Steuerstrafrecht in Aachen
Rechtsanwälte Langen vertreten und beraten Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Steuerstrafrechts. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Frank H. Langen ist als Spezialist in Steuerstrafsachen seit nahezu drei Jahrzehnten bundesweit tätig.
Neben dem Steuerstrafrecht beschäftigt sich die Kanzlei schwerpunktmäßig mit dem Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.


Inhalt
- Steuerstrafrecht in Aachen
- Unsere Sachgebiete im Bereich des Steuerstrafrechts in Aachen
- Was umfasst der Begriff Steuerstrafrecht?
- Wie entsteht der Verdacht einer möglichen Steuerstraftat?
- Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
- Steuerstrafrechtliche Ermittlungs- und Strafverfahren
- Wie unterscheidet man die Steuerhinterziehung von der Steuerverkürzung?
- Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
- Welche weiteren Steuerstraftaten gibt es?
- Wann liegt ein sog. Bannbruch vor?
- Wo ist der Schmuggel gesetzlich geregelt?
- Wann begeht man eine Steuerzeichenfälschung?
- Wann liegt eine Steuerhehlerei vor?
- Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
- Wann wirkt eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend?
- Unsere Tätigkeiten in Rahmen einer Selbstanzeige
- Was versteht man unter einem „Umsatzsteuerkarussel“?
- Wann liegt ein sog. Cum-Ex-Geschäft vor?
- Unsere Tätigkeiten als Verteidiger im Steuerstrafverfahren
- Urteile im Bereich Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht in Aachen
Sie benötigen einen engagierten und erfahrenen Experten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, wenn Ihnen in Aachen ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen gewährleistet aufgrund seiner langjährigen Erfahrung eine kompetente Verteidigung in allen Belangen des Steuerstrafrechts.
„Da die Sanktionen im Steuerstrafrecht in den letzten Jahren immer weiter durch den Gesetzgeber verschärft wurden, sollte man immer einen in diesem Bereich erfahrenen Verteidiger beauftragen“
Spezialist für Steuerstrafrecht Frank Langen


Unsere Sachgebiete im Bereich des Steuerstrafrechts in Aachen
- Verteidigung in Steuerstrafverfahren
- Nacherklärung von (Kapital-) Einkünften sowohl für inländische wie auch für ausländische Konten und Depots
- Beratung bei Erbschaften oder Schenkungen aus unversteuerten Vermögen
- Hinterziehung von Umsatzsteuer
- Selbstanzeigen
- Nacherklärungen von in- und ausländischen Einkünften
Wir verteidigen Sie, wenn Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf aus dem Bereich des Steuerrechts gemacht wird. Jährlich vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten in diesem Bereich. Wir verfügen über verschiedene Standorte innerhalb Deutschlands, sind sehr gut vernetzt und mit der aktuellen Rechtsprechung vor Ort vertraut. In steuerstrafrechtlichen Verfahren kann dies äußerst wichtig sein. Dies gilt nicht zuletzt für steuerstrafrechtliche Verfahren in Aachen.
Die Besonderheit des Steuerstrafrechts ist, das sowohl Kenntnisse im Strafrecht wie auch im Steuerrecht vorausgesetzt werden. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Steuerverkürzung vorliegt, danach muss der Sachverhalt strafrechtlich gewürdigt werden.
Es bedarf eines Experten im Steuerstrafrecht um in solchen Verfahren die Übersicht zu behalten. Ein mit strafprozessualen Fragen nicht vertrauter Steuerberater oder ein steuerrechtlich unerfahrener Rechtsanwalt ist hierzu oft nicht in der Lage. Zu beachten ist, dass eine strafrechtliche Verurteilung neben der strafrechtlichen Sanktion gleichzeitig auch eine Inanspruchnahme durch die Finanzbehörden nach sich ziehen und berufliche Folgen haben kann. In solchen Fällen ist auch ein finanzieller Ruin nicht ausgeschlossen.
Was umfasst der Begriff Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht verknüpft den strafrechtlichen Tatbestand mit den Besonderheiten des Steuerrechts. Hier ist insbesondere an den Grundtatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) zu denken.
