Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen
Rechtsanwälte Langen vertreten und beraten Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Steuerstrafrechts in Aachen. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Frank H. Langen ist als Spezialist in Steuerstrafsachen seit nahezu drei Jahrzehnten in Aachen sowie bundesweit tätig.
Neben dem Steuerstrafrecht beschäftigt sich die Kanzlei schwerpunktmäßig mit dem Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist der Ablauf eines Steuerstrafverfahrens?
Von einem Betroffenen sollte die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens stets sehr ernst genommen werden, weil Steuerstraftaten auch mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Dieses Metier ist sehr komplex und es sollte daher im Falle eines Steuerstrafverfahrens stets ein Spezialist auf diesem Gebiet hinzugezogen werden. Steuerstrafverfahren dürfen nie willkürlich eingeleitet werden: Immer muss ein Anfangsverdacht bestehen. Sollte eine Behörde den Verdacht einer steuerrechtlichen Straftat haben, kann sie ein Steuerstrafverfahren einleiten. Die jeweilige Behörde untersucht mit der Einleitung eines solchen Verfahrens, ob sich der Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten bestätigen lässt. Im Hinblick auf den Ablauf im Konkreten, möchte ich, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Aachen, Ihnen einen kurzen Überblick geben: Eröffnet wird ein Steuerstrafverfahren in der Regel wie bereits erwähnt nach einem Anfangsverdacht einer Steuerstraftat. Die Finanzbehörde und vor allem die dafür zuständige Dienststelle, wie z.B. die Steuerfahndung ermittelt daraufhin, ob eine Anklage erhoben werden soll. Oft eingesetzte Ermittlungsmethoden sind Anhörungen und Durchsuchungen. Sehr gerne stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und sprechen mit Ihnen über Ihren Fall. Als Rechtsanwalt der sich schwerpunktmäßig mit dem Steuerstrafrecht beschäftigt, verfüge ich über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Kontaktieren Sie mich gerne, als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen verfüge ich über langjährige Erfahrung und stehe Ihnen gerne kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen
Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.
Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Wie stellt man eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Derjenige, der Steuern hinterzogen hat und durch die Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit anstrebt, sollte zuvor unbedingt einen Rechtsanwalt, der erfahren und spezialisiert ist, wie etwa einen Rechtsanwalt der sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat, konsultieren. Bei der Erstellung und Abgabe einer Selbstanzeige lauern nämlich einige Fallstricke und Gefahren. Nur eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Dabei besteht in der Praxis vor allem die Schwierigkeit, sämtliche benötigte (Bank-)Unterlagen zu beschaffen. Erinnerungslücken sowie Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Umfangs des Berichtigungsgebots stellen weitere Schwierigkeiten dar. Ich als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen biete Ihnen hier zuverlässige Hilfe und unterstütze Steuerpflichtige bei allen Aspekten der Selbstanzeige, zu denen neben einer kompetenten Beratung insbesondere die Erstellung der Selbstanzeige gehört.
Kann die Selbstanzeige zurückgenommen werden?
Ja, Sie können die Selbstanzeige zurücknehmen, sinnvoll ist dies jedoch nicht: Wenn sie sich zuvor nicht korrekt steuerlich erklärt haben, ist die Selbstanzeige gerechtfertigt und sollte aus diesem Grund nicht zurückgenommen werden. Sollte sich herausstellen, dass sie sich steuerlich korrekt erklärt haben, geht die Selbstanzeige ins Leere und es passiert nichts. Kontaktieren Sie mich gerne, als Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen verfüge ich über langjährige Erfahrung und stehe Ihnen gerne kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
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Was ist eine Steuerverkürzung?
Steuern sind nach der Definition in § 370 Abs. 4 der Abgabeordnung (AO) namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Eine gesetzliche Definition ist nicht abschließend. Durch die Formulierung „namentlich“ wird das deutlich. Der Begriff ist unter Fachleuten entsprechend umstritten, wenn es um Details geht. Es hilft oft ein Soll-Ist-Vergleich: Eine Steuerverkürzung liegt dann vor, wenn die tatsächlich von der Finanzbehörde festgesetzte Steuer geringer ist als die Steuer, die gesetzlich hätte festgesetzt werden sollen. Auch liegt eine Steuerverkürzung vor, wenn eine Steuer später festgesetzt wird, als sie eigentlich hätte festgesetzt werden sollen. Man spricht dann von einer Steuerverkürzung auf Zeit. Daneben gibt es die sogenannte leichtfertige Steuerverkürzung, die in § 378 AO geregelt wird. Danach wird in diesen Fällen die Steuerhinterziehung ohne Vorsatz, aber durch Leichtfertigkeit verwirklicht. Es liegt dann keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Kontaktieren Sie mich gerne, als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in der Kanzlei in Aachen verfüge ich über langjährige Erfahrung und stehe Ihnen gerne kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Was sind die Nachteile einer Selbstanzeige?
