Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Insolvenzstrafrecht kommen kann. Die Ermittlungsbehörden werden nicht nur aufgrund von Strafanzeigen im Insolvenzstrafrecht tätig, wenn z. B. ein Lieferant eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Vielmehr wird jede Insolvenzakte bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei einem ablehnenden Gerichtsbeschluss mangels Masse, nach den Vorschriften der sog. MiStra (der Anordnung über Mitteilungen in Strafverfahren) an die Staatsanwaltschaft zwecks Überprüfung möglicher strafrechtlicher Vorwürfe weitergeleitet. Weiterhin können strafrechtlich relevante Sachverhalte durch die Recherchen des Insolzvenverwalters im Insolvenzverfahren aufgedeckt und angezeigt werden.

Insolvenzstrafrecht
Strafverteidiger Köln

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen

Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.

Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Insolvenzstrafrecht.

Wer kann Beschuldigter eines Insolvenzstrafverfahrens sein?

Neben Verfahren gegen Privatpersonen werden in jedem Jahr eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen von Firmen z. B. Vorstände von Aktiengesellschaften oder GmbH-Geschäftsführer eingeleitet, wenn es zum Zusammenbruch oder der Löschung der Gesellschaft gekommen ist. So haben sich die Verfahren wegen des Verdachts von Insolvenzdelikten seit Beginn der 1990er Jahren mehr als verdoppelt.

„Durch die Rechtsprechung wird der mögliche Personenkreis der eine insolvenzstrafrechtliche Haftung zu befürchten hat, immer weitrer ausgedehnt. Im Fokus stehen nicht nur Berater des Verantwortlichen des Unternehmens, sondern auch Personen, die nicht unmittelbar in den täglichen Geschäftsbetrieb involviert sind, etwa Aufsichtsräte.“
Frank Langen

Strafrecht Rechtsanwalt Langen

Tatvorwürfe im Insolvenzstrafrecht

Zu den Tatvorwürfen im Insolvenzstrafrecht gehören u. a. die Insolvenzverschleppung, die Verletzung der Buchführungspflicht, aber auch die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie auch Betrugs- und Untreuevorwürfe.

Wann macht man sich einer Insolvenzverschleppung strafbar?

Ein Geschäftsführer macht sich dann einer Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO strafbar, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag gestellt hat oder der Insolvenzantrag fehlerhaft gestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn er sich auf eine zu optimistische Fortführungsprognose im Rahmen eines Sanierungskonzepts verlassen hat. In der Regel beträgt die Frist drei Wochen ab den Zeitpunkt in welchem das Unternehmen in Überschuldung gerät bzw. zahlungsunfähig ist. Dabei bezeichnet man als Überschuldung den Zustand in dem ein Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr pünktlich nachkommen kann. Zahlungsunfähigkeit beschreibt die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen aktuell fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Strafmaß beträgt hier Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Verletzung der Buchführungspflicht

Einer Verletzung der Buchführungspflicht können sich ungeachtet der internen Zuständigkeiten alle Geschäftsführer strafbar machen. Eine Verletzung der Buchführungspflicht liegt u. a. bei falscher oder fehlender Buchführung sowie dem Verheimlichen, Beiseiteschaffen, Beschädigen oder Zerstören von Buchhaltungsunterlagen vor. Strafbarkeit liegt im Insolvenzfall auch dann vor, wenn die Bilanz falsch ist oder nicht fristgerecht aufgestellt wurde. § 283b StGB sieht bei Erfüllung des Tatbestandes eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Der Straftatbestand des § 266a StGB kann nur von einem Unternehmer erfüllt werden der gegenüber den Sozialversicherungen zur Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge verpflichtet ist. Die Zahlungspflicht trifft ihn unabhängig davon, ob der Arbeitslohn überhaupt gezahlt wurde. Insbesondere bei sich abzeichnenden Liquiditätsproblemen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Zahlung der Sozialabgaben sicherzustellen. Bei Erfüllung des Tatbestands ist eine Geldstrafe und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von 5 Monaten bis zu 10 Jahren vorgesehen.

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Wie wird der Bankrott definiert?