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Wie entsteht der Verdacht einer möglichen Steuerstraftat?
Voraussetzung ist zunächst, dass ein sog. Anfangsverdacht vorliegt. Für die Einleitung eines Steuerstrafverfahren ist eine Anzeige nicht unbedingt notwendig. Die Ermittlungsbehörden sind bereits bei Kenntnis von einer möglichen Straftat verpflichtet zu ermitteln.
Oft ist Grundlage eines Ermittlungsverfahrens jedoch, dass eine entsprechende Strafanzeige erstattet wurde. So führt der Zoll z. B. im Baugewerbe regelmäßige Kontrollen durch mit dem Ziel, illegal beschäftigte Personen zu ermitteln. Zudem kommt es vor, dass Konkurrenten entsprechende Hinweise an die Ermittlungsbehörden melden.
Nicht selten führen aber auch familienrechtliche Auseinandersetzungen dazu, dass Strafanzeigen erstattet werden, z. B. mit der Behauptung, dass der Ehepartner in seinem Unternehmen illegale Beschäftigung zulässt.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
Zunächst unterscheidet man das Steuerstrafverfahren vom Steuerfestsetzungsverfahren. Im Steuerstrafverfahren wird lediglich geprüft, ob und inwieweit strafrechtliche Normen verletzt wurden.
Zunächst führen die Straf- und Bußgeldsachenstellen die Ermittlungen, wobei sie von den Ermittlern der Steuerfahndung unterstützt werden. Sie verfügen über dieselben Entscheidungsbefugnisse wie die Staatsanwaltschaften, können also z. B. Durchsuchungsmaßnahmen beantragen, um so möglicherweise Beweismittel zu sichern.
Hält die Straf- und Bußgeldsachenstelle eine Verurteilung für wahrscheinlich und sind keine weiteren beweiserheblichen Tatsachen zu ermitteln, kommt es in der Regel zur Anklageerhebung. Der Erlass eines Strafbefehls ist dann möglich, wenn es sich um einen einfachen Fall der Steuerhinterziehung handelt. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Steuerstrafrechtliche Ermittlungs- und Strafverfahren
Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Steuerschlupflöcher zu schließen und Steuersünder härter zu bestrafen. Aus diesem Grund wurden Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Diese arbeiten eng mit der Steuerfahndung zusammen. Zwar haben die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren stetig zugenommen, trotzdem stehen die Ermittlungsbehörden unter einem großen Erfolgsdruck.
Wie unterscheidet man die Steuerhinterziehung von der Steuerverkürzung?
§ 378 AO regelt die sog. Steuerverkürzung, welche sich durch ihre leichtfertigen Begehungsweise von der Steuerhinterziehung unterscheidet. Die Steuerverkürzung ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € bedroht.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Wird eine Steuererklärung nicht abgegeben, obwohl man dazu verpflichtet ist, wird die Steuererklärung unvollständig oder falsch abgegeben, so ist dies der Ausgangspunkt für eine Steuerhinterziehung.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:


















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Welche weiteren Steuerstraftaten gibt es?
Zu denken ist an den Bannbruch gemäß § 372 AO, den gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel nach § 373 AO, die Steuerzeichenfälschung gemäß § 369 Abs. 3 AO sowie die Steuerhehlerei nach § 374 AO.
Wann liegt ein sog. Bannbruch vor?
Einen Bannbruch begeht derjenige, der Waren oder Gegenstände ein- oder ausführt, obwohl dies einem gesetzlichen Verbot unterliegt. Zudem liegt ein Bannbruch vor, wenn Waren angekauft, sich oder einem Dritten beschafft werden, wenn Waren weiter abgesetzt oder beim Absatz der Waren geholfen wird, um sich oder andere zu bereichern.
Wo ist der Schmuggel gesetzlich geregelt?
Der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel ist in § 373 AO geregelt. Der Schmuggel ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Wann begeht man eine Steuerzeichenfälschung?
Wer Steuerzeichen nachmacht oder verfälscht, sich falsche Steuerzeichen verschafft, falsche Steuerzeichen als echt verwendet, freihält oder in den Verkehr bringt, begeht eine Steuerzeichenfälschung.
