Arztstrafrecht Köln

Rechtsanwälte Langen beraten ihre Mandanten auch präventiv, um das Risikobewusstsein zu schärfen und Mediziner auf strafrechtliche Gefahren ihrer Berufsausübung aufmerksam zu machen.

Ermittlungsverfahren in Fällen von nicht lege artis ausgeführten ärztlichen Eingriffen nehmen nach wie vor eine hohe Anzahl an Verfahren im Strafrecht ein. Häufig werden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §§ 223 ff sowie einzelner Paragraphen des 16. Abschnittes des Strafgesetzbuches erstattet.

Lange Zeit nicht strafrechtlich verfolgt wurde die Bestechung niedergelassener Kassenärzte und anderer Angehöriger der Heilberufe. Begründet wurde dies durch den großen Senat des Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 damit, dass Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden könnten.

„Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen eines Ermittlungsverfahrens gegen Ärzte empfiehlt es sich möglichst frühzeitig einen versierten Strafverteidiger zu beauftragen, um eine Anklageerhebung zu verhindern.“
Frank Langen

Bestechung und Bestechlichkeit

Dies änderte sich jedoch mit dem 30.05.2016 verkündeten „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ Die im Strafgesetzbuch neu eingeführten §§ 299a und 299b StGB stellen nunmehr die Gewährung und Annahme von Vorteilen, die ein Angehöriger eines Heilberufs dafür erhält, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten einen Anbieter im Wettbewerb unlauter bevorzugt, unter Strafe. Gleiches gilt für solche Mittel und Produkte, die unmittelbar durch den Angehörigen eines Heilberufs – oder seine Mitarbeiter – angewendet werden. Ebenfalls strafbar macht sich derjenige, der Patienten oder Untersuchungsmaterial, etwa an Labore zuführt, wenn diese Zuführung auf unlauteren Vorteilen basiert.

Es drohen Geld – oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 5 Jahren.

Zur Vorbereitung und Unterstützung von Zivilprozessen, in denen es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht, werden häufig Strafanzeigen gegen Ärzte erstattet. Ziel des Anzeigenerstatters ist dabei meist weniger die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen, vielmehr soll der persönliche Druck des beklagten Arztes im Zivilprozess erhöht werden. Für den betroffenen Arzt selbst bedeutet ein solches Ermittlungsverfahren gleichwohl, dass seine berufliche Existenz bedroht ist, da schon die Verurteilung zu einer Geldstrafe den Entzug der Approbation zur Folge haben kann.

Das Arztstrafrecht ist auch von Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Abrechnungsbetruges im Sinne der §§ 263 StGB durch Ärzte geprägt. Mit der gestiegenen Anzahl von diesbezüglichen Strafanzeigen haben sich auf Abrechnungskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaften etabliert. Diese Ermittlungsverfahren betreffen nicht nur den Abrechnungsbetrug als solches, sondern auch Vorwürfe der Untreue gemäß § 266 StGB und Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Ebenso erlangen Verstöße gegen das Medizinproduktrecht zunehmende  Bedeutung.

Der Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane ist mit einer Spezialisierung im Bereich der Verteidiger zu begegnen.

Die Ursachen des Beginns von Ermittlungen gegen Ärzte stellen sich wie folgt dar:

Fehldiagnose und Fehlbehandlung41%
Falsche Medikation15%
Unterlassene Behandlung18%
Mangelnde Überwachung nach der Behandlung, Nachsorge13%
Sonstiges11%

(Quelle: Bundesministerium des Inneren, Polizeiliche Kriminalstatistik 2012)

Rufen Sie uns jederzeit an oder schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular:

Kontakt Landingpage Strafrecht

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:

Körperverletzungsdelikte und fahrlässige Tötung

Die Verteidigung in Arztstrafsachen setzt Spezialwissen voraus, das neben medizinstrafrechtlichen  Kenntnissen ebenso die berufsrechtlichenhaftungsrechtlichen sowie die einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen und krankenversicherungsrechtlichen Aspekte umfasst.

Bei Vorwürfen wegen Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff oder der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB muss sich die Verteidigung mit  Fragen alternativer Behandlungskonzepte, mit der Bedeutung schulmedizinischer Lehrmeinungen und Sachverständigengutachtenauseinandersetzen.

Zudem ist die Grenze zwischen straflosem Verhalten und bereits strafbarer Körperverletzungfließend, weil jede ärztliche Behandlung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, sobald sie mit Eingriffen in die körperliche Integrität verbunden ist. Nur wenn ein Notfalleingriff oder eine wirksame Einwilligung vorliegt, ist die Behandlung straflos. Daher hängt die Strafbarkeit oft nicht von der Kunstfertigkeit des Arztes, sondern von den Umständen der Aufklärung und der Einwilligung ab.

Da Ermittlungsverfahren gegen Ärzte auf erhöhtes öffentliches Interesse stoßen, muss  die Verteidigung auch gegenüber der Presse die Interessen ihres Mandanten sichern.

Rechtsanwalt Langen ist nicht nur ein erfahrener Verteidiger in Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, sondern auch ein ausgewiesener Experte im Medizinstrafrecht. Insoweit  sind auf seine Beiträge „Der medizinische Sachverständige im Strafprozess“, sowie „Der Ablauf des Arztstrafverfahrens“ im Handbuch zum Fachanwalt für Medizinstrafrecht hinzuweisen.

Köln

Kaiser-Wilhelm-Ring 20
50672 Köln
Telefon: 0221 96889578

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

© 2021 Rechtsanwälte Langen – Datenschutz – Impressum