Rechtsanwalt für Computerstrafrecht
Unter dem Begriff Computerstrafrecht versteht man Straftaten, bei denen ein Computer als Tatmittel oder als Gegenstand deliktischen Handelns verwendet wird oder sich gegen einen einzelnen Rechner richtet. Dagegen wird der Begriff Internetstrafrecht auf solche Delikte angewandt, die mittels Netzwerken begangen werden oder sich gegen solche richten. Ein spezielles Computer- oder gar Internetstrafrecht existiert nicht. Vielmehr finden die allgemeinen Regeln des Strafrechts Anwendung, die entweder im Strafgesetzbuch (StGB) oder in Sondergesetzen beispielsweise dem Marken- oder dem Urhebergesetz enthalten sind.
Inhaltsverzeichnis
Grund für die Einführung des Straftatbestandes des Computerbetruges
Mit der Einführung des Computerbetruges gemäß § 263a StGB beabsichtigte der Gesetzgeber, das Vermögen gegen neue technische Angriffsformen zu schützen. Strafbarkeitslücken im Rahmen des Betrugstatbestandes, die durch den zunehmenden Einsatz von modernen Datenverarbeitungsprogrammen entstanden waren, sollten hierdurch geschlossen werden.
Wer macht sich wegen Computerbetrugs strafbar?
Das Problem einer Strafbarkeit gemäß § 263 StGB (Betrug) bestand in dem Tatbestandsmerkmal der „Täuschung“. Computer können nicht getäuscht werden. Aus diesem Grund wurden die Merkmale „Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung“ durch das Merkmal „Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsprogrammes“ ersetzt.
Die Strafnorm des Computerbetruges reicht von der ungewollten Einwahl in das Internet mittels eines heimlich installierten Dialers über den Bankautomatenmissbrauch bis zum Leerspielen von Geldautomaten. Mehr als 90% der statistisch erfassten Datenverarbeitungskriminalität betreffen die Manipulation und den Missbrauch mit Magnetstreifenkarten (EC,- Kunden,- Telefon,- Tank- und sonstige aufladbare Bankkarten).
Welche strafrechtlichen Normen fallen noch unter den Begriff Computerstrafrecht?
- Ausspähen von Daten, § 202a StGB
- Abfangen von Daten, § 202b StGB
- Datenhehlerei, § 202d StGB
- Datenveränderung, § 303a StGB
- Computersabotage, § 303b StGB
- Verwertung fremder Geheimnisse, § 204 StGB
- Fälschung beweiserheblicher Daten, §§ 269 StGB
- Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, § 270 StGB
- Abhören von Nachrichten/Missbrauch von Sende- oder sonstiger Telekommunikationsanlage/Funkschutz, § 148 TKG
Rufen Sie uns jederzeit an oder schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular:
Kontakt
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Was versteht man unter dem Begriff Internetstrafrecht in Abgrenzung zum Computerstrafrecht?
Im Gegensatz zum Computerstrafrecht versteht man unter Internetstrafrecht Straftaten welche mittels des Internets begangen werden. Dazu zählen:
- Betrug gemäß § 263 StGB
Hierbei handelt es sich um Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Online-Handel verübt werden. Am häufigsten kommt es hier zu Straftaten im Zusammenhang mit der Online-Plattform eBay. Auch im Internet-Versandhandel kommt es zu einer hohen Anzahl von Straftaten.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer, insbesondere Kinder- und Jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 ff StGB
Strafbar ist hier das Zugänglichmachen, das Verbreiten im Internet sowie die reine Besitzverschaffung. (siehe hierzu auch die Unterseite Sexualstrafrecht)
- Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten und Gewaltdarstellung gemäß §§ 130 ff StGB
Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist dann erfüllt, wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, indem er zu Hass, Gewalt und Willkür gegen nationale, rassische, oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen oder Teile der Bevölkerung aufstachelt.
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gemäß §§ 185 ff StGB
Unter eine Beleidigung versteht man die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Der Begriff der Kundgabe setzt voraus, dass die Äußerung der Missachtung bzw. Nichtachtung von einem anderen wahrgenommen werden kann. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Beleidigung tatsächlich wahrgenommen werden kann.
- Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereit hält, erfüllt den Tatbestand des § 284 StGB.
- Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft.
Ist „Computerhacking“ strafbar?
§ 202c StGB stellt bereits den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe. Dabei werden nicht nur Angriffe auf Behörden und Unternehmen unter Strafe gestellt. Auch die private Datenverarbeitung wird geschützt. Ebenso unter Strafe gestellt ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen sog. „Hacker-Tools“.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Was versteht man unter dem Begriff „Phishing“ und ist dieses strafbar?
Hierbei handelt es sich um ein Verfahren welches es ermöglicht, arglosen Online-Banking-Kunden persönliche Identifiaktions- und Transaktionsnummern zu entlocken. Meistens werden hierzu gefälschte E-Mails versandt, welche auch eine ebenfalls gefälschte Internetseite verlinkt wird. Dort werden die Bankkunden dann aufgefordert, persönlichen Daten oder Kennwörter einzugeben. Mit den so abgefangenen Daten wird es dem Täter dann ermöglicht, über das Konto des Bankkunden zu verfügen und diesen zu schädigen.
Ebenso unter den Begriff „Phishing“ fällt ein Vorgang, bei dem arglose Bankkunden mit Provisionsversprechen dazu gebracht werden, das eigene Konto als Empfängerkonto für illegale Gelder zur Verfügung zu stellen. Nach der Gutschrift auf dem Konto wird der Bankkunde aufgefordert, das Geld nach Abzug der Provision per Geldtransfer ins Ausland zu überweisen.
Wie kann ich „Phishing-Mails“ erkennen?
Solch gefälschte E-Mails enthalten oft auffällige Rechtschreib- und Grammatikfehler. Auf solche E-Mails sollte nicht reagiert werden.
Was ist eine Online-Durchsuchung?
Seit 2017 darf von den Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Wissen des Betroffenen technische in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden. Das Computer- und Internetstrafrecht in ein weitreichendes und oft sehr spezielles Gebiet. Es sollte in jedem Fall ein versierter und erfahrender Strafverteidiger hinzugezogen werden.