Wann liegt eine Steuerhehlerei vor?
Die Steuerhehlerei orientiert sich am Straftatbestand der Hehlerei im allgemeinen Strafrecht. Der Steuerhehlerei macht sich eine Person strafbar, die Waren oder Erzeugnisse ankauft und gleichzeitig die anfallenden Verbrauchssteuern hinterzieht bzw. die Ausfuhr- oder Einfuhrabgaben nicht abführt oder einen sog. Bannbruch begeht. Tatobjekt der Steuerhehlerei können nur körperliche Gegenstände wie z. B. Zigaretten sein. Voraussetzung ist immer, dass eine rechtswidrige strafbare Vortat vorliegt. Die Steuerhehlerei ist mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Durch eine Selbstanzeige bleibt derjenige straffrei, der gegenüber den Finanzbehörden zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollumfänglich die unrichtigen Angaben berichtigt, unterlassene Angaben nachholt oder unvollständige Angaben ergänzt. Weiterhin sind die hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen innerhalb einer angemessenen Frist, welche vom Finanzamt bestimmt wird, nachzuzahlen.
Wann wirkt eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend?
Straffreiheit kann dann nicht mehr eintreten, wenn die Finanzbehörden die Hinterziehung bereits entdeckt haben oder wenn der nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 25.000,00 € je Tat übersteigt bzw. ein besonders schwerer Fall vorliegt. Im übrigen ist immer darauf zu achten, dass die Selbstanzeige vollständig ist und keine relevanten Sachverhalte ausgelassen werden.
Unsere Tätigkeiten in Rahmen einer Selbstanzeige
Wir bieten Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Gebiet des Steuerstrafrechts und insbesondere den strafbefreienden Selbstanzeigen eine professionelle Beratung. Wir prüfen für Sie, ob die strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist oder die Tat bereits durch die Steuerbehörden entdeckt wurde. Wir stellen die benötigten Unterlagen zusammen, so dass die Selbstanzeige ordnungsgemäß und vollständig erstattet wird.
Was versteht man unter einem „Umsatzsteuerkarussel“?
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist nach EU-Recht umsatzsteuerfrei. Durch ein „Umsatzsteuerkarussel“ wird diese Regelung ausgenutzt. Dies beruht auf der Grundlage, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist, wenn ein Unternehmer Waren an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Land verkauft.
Wann liegt ein sog. Cum-Ex-Geschäft vor?
Ein Cum-Ex-Geschäft liegt vor, wenn es zu einer mehrfachen Erstattung der Kapitalertragssteuer gekommen ist, obwohl diese nur einmal abgeführt wurde. Dazu muss der Aktienverkauf über einen Leerverkäufer abgewickelt. Welcher die Aktie erst nach der Dividendenzahlung erworben hat. In diesem Fall können sowohl der Leerkäufer wie auch der ursprüngliche Käufer eine Kapitalertragssteuerbescheinigung erhalten. In der Konsequenz haben die Finanzämter mehr Steuern erstattet als eingenommen.
Unsere Tätigkeiten als Verteidiger im Steuerstrafverfahren
Sollten Sie uns in einem Steuerstrafverfahren mandatieren beraten wir Sie zunächst umfassend und nehmen sodann umgehend Kontakt zu den Finanzbehörden auf und beantragen Einsicht in die Ermittlungsakten. Wir besprechen diese mit Ihnen ausführlich und zeigen Wege für eine bestmögliche Verteidigung auf. Wir nehmen direkten Kontakt zu den Ansprechpartnern bei den Finanzbehörden bzw. der Staatsanwaltschaft auf. Sollte eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eine Verständigung im Steuerstrafverfahren nicht möglich sein, verteidigen wir Sie im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Wir bieten Ihnen engagierte und kompetente Beratung und Verteidigung in allen steuerlichen und strafrechtlichen Fragestellungen.
