Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf
In allen Fragen des Steuerstrafrechts in Düsseldorf vertritt und berät die Kanzlei Rechtsanwälte Langen Privatpersonen und Unternehmer sowohl in Düsseldorf als auch bundesweit. Seit nahezu drei Jahrzehnten ist Frank H. Langen, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger als Spezialist in Steuerstrafsachen tätig. Die Rechtsanwälte Langen in Düsseldorf beschäftigen sich neben dem Steuerstrafrecht schwerpunktmäßig mit dem Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
Steuerstrafrecht in Düsseldorf
Wenn Ihnen in Düsseldorf ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, benötigen Sie einen engagierten und erfahrenden Experten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Dank seiner langjährigen Erfahrung gewährleistet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank H. Langen eine kompetente Verteidigung in allen Belangen des Steuerstrafrechts in Düsseldorf.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen
Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.
Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Wann verjähren Steuerstraftaten?
Eine steuerliche Strafanzeige droht immer dann, wenn die der Betroffene sich nicht korrekt steuerlich erklärt hat. Es droht aber dann keine Gefahr mehr, wenn Verjährung eingetreten ist. Es gibt zum einen eine steuerliche und zum anderen eine strafrechtliche Verjährungsfrist. Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjährt die Steuerhinterziehung in der Regel nach fünf Jahren. Dagegen beträgt die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung zehn Jahre und bei der Steuerverkürzung fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO). Fachanwalt Frank H. Langen zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts in Düsseldorf aus und steht Ihnen als engagierter und kompetenter Spezialist im Steuerstrafrecht zur Seite.
Wie kann ein Anwalt bei Steuerhinterziehung helfen?
Der Rechtsanwalt bietet Ihnen Unterstützung, Beratung und Verteidigung im steuerlichen Ermittlungs- und Strafverfahren. Aufgrund der Komplexität des Steuerstrafrechts empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Steuerstrafrecht hinzuzuziehen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Rechtsanwalt ebenso über Kenntnisse im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, wie auch im Steuerecht verfügt.
Es geht oft sowohl um die wirtschaftliche wie auch die gesellschaftliche Existenz des Beschuldigten. In einigen Fällen können Steuernachforderungen einschließlich Zinsen zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens bzw. zur Privatinsolvenz des Beschuldigten führen. Vor allem bei Steuerhinterziehungen in großem Umfang oder in organisierten Strukturen droht zudem eine Freiheitsstrafe, welche den Verurteilten aus dem gewohnten Umfeld reißt und nach der Entlassung aus der Haft einen Neuanfang erschwert. In dieser angespannten Situation kann ein Anwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf auch psychologisch eine wertvolle Unterstützung sein. Ein Anwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf kann verschiedene Verteidigungsziele haben. Die erste Aufgabe bzw. das erste Ziel eines Anwalts für Steuerstrafrecht beinhaltet, gemeinsam mit seinem Mandanten die Verteidigungsziele festzulegen. Das Ziel im Steuerstrafrecht ist typischerweise, dass das Strafverfahren so bald wie möglich eingestellt wird, und Steuernachforderungen so weit wie möglich vermieden oder reduziert werden. Die Einstellung des Strafverfahrens ist deshalb erstrebenswert, weil dadurch ein langjähriges gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Es kann ratsam kein, viel zu investieren, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Als Grundlage für die Festlegung realistischer Verteidigungsziele dient die Ermittlungsakte. Der beauftragte Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht wird zunächst einen Antrag auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte stellen. In der Regel wird die Akte dann innerhalb weniger Wochen dem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt. Für den Beschuldigten und den Anwalt steht erst mit der Kenntnis der Akte fest, von welchem Sachverhalt die Finanzbehörde ausgeht und welche steuerstrafrechtlichen Schlussfolgerungen sie aus diesem Sachverhalt zieht.
Als erfahrener und erfolgreicher Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf steht Ihnen Frank H. Langen mit seiner Expertise stets zur Verfügung.
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Was ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Wichtig ist zunächst der Hinweis darauf, dass wer Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, nicht nur eine Straftat begeht, sondern auch für den mitverursachten Steuerschaden zzgl. der dadurch entstandenen Zinsen haftet. Die rechtliche Einordnung des Gehilfen erfolgt dabei nach den gleichen Gesichtspunkten wie die Strafverfolgung des Haupttäters. Laut Strafgesetzbuch wird Beihilfe geleistet, wenn zwei Vorsätze vorliegen: der Vorsatz des Unterstützers, d.h. die Kenntnis der geplanten Straftat, und der Vorsatz des Täters, rechtswidrig zu handeln. Dabei ist es unerheblich, ob die Beihilfe ursächlich den Erfolg der Straftat herbeiführt oder nicht. Jede Hilfeleistung, die der Herbeiführung des Taterfolges durch einen anderen Täter objektiv zuträglich ist, gilt als Beihilfe. Bezogen auf Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei bezeichnet die Abgabenordnung auch denjenigen als Täter, der „nur” an einer solchen Tat teilnimmt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Vorsatz „Beihilfe zur Steuerhinterziehung” auch vorliegt, wenn der Gehilfe die Haupttat nicht in ihren Einzelheiten kennt. Entscheidend ist, dass der Gehilfe weiß, dass er an einer Straftat teilnimmt, und im Bewusstsein handelt, das Vorhaben des Haupttäters zu fördern.