Zu den Nachteilen einer Selbstanzeige gehören zum einen die vollständige Nachversteuerung und Verzinsung für alle Jahre für die noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Zum anderen gehen mit der Selbstanzeige umfassende Erklärungspflichten einher, denn alle Einkünfte sind vollständig zu erfassen und sämtliche Steuererklärungen sind zu berichtigen. Eine Teilselbstanzeige ist nicht möglich. Wenn es sich um eine Hinterziehung von mehr als 25.000 Euro je Steuerart und Besteuerungszeitraum handelt, muss man einen Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent der verkürzten Steuer an die Staatskasse zahlen. Wichtig zu beachten ist, dass es in manchen Fällen für eine Selbstanzeige zu spät sein kann. Etwa wenn die Steuerprüfung bereits läuft oder bereits angeordnet ist, oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung/ -verkürzung bereits eingeleitet wurde.
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Welche Strafen drohen bei einer Steuerhinterziehung?
Zielt der Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren ist es zunächst Straffreiheit für den Mandanten zu erlangen. Ist dies nicht möglich, so sollte eine Verfahrenseinstellung angestrebt bzw. ein möglich mildes Urteil erwirkt werden.
Es bedarf hierfür entweder einer rechtzeitigen und wirksamen Selbstanzeige oder einer erfolgreichen Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen. Der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen wird einordnen, welches Verteidigungsziel erreichbar ist. Verteidigungsziele können beispielsweise folgende sein: Einstellung ohne Auflage, Einstellung gegen Auflage, Beendigung durch Urteil, Beendigung im Wege eines Strafbefehls. Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Frank H. Langen, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen, gerne und ich stehe Ihnen kompetent zur Seite. Bei der Steuerhinterziehung gilt der folgende gesetzliche Strafrahmen. Für Steuerhinterzieher sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und in besonders schweren Fällen bis 10 Jahren vor. Es spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle, wenn es um die Bestimmung des konkreten Strafmaßes geht. Als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen steht Ihnen Frank H. Langen zur Verfügung.
Wann wird die Steuerfahndung in Aachen tätig?
Bei jeglichen Steuerdelikten kann die Steuerfahndung in Aktion treten. Es reicht schon ein strafrechtlicher Anfangsverdacht, damit die Steuerfahndung ermittelt. Vereinfacht gesagt fungiert sie damit als Polizei des Finanzamtes. Sowohl bei der Strafverfolgung als auch mittelbar bei der Umsetzung des Steuerrechts, ist die Steuerfahndung aktiv und hat weitreichende Befugnisse. Genauso umfangreich sind ihre Möglichkeiten, Kenntnis von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten zu erlangen. Die Steuerfahndung hat bestimmte Befugnisse und Informationsmöglichkeiten. In steuerstrafrechtlicher Hinsicht gehören dazu z.B. vorläufige Festnahmen, die Durchsuchung von persönlichen/beruflichen Papieren und die Beschlagnahme von Beweismitteln. Sofern sofortiges Handeln erforderlich ist, ist das auch ohne richterlichen Beschluss möglich. Die Steuerfahndung muss sich trotz der umfangreichen Machtbefugnisse natürlich auch an Regeln halten. Die Kanzlei Rechtsanwälte Langen steht Ihnen mit langjähriger Expertise für Steuerstrafrecht in Aachen stets zur Verfügung.
Fallen bei der Steuerhinterziehung Zinsen an?
Die Steuerhinterziehung zieht maßgebliche Konsequenzen nach sich. Ein wichtiges Thema sind die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung, in dem Sie Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Frank H. Langen in Aachen berät. Nach einer Steuerhinterziehung sowie auch nach einer steuerlichen Selbstanzeige kommen Hinterziehungszinsen auf Sie zu. Liegt nach § 370 Abgabenordnung eine Hinterziehung von Steuern vor, müssen nicht nur die hinterzogenen Steuerbeträge ausgeglichen werden. Sie sind zudem verpflichtet, Zinsen zu zahlen (§ 235 Abgabenordnung).