Der Bankrott ist in § 283 StGB geregelt und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Er wird als Überschuldung bzw. drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit definiert. Als schwerer Bankrott wird mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bestraft, wer bewusst die Überschuldung aus Gewinnsucht bzw. zur wissentlichen Schädigung vieler Personen herbeiführt.

Wer macht sich einer Gläubigerbegünstigung strafbar?

Einer Gläubigerbegünstigung macht sich derjenige strafbar, der nach Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse einen Gläubiger mit dem Vorsatz, die anderen Gläubiger zu benachteiligen, begünstigt. Dies kann durch Zahlung, Besitzverschaffung usw. geschehen. Es sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren vorgesehen.

Die Schuldnerbegünstigung

Wer mit Einwilligung des Schuldners oder zu dessen Gunsten die Insolvenzmasse mindert, macht sich einer Schuldnerbegünstigung strafbar. Es wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren sanktioniert.

Die Steuerhinterziehung

Oft wird in Krisensituationen die Lohnsteuer nicht abgeführt oder Umsatzsteuererklärungen werden nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben. Dabei ist es unerheblich, ob die Umsatzsteuer überhaupt noch gezahlt werden kann oder überhaupt Umsatzsteuer geschuldet wird. Der Tatbestand der vollendeten Steuerhinterziehung ist in jedem Fall erfüllt. Durch eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige kann zwar Straffreiheit erlangt werden, aber nur dann, wenn die Steuer innerhalb der von den Finanzbehörden gesetzten Frist nachgezahlt wird.

Wann ist der Tatbestand des Eingehungsbetrugs erfüllt?

Der Tatbestand des Eingehungsbetrugs ist dann erfüllt, wenn ein Leistungsversprechen alle Voraussicht nach nicht erfüllt werden kann. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist daher immer zu prüfen, ob eingegangene Verpflichtungen überhaupt erbracht werden können. Strafbar mach sich derjenige, der Leistungen in Anspruch nimmt oder Bestellungen aufgibt, die er sehr wahrscheinlich nicht bezahlen kann. Der Eingehungsbetrug ist mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bedroht.

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Die Entwicklung der Insolvenzverfahren in Deutschland

2019 104.069 Insolvenzverfahren

2018 109.584 Insolvenzverfahren

2017 115.632 Insolvenzverfahren

2016 122.514 Insolvenzverfahren

2015 127.438 Insolvenzverfahren

(Quelle: Statista)

Tätigkeiten von Rechtsanwälten Langen im Rahmen von Insolvenzverfahren

Im Rahmen eines unvermeidlichen Insolvenzverfahrens leisten Rechtsanwälte Langen dem Unternehmer kompetente Unterstützung. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Rechte und Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern insbesondere auch für die Abwehr von Haftungsinanspruchnahmen seitens des Finanzamtes oder der Krankenkassen.

Tätigkeiten von Rechtsanwälten Langen im Rahmen von Ermittlungsverfahren

Sollte bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet sein oder wird die Einleitung eines solchen Verfahrens befürchtet, berät die auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei sie professionell. Rechtsanwalt Frank Langen ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung insbesondere hinsichtlich der Verteidigung in Insolvenzermittlungs- und Strafverfahren.

Hilfestellung in persönlichen Bereichen

Nicht selten führen die Krise oder gar Insolvenz eines Unternehmens auch zu Auswirkungen auf die persönliche Vermögenssituation des Unternehmens. In diesen Fällen bilden deren Vermeidung, in der Regel durch außergerichtliche Vergleiche, ggfs. aber auch durch die Durchführung eines persönlichen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung, einen besonderen Schwerpunkt der Beratung.

Persönliche wie auch unternehmerische Krisensituationen bedingen fast immer auch die Führung von Verhandlungen im Zuge der Abwicklung und/oder Neuordnung der Vertragsverhältnisse (z. B. mit Banken und Gläubigern), oft auch die Vertretung gegenüber Behörden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es gerade in derartigen, emotional belastenden Krisensituationen äußerst zweckmäßig ist, solche Verhandlungen nicht selbst zu führen, sondern von einem erfahrenen Berater vertreten zu lassen.