Der Begriff Compliance wurde aus der angelsächsischen Rechtsterminologie in das deutsche Wirtschaftsrecht übernommen und bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, die darauf abzielt, ein rechtsmäßiges Verhalten aller Organe und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Unternehmen sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Unternehmen und Organe sollen sich somit im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen.
Ziel ist es sicherzustellen, dass sich alle im Namen mit/oder im Interesse des Unternehmens handelnden Personen, d. h. vom Geschäftsführer über die Mitarbeiter bis zu Kunden oder Lieferanten, gesetzeskonform verhalten.