Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Ordnungswidrigkeit ist in § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert. Danach handelt es sich um eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Unterscheidung zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten besteht in den zu verhängenden Sanktionen. Das Strafrecht sieht als Sanktion die Geld- oder Freiheitsstrafe vor, während die Sanktion im Ordnungswidrigkeiten die Geldbuße ist. Für die Verhängung der Bußgelder sind im Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörden zuständig.


Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist in der Praxis insbesondere im Verkehrsrecht von Bedeutung. So etwa bei:
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Einträgen in das Verkehrszentralregister in Flensburg
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Parkverstöße
Aber auch in den folgenden Bereichen kommen Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder in Betracht:
- Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten im Bereich des ALG I & II/ Hartz IV.
- Verstöße von Gewerbetreibenden gegen ihnen obliegende Pflichten bei der Gewerbeausübung.
- Die Verletzung der Meldepflicht.
- Verstöße gegen das Abfallrecht
- Zahlreiche weitere Gesetze sehen die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen vor.
„Es liegt im Ermessen der Behörde, aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ganz abzusehen. In der Regel ist jedoch die Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht unerlässlich.“
Frank Langen


Welche Sanktionen können bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden?
Die Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Geldbuße bedrohte Handlung. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgelds oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Hohe Geldbußen möglich:
Geldbußen können sehr hoch bemessen sein, wenn es sich bei den vorliegenden Verstößen, um Zuwiderhandlungen mit erheblich vermindertem Unrechtsgehalt und nicht um kriminelles Unrecht handelt. Letztlich kann die Zuwiderhandlung gegen eine Ordnungsvorschrift ähnliche Konsequenzen wie ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Jetzt anrufen: ✆ 0221 96889578
Rufen Sie uns jederzeit an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Rückruf über unser Kontaktformular:
Woher erhält des Verkehrszentralregister seine Mitteilungen?
Personen- und Sachdaten über Verkehrsverstöße werden im Verkehrszentralregister registriert. Dieses erhält die entsprechenden Mitteilungen von den Gerichten, soweit es sich um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr handelt, von den Bußgeldgeldbehörden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von mindestens 40 Euro geahndet werden, von den Fahrerlaubnisbehörden, wenn die Fahrerlaubnis versagt, entzogen oder wenn andere Maßnahmen nach dem Punktesystem oder den Bestimmungen zur Fahrerlaubnis auf Probe ergriffen werden sollen.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:


















Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:


















Rechtliches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid:
Gegen Bußgeldbescheide ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben. Über den Einspruch entscheidet das zuständige Amtsgericht.
Urteile im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht:
Zeitmessung der Dauer der Rotlichtphase
Die (polizeiliche) Zeitmessung der Dauer der Rotlichtphase anlässlich eines dem Betroffenen zur Last liegenden sog. qualifiziertem Rotlichtverstoßes ist nicht deshalb unverwertbar, weil sie mit Hilfe
Beweisbegehren hinsichtlich eines anthropologischen Sachverständigengutachtens
Auch mit dem positiv formulierten Beweisbegehren auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens „zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei dem Fahrer zur Tatzeit um eine
Mindestlohn
Bei des Verstoßes gegen den zu zahlenden Mindestlohn bei mehreren Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum hinweg bedarf es zur Tatkonkretisierung im Bußgeldbescheid einer konkreten Darstellung
Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung
Wird die Bußgeldbehörde durch das Zusammenwirken des Täters einer Ordnungswidrigkeit mit einer an der Tat unbeteiligten Person bewusst in die Irre geführt, indem sich die
Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153 a
Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153 a StPO bei gleichzeitiger Auflagenerfüllung durch den Beschuldigten ein Verfahrenshinderniss im Bezug