Verwendung der MittelHerkunft der Mittel
Kapitaleinsatz = InvestitionKapitalherkunft = Finanzierung

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Was versteht man allgemein unter Bilanzrecht?

Das allgemeine Bilanzrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften die die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der (Unternehmens-) Bilanzen, regeln.

Die schwierigen Fragen der Rechnungslegung und Bewertung stehen im Zentrum bilanzstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren, die sich nicht mehr lediglich gegen Unternehmensverantwortliche, sondern in zunehmendem Maße gegen externe Wirtschaftsprüfer richten. Diesbezügliche Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich im Strafgesetzbuch (§§ 283 u. 238b StGB), im Handelsgesetz (§§331 ff. HGB), dem Aktengesetz und weiteren Nebengesetzen. Insbesondere zu nennen sind die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern gemäß § 238 HGB sowie die Pflicht Handelsbilanzen rechtzeitig und wahrheitsgemäß aufzustellen gemäß § 242 HGB. 

Entwicklung des Bilanzstrafrechts

Die vergangenen Entwicklungen der Finanzmärkte und die Immobilienkrise haben aufsehenerregende Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung oder Bilanzverschleierung nach sich gezogen. Diesen Entwicklungen haben wiederum gesetzgeberische Aktivitäten zum Schutz von Kapitalanlegern ausgelöst. Strafverfahren im Bereich des Bilanzstrafrechts gehen oft mit Vorwürfen der Untreue und verschiedener Konstellationen des Betruges sowie Vorwürfen von Steuer- und Insolvenzdelikten einher. Darüber hinaus weisen sie eine enge Verbindung mit dem Kapitalmarktstrafrecht auf.

Die schwierigen Fragen der Rechnungslegung und Bewertung stehen im Zentrum bilanzstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren, die sich nicht mehr lediglich gegen Unternehmensverantwortliche, sondern in zunehmendem Maße gegen externe Wirtschaftsprüfer richten. Diesbezügliche Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich im Strafgesetzbuch (§§ 283 u. 238b StGB), im Handelsgesetz (§§331 ff. HGB), dem Aktengesetz und weiteren Nebengesetzen. Insbesondere zu nennen sind die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern gemäß § 238 HGB sowie die Pflicht Handelsbilanzen rechtzeitig und wahrheitsgemäß aufzustellen gemäß § 242 HGB. 

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Wann liegt eine Bilanzfälschung vor?

Strafverfahren wegen Bilanzfälschung werfen regelmäßig spezielle Fragestellungen des Bilanz- und Bewertungsrechts auf, die entsprechende handelsrechtliche Kenntnisse erfordern. Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften sind von der zulässigen Ausübung bestehender Gestaltungs- und Wahlrechte sowie der Ausschöpfung von Ermessensspielräumen abzugrenzen. Oftmals treten komplizierte Bewertungsthemen hinzu, beispielsweise die Bewertung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder Grundstücken bzw. die Prüfung vorgenommener Wertberichtigungen oder gebildeter Rückstellungen.

Unsere Hilfestellungen im Bilanzstrafrecht

  • Beratung im Hinblick auf strafrechtliche Risiken
  • Hilfe bei Vermögenseingriffen gegen Unternehmen und Einzelpersonen
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Unternehmens
  • Individualverteidigung des Unternehmers