Urteile im Bereich Steuerstrafrecht
Verjährung Steuerschulden
Das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (z.B. wegen Verjährung) führt zum Ausschluss der Einziehung
Keine Einziehung der auf Bestechlichkeit entfallenden Einkommensteuer
Die aus Bestechungsgelder entfallende Einkommensteuer kann nicht als Tatertrag eingezogen werden. Dies hat der erste
Taxikonzession nach Steuerhinterziehung
Ein Taxiunternehmer, der sich gegen den Widerruf seiner Konzession gewehrt hatte, ist vor dem Oberverwaltungsgericht
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Auch wenn eine Beihilfehandlung mehrere Steuerhinterziehungen fördert, liegt nur eine einheitliche Beihilfetat vor, sofern nicht
Konkurrenzverhältnis bei Steuerhinterziehung
Bei mehreren Steuererklärungen über mehrere Steuerarten und unterschiedliche Veranlagungszeiträume ist auch bei Vorliegen eines vereinheitlichen
Verjährungsberechnung bei Steuerhinterziehung
Die Hinterziehung von Gewerbe- und Einkommensteuer ist grundsätzlich mit der Bekanntgabe des auf die unrichtige
Steuerliche Beratung und Steuerhinterziehung
Sofern Steuererklärungen verschiedene Steuerarten betreffen, ist von Tatmehrheit gem. § 53 StGB auszugehen, auch wenn
Zuverlässigkeitsprüfung und Gewerbewiderruf
Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte über den Widerruf einer Maklererlaubnis zu entscheiden. Im konkreten Fall ging
Einziehung auch bei versuchter Einkommensteuerhinterziehung möglich
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Einziehung von Taterträgen nach der neueren Rechtsprechung auch
Vermögensvorteil bei Umsatzsteuerhinterziehung
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von
Steuerverkürzung als ersparte Aufwendungen
Im Hinblick auf die Struktur der Tabaksteuer als Vebrauch- bzw. Warensteuer ergibt sich ein unmittelbar
Steuerliche Erklärungspflicht – Strafrahmenverschiebung hinsichtlich des Gehilfen
Nach der neueren Rechtsprechung ist die steuerliche Erklärungspflicht ein strafbegründetes persönliches Merkmal nach § 28
Einziehung von Taterträgen aus einer Steuerhehlerei
Legt das Gericht im Rahmen der Bildung einer Gesamtstrafe bei der Bemessung der Einzelstrafen ein
Hinterziehung von Körperschaftssteuer durch eine Kapitalgesellschaft
Die Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Körperschaftssteuer durch Unterlassen durch eine Kapitalgesellschaft setzt konkrete Feststellungen darüber
Steuerlicher Berater
Das Handeln eines steuerlichen Beraters oder seiner Berufshelfer ist dann nicht mehr „berufstypisch“, sondern als
Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für eine Vorsteuerabzugsberechtigung die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer
Von der Kassenmanipulation zum Vermögensarrest
Bei einem dringenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung ist nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischem OLG ein Vermögensarrest anzuordnen.
Steuerliche Erklärungspflicht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.10.2018 festgehalten, dass die steuerrechtliche Erklärungspflicht ein besonderes
Umsatzsteuerhinterziehung
Voraussetzung für eine bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung ist nicht, dass eines der Bandenmitglieder Steuerpflichtiger ist und
Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen
Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass Täter –auch Mittäter – einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370
Umsatzsteuerhinterziehung bei Einschaltung von Strohmännern
Eine aktuelle Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Umsatzsteuerpflicht
(Mit-)Täterschaft bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Der Bundesgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung fest, dass sich nur derjenige einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
Laut dem Beschluss des BGH vom 26.09.2012 ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom
Steuerhinterziehung in großem Außmaß
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.09.2012 Feststellungen dahingehend getroffen, wann eine Steuerhinterziehung in großem
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.08.2012 dargelegt, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.01.2011 Feststellungen zur Vollendung bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern
Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten
Mit seiner Entscheidung vom 21.02.2013 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass eine GmbH auch bei
Lohnsteuerhaftung eines Geschäftsführers
Innerhalb der Gesellschaft hat der Geschäftsführer die steuerliche Verpflichtung der GmbH zur Einbehaltung, Anmeldung und