„Strafverteidiger bin ich geworden, weil es meine Überzeugung ist, dass einem Beschuldigten in einem Strafverfahren seine verfassungsrechtlichen Rechte garantiert werden müssen. Dafür stehe ich in meinem gesamten Berufsleben ein. Das Strafrecht wird wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen geprägt. So führten gesellschaftlichen Änderungen, politische Ansichten, aber auch wirtschaftliche Einflüsse dazu, dass das bestehende Recht seinen Inhalt und Umfang ändert. Bei allem Wandel dürfen die Rechte des Beschuldigten jedoch nicht eingeschränkt werden; und dies gilt für alle Beschuldigten. Diesbezüglich verweise ich auf den Satz, den der französische Strafverteidiger Jacques Vergès gesagt hat: „Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Theresa zu verteidigen.“
Frank Langen