Rechtsanwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht

Die strafrechtliche Sanktion von Verstößen gegen die Außenwirtschaft stellt einen wichtigen Teil des deutschen Wirtschaftsstrafrechts dar. Die Vernetzung von Wirtschaft und Handel in globaler Form hat zu einer Zunahme von Strafverfahren im Bereich des Außenwirtschaftsstrafrechts geführt. Somit stellen die Ermittlungen wegen der Verstöße gegen das Außenwirtschaftsstrafrecht einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Zollfahndungsdienstes dar. Normiert ist das Außenwirtschaftsstrafrecht und das Zollstrafrecht im Außenwirtschaftsgesetz und dem Unionszollkodex.

„Im Kapital- und Zahlungsverkehr, bei der Durchführung von Handels- und Vermittlungsgeschäften, Import- und Exportgeschäften sowie in den übrigen Bereichen des Wirtschaftslebens sind zahlreiche nationale und internationale Bestimmungen zu beachten. Somit ist auch das strafrechtliche Verfolgungsrisiko hoch.“
Frank Langen

Was bedeutet der Unionszollkodex?

Der Unionszollkodex stellt die Zusammenfassung und Harmonisierung aller europäischer Zollvorschriften dar. Der Kodex enthält allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und weitere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und der übrigen Maßnahmen sicherstellt, die im Hinblick auf den Warenverkehr zwischen der Union und Drittländern erlassen und vorgesehen sind.

Was versteht man unter dem Begriff magisches Viereck?

Das zuvor dargestellte sog. magische Viereck soll das außenwirtschaftliche Gleichgewicht darstellen. Dies bedeutet, dass zwischen Importen und Exporten, die ein Staat tätigt, ein angemessenes Verhältnis herrschen muss. Neben den USA verfügt Deutschland weltweit über die strengsten Strafvorschriften im Bereich des Exportes von Wirtschaftswaren und ist zugleich einer der fünf größten Wirtschaftsexporteuer weltweit.

Regelungen des Außenwirtschaftsstrafrechts

Das Rechtsgebiet selbst erstreckt sich von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Regelungen, wie z. B. Embargovereinbarungen, über das national geregelte Außenwirtschaftsrecht bis zum EG-Exportkontrollrecht.

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Außenhandelsstrafrecht und Außenwirtschaftsrecht

Wir beraten Sie zu den folgenden Punkten:

  • Nichtanmeldung von mitgeführten Waren,
  • unrichtige Angaben über den Wert von Waren,
  • unrichtige Deklarierung von Waren in Zollerklärungen,
  • beschlagnahme von Waren durch den Zoll,
  • Aus- und Einfuhr von Gütern in EU-Staaten,
  • Ausfuhr und Verbringung von Gütern ohne Genehmigung,
  • Beratung bei der Festsetzung der Geldbuße gegen Unternehmen,
  • Embargoverstöße
  • Arrest/Beschlagnahme

Welche Aufgaben verfolgt das Außenwirtschaftsstrafrecht?

Aufgabe des Außenwirtschaftsstrafrechts ist es, u. a. Exportverstöße nach dem Maßstab der Vorwerfbarkeit zu beurteilen. So wird zukünftig auf den unbestimmten Rechtsbegriff der „erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen Deutschlands“ verzichtet. Alle vorsätzlich begangenen Exportverstöße sollen als Straftaten verfolgt werden. Dabei sind im Rahmen der Strafandrohung des dritten Teils des Außenwirtschaftsgesetzt Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.

Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:

Gibt es Besonderheiten bei Embargoverstößen?

Zu beachten ist, dass die Embargoverstöße eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellen, dass nur vorsätzlich begangene Exportverstöße als Straftaten bestraft werden. Bei Verstößen gegen ein Waffenembargo ist auch leichtfertiges Verhalten strafbar, das heißt, auch grob fahrlässiges Verhalten führt nach den Vorschriften der §§ 19 ff. AWG zu einem Verstoß und ist zu sanktionieren.

In allen anderen Fällen von Exportverstößen sollen künftig fahrlässig begangene Verstöße lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Liegen also bloße Arbeitsfehler vor, sollen die Bußgeldvorschriften ein angemessenes Instrumentarium dafür bieten, solche Verstöße zu ahnden. Die wichtigsten Vorschriften sind das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Was regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz?

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) regelt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegswaffen. Deutschland gehört zu einem der größten Waffenexporteure der Welt. Es besteht daher angesichts der Vielfalt nationaler und internationaler Regelungen, Beschlüssen internationaler Organisationen und mannigfaltiger Waffenembargos spezieller Beratungsbedarf. Waffenembargos enthalten Beschränkungen bzw. Verbote für die Lieferung von Waffen aber auch von sonstigen Rüstungsmaterialien und Munition.