Rechtsanwalt für Corporate Compliance

Der Begriff Compliance wurde aus der angelsächsischen Rechtsterminologie in das deutsche Wirtschaftsrecht übernommen und bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, die darauf abzielt, ein rechtsmäßiges Verhalten aller Organe und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Unternehmen sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Unternehmen und Organe sollen sich somit im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen.

Ziel ist es sicherzustellen, dass sich alle im Namen mit/oder im Interesse des Unternehmens handelnden Personen, d. h. vom Geschäftsführer über die Mitarbeiter bis zu Kunden oder Lieferanten, gesetzeskonform verhalten.

Was sind die Grundsätze der Compliance?

Den bestmöglichen Schutz für Unternehmen vor strafrechtlichen Vorwürfen bietet ein Compliance Management System. Hierbei ist zu bedenken, dass strafrechtliche Verfahren nicht nur die wirtschaftliche sondern auch die soziale Existenz eines Unternehmens gefährden können.

„Wir helfen bei der Risikoanalyse, also der Ermittlung der besonderen strafrechtlichen Risiken eines Unternehmens; nehmen eine Risikobewertung vor und skizzieren Maßnahmen zur Verringerung der strafrechtlichen Risiken.“
Frank Langen

Wie lauten die Ziele der Corporate Compliance?

  • der Schutz der Geschäftsführer vor Strafverfolgung und persönlicher Haftung
  • Schutz des Unternehmens von Sanktionen
  • Image- und Wettbewerbsvorteil

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Organisation der Compliance

  • Erstellung einer Zusammenfassung der Unternehmenswerte
  • Erstellung eines Organigramms mit Zuweisungen von Aufgaben und Zuständigkeiten
  • Erstellung eines sog. Compliance Handbuch mit entsprechenden Regeln und Handlungsanweisungen
  • Aushändigung dieses Handbuchs an die Geschäftsführung und Mitarbeiter

Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:

Was sind die relevanten Bereiche der Compliance?

Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern

  • Vertragsauflagen von Kunden
  • Integritätsprüfungen
  • Einladungen, Präsente usw.

Delikte gegen das Unternehmen

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Untreue

Geldwäsche

  • Verdachtsmeldepflichte
  • Kundenspezifische Identifizierungs- und Überwachungspflichten

Steuern

  • Pünktliche Abgabe der Steuererklärungen
  • Grenzüberschreitender Warenverkehr
  • Besonderheiten bei Holdingstrukturen

Exportkontrolle

  • Ausfuhrbeschränkungen
  • Dual-Use Güter

Arbeitsrecht

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeiteinhaltung
  • Diskriminierungsverbot

Fundierte Beratung im Rahmen der Corporate Compliance in Köln

Rechtsanwälte Langen verfügen über langjährige Erfahrung betreffend die strafrechtliche Unternehmensberatung, wie auch die Begleitung und Vertretung von Unternehmen in Strafverfahren. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht beraten wir unsere Mandanten juristisch fundiert im Rahmen der Corporate Compliance.