Frank H. Langen steht Ihnen mit seiner Expertise als erfahrener und erfolgreicher Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in der Kanzlei in Düsseldorf stets zur Verfügung.
Wann beginnt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Macht man sich schon strafbar, wenn man die Restaurantrechnung für einen geselligen Abend übernimmt und den Beleg einem Freund als Geschäftsausgabe für dessen Gewinnermittlung überlässt? Formal wären alle Voraussetzungen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegeben: Der Vorsatz des Freundes, die Steuer zu verkürzen, Ihr eigener Vorsatz, ihm dabei zu helfen, und die fördernde Handlung, unabhängig davon, ob Sie die Tat missbilligen. Zu fragen ist aber, wobei sie Ihrem Freund eigentlich helfen. Steuerhinterziehung wird von der Abgabenordnung ab einer Größenordnung von 50.000 € definiert; selbst mehrere Tausend “gesparte” Steuer-€ gelten noch als fahrlässige Steuerverkürzung – und das ist keine Straftat.
Frank H. Langen steht Ihnen mit seiner Expertise als erfahrener und erfolgreicher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Steuerstrafrecht in Düsseldorf stets zur Verfügung.
Was ist Steuerhinterziehung in großem Ausmaß?
Vorgesehen ist nach der Abgabeordnung (AO) in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Man spricht in der Regel dann von einem besonders schweren Fall, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, wann ein solches „großes Ausmaß“ vorliegt. Es liegt nach einer zuletzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2015 ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 Euro vor. Der BGH entwickelt damit die bisherige Rechtsprechung fort.
Als erfahrener und erfolgreicher Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf steht Ihnen Frank H. Langen mit seiner Expertise stets zur Verfügung.
Konsequenzen der schweren Steuerhinterziehung?
In verschiedenen Bereichen gibt es derzeit Tendenzen zur Verschärfung des Steuerstrafrechts. Sowohl in der Gesetzgebung (Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige), der Finanzverwaltung (Einführung der digitalen Betriebsprüfung und des Flankenschutzes) als auch der der Rechtsprechung sind solche Verschärfungen auszumachen. Die neue Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesgerichtshofs zur Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen ist gravierend. Es wurde die Schwelle hierzu wesentlich gesenkt. Hinsichtlich der gravierenden Folgen, die bei der Steuerhinterziehung in schweren Fällen entstehen: Es wird bei der Steuerhinterziehung unterschieden zwischen der einfachen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. I AO, welche mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird und der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen, bei der es sich um Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren handelt.
Die Verjährung ist neben der unterschiedlichen Strafandrohung auch unterschiedlich, denn sie beträgt bei der einfachen Steuerhinterziehung fünf und bei der schweren Steuerhinterziehung zehn Jahre.
Frank H. Langen steht Ihnen mit seinem Fachwissen als versierter und erfolgreicher Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf stets zur Verfügung.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Wann kommt es zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?
Das Steuerstrafverfahren unterscheidet sich von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren soweit dem Beschuldigten Steuerstraftaten vorgeworfen werden. Gleichzeitig ist ein Steuerstrafverfahren auch ein Verfahren, in dem die Finanzbehörde die zahlenmäßigen Grundlagen für eine Steuerfestsetzung ermittelt. Die bekannteste Steuerstraftat ist hierbei die Steuerhinterziehung, die nicht im Strafgesetzbuch sondern in der Abgabenordnung geregelt ist. Wird ausschließlich eine Steuerstraftat vorgeworfen, führt nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren. Die Staatsanwaltschaft kann ein Steuerstrafverfahren aber jeder Zeit an sich ziehen und die Finanzbehörde kann das Verfahren jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben. Innerhalb der Finanzverwaltung werden die Steuerstrafverfahren in der Regel von besonderen Dienststellen geführt. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Diese Dienststellen haben besondere Befugnisse. Sie nehmen neben den Aufgaben der Finanzbehörden auch die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr. Ein Steuerstrafverfahren wird bereits dann eröffnet, wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass eine Steuerstraftat begangen wurde. Im weiteren Verlauf ermittelt die Finanzbehörde, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben werden soll.
Ein Steuerstrafverfahren ist eine ernste Angelegenheit, im schlimmsten Fall kann es mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe enden. Daher sollte in solchen Fällen immer ein Rechtsanwalt und Spezialist für Steuerstrafrecht kontaktiert werden. Grundsätzlich endet das steuerliche Ermittlungsverfahren mit der Erhebung der Anklage. Es gibt jedoch auch alternative Beendigungsmöglichkeiten. Sollte die ermittelnde Finanzbehörde die Schuld des Täters als gering ansehen, so wird das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Eine weitere Alternative zur Erhebung der Anklage ist für die ermittelnde Finanzbehörde der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Ein Strafbefehl kommt in Betracht, wenn eine Geldstrafe verhängt werden soll und die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung nicht erforderlich erscheint. Über den Erlass eines Strafbefehls entscheidet der Richter. Hat er keine Bedenken gegen die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörde, so erlässt er den Strafbefehl. Anderenfalls bestimmt er einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung. Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Geschient dies nicht, oder nicht rechtzeitig, entfaltet der Strafbefehl dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil.
Frank H. Langen zeichnet sich auch durch langjährige Erfahrung im Bereich Strafrecht in Düsseldorf aus und steht Ihnen als engagierter und kompetenter Fachanwalt zur Seite.