Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist gesetzlich nicht definiert. Ob eine Norm dem Wirtschaftsstrafrecht unterliegt, ergibt sich letztlich aus dem Schutzzweck der Normen.

Unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts fallen alle Strafnormen, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.

Strafrechtliche Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts werden in der Regel vor den Wirtschaftsstrafkammern verhandelt.

Wirtschaftsstrafrecht

Was ist eine Wirtschaftsstrafkammer?

Die Wirtschaftsstrafkammern wurden bei den Landgerichten eingerichtet. § 74c GVG zählt die Straftatbestände auf, die in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammern fallen. Es handelt sich um Straftatbestände, welche wegen der besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einer Kammer mit speziellen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften verhandelt werden sollten. Insbesondere handelt es sich hierbei um:

  • Korruption im Sinne der §§ 398 ff. sowie §§ 331 ff. StGB 
  • Insolvenzdelikte gemäß § 15a InsO, §§ 283 ff. StGB 
  • Steuerstraftaten gemäß § 370 ff. AO 
  • Untreue gemäß § 266 StGB
  • Betrug gemäß §§ 263 ff. StGB
  • Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB
  • Kreditbetrug gemäß § 265b StGB
  • Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
  • Straftaten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Verstöße gegen Buchhaltungspflichten 
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB
  • Umweltkriminalität im gewerblichen Bereich 
  • Verstöße gegen das Markengesetz
  • Geldwäsche

„Das öffentliche Interesse an Strafverfahren gegen Personen, welche im Wirtschaftsleben tätig sind, ist besonders hoch. Deshalb ist es wichtig, dass der Beschuldigte möglichst früh anwaltliche Beratung sucht. Der Strafverteidiger muss möglichst im Ermittlungsverfahren erreichen, dass entweder die Vorwürfe ausgeräumt werden oder das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip eingestellt wird.“
Frank Langen

Strafrecht Rechtsanwalt Langen

Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist bedingt durch den wirtschaftlichen Wandel ständigen Veränderungen unterworfen. Durch das 1. und 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, den Gesetzen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität sowie des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sollten die Rechtsnormen vereinheitlich und in das Strafgesetzbuch eingegliedert werden.

Was sind die Aufgaben des Wirtschaftsstrafrechts?

Daneben wird der faire und freie Wettbewerb durch die folgenden zwei Gesetze geschützt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt den fairen Wettbewerb, das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schützt den freien Wettbewerb.

Unternehmerisches Handeln birgt immer das Risiko, in das Visier von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder anderen Ermittlungsbehörden zu geraten. Oft stellt sich erst Jahre später heraus, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und z. B. durch anonyme Anzeigen von Wettbewerbern initiiert wurden.

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Welche Folgen können sich aus einem Vorwurf aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ergeben?

Der mögliche Schaden für das Unternehmen und die Geschäftsleitung ist oft hoch. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen im Ermittlungsverfahren zunächst ohne einen erfahrenen Wirtschaftsstrafverteidiger agieren. Gerade in diesem frühen Verfahrensstand werden die Weichen für den Ausgang des möglichen späteren Strafverfahrens gestellt. Einlassungen ohne Kenntnis der Aktenlage mithin ohne Kenntnis des strafrechtlichen relevanten Hintergrunds können einen nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten. Es drohen nicht nur hohe finanzielle Verluste sondern oft auch ein Imageschaden. Es kann vorkommen, dass Unternehmen in wenigen Tagen durch Vermögensbeschlagnahmen ruiniert sind.

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Verteidigung durch die Kanzlei Rechtsanwälte Langen in Wirtschaftsstrafverfahren:

Die Kanzlei verfügt über eine langjährige und umfassende wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Expertise. Dies gilt sowohl für die Präventivberatung im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen wie auch für die Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren. In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei:

  • Unterstützung bei Hausdurchsuchungen vor Ort, 24-stündige Erreichbarkeit
  • Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in allen Gerichtsverfahren vor deutschen Strafgerichten
  • Vorbeugende Gestaltungsberatung zur Vermeidung strafrechtlich relevanter Sachverhalte (Compliance Beratung) 
  • Insolvenzstrafrechtliche Verteidigung
  • Verteidigung in Korruptions- und Bestechungsverfahren
  • Verteidigung in Untreue-, Betrugs-, Unterschlagungsverfahren