Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, das heißt der Staat ist dem Bürger übergeordnet. Beim Strafrecht handelt es sich um die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind. Je nach Kulturkreis und nach Laufe der Geschichte fällt die Einschätzung verschieden aus, welche Taten mit Strafe belegt werden müssen.
Grundsätzlich dient das Strafrecht dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, des Eigentums, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Im Strafrecht ist ein Hauptzweck der Bestrafung neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten. Frank H. Langen steht Ihnen mit seiner Expertise als erfahrener und erfolgreicher Fachanwalt für Strafrecht in Köln stets zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Langen
Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung von Einzelpersonen hat sich Rechtsanwalt Langen im Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert.
Schwerpunkte seiner Arbeit als Strafverteidiger sind das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
Welche Rechtsfolgen einer Straftat gibt es im deutschen Strafrecht?
Die Rechtsfolgen einer Straftat werden im deutschen Strafrecht grundsätzlich in Strafen und Maßnahmen unterteilt. Strafen knüpfen an die Schuld des Täters und der Tatbegehung an. Maßnahmen dagegen orientieren sich an der Gefährlichkeit eines Täters und sind auf die zukünftige Vermeidung der Straftatbegehung durch den Täter gerichtet.
Strafen werden in Haupt- und Nebenstrafen unterteilt. Als Hauptstrafen kommen Freiheitsstrafen und Geldstrafen in Betracht. Maßnahmen sind Maßregeln der Besserung und Sicherung, z. B. die Einziehung.
Ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wird, hängt vom Strafmaß ab. Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten soll nur dann verhängt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls dies unabdinglich machen; anderenfalls ist in solchen Fällen vorrangig eine Geldstrafe zu verhängen. Bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 1 Jahr bestimmt der Richter die Art der Strafe nach seinem Ermessen. Bei einem Strafrahmen über einem Jahr kommt die Verhängung einer Geldstrafe grundsätzlich nicht mehr in Betracht, sodass auf eine Freiheitsstrafe zu entscheiden ist.
Die Freiheitsstrafe ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitrahmen begrenzt, wenn das Gesetz nicht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Die Höchstdauer der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre. Die Freiheitsstrafe kann zu Bewährung ausgesetzt werden. Dies kommt bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte bereits durch die Verurteilung ausreichend verwarnt ist. Das Gericht bestimmt nach den Umständen des Einzelfalls eine Bewährungszeit. Diese liegt zwischen 2 und 5 Jahren. Zudem können Auflagen und Weisungen erteilt werden, die der Verurteilte in der Bewährungszeit zu befolgen hat. Begeht der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat oder verstößt grob und wiederholt gegen die Auflagen oder Weisungen, so widerruft das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung.
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, wobei die Bemessung der Höhe der Geldstrafe sich im Einzelfall in zwei unabhängigen Schritten vollzieht. Anhand der Schuld des Täters wird bestimmt, wie viele Tagessätze zu leisten sind. Danach wird festgelegt, wie hoch dieser Tagessatz im Einzelfall für den Täter ist. Maßgeblich hierfür sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei orientiert sich das Gericht in der Regel am Nettoeinkommen des Täters. Für den Fall, dass der Täter seine Geldstrafe nicht zahlt, sieht das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe vor, wobei in diesem Fall ein Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.
Was ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt?
Im deutschen Strafrecht kommt auch für die Geldstrafe eine Art Strafaussetzung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, in Betracht. Diese kann dann verhängt werden, wenn zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen verurteilt werden soll, nicht zu erwarten ist, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird und die Gesamtumstände dies rechtfertigen. In diesem Fall dauert die sogenannte Bewährungszeit zwischen 1 und 2 Jahren. Auch hier kann das Gericht Auflagen und Weisungen erteilen. Wird der Verwarnte in der Bewährungszeit erneut straffällig oder verstößt gegen Auflagen oder Weisungen, so wird er zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt.
Was regelt das Strafrecht?
Im Strafrecht wird geregelt, was als strafbar gilt und welche Rechtsfolgen Verstöße gegen Strafnormen haben. Das Strafrecht sieht neben dem Schutz der Allgemeinheit seine Aufgaben darin, durch Erziehung eine Besserung (Resozialisierung) des Täters zu erlangen und ihn dadurch wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Im allgemeinen Teil umfasst das Strafgesetzbuch Grundbestimmungen, die die für alle Delikte geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln und die verschiedenen Strafen behandeln. Die einzelnen Straftatbestände wie Mord, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl usw. finden sich im besonderen Teil. Das Strafverfahrensrecht ist dem formellen Strafrecht zugehörig und beschreibt das „Wie“, somit die Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Insbesondere ist es durch die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Disziplinarstrafen sind vom Strafrecht zu trennen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Köln, die im Strafrecht auf die Schwerpunkte Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht sowie Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Seit 1998 ist Rechtsanwalt Frank H. Langen auch als Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Köln und zeichnet sich durch effektive und versierte Verteidigung seiner Mandanten in Köln aus.
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Wann gilt man als vorbestraft?
In zahlreichen Situationen kann eine Vorstrafe zu Problemen führen. Vor allem, wenn diese im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt ist. Vielen ist dabei regelmäßig nicht bewusst, dass in einem polizeilichen Führungszeugnis nicht alle Vorstrafen aufgeführt werden. Dies bedeutet: Betroffene können nach außen in manchen Fällen auch als straffrei gelten, obwohl sie eigentlich bereits vorbestraft sind. Jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung bedeutet grundsätzlich führ den Betroffenen, dass er damit eine Vorstrafe hat. Es gilt von der geringen Geldstrafe bis hin zur längeren Freiheitsstrafe folgendes: Kommt es zu einer Verurteilung wird die Vorstrafe in das Bundeszentralregister aufgenommen.
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Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?
Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird in § 12 StGB zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden. In § 12 StGB heißt es:
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
In vielfacher Hinsicht ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen wichtig: Ein Strafbefehlsverfahren kann lediglich durchgeführt werden, wenn das in Rede stehende Delikt ein Vergehen ist. Das ergibt sich aus § 407 Absatz 1 der Strafprozessordnung (kurz: StPO). Auch bezüglich der Strafbarkeit eines versuchten Deliktes ist die Abgrenzung zwischen Verbrechen und Vergehen von Bedeutung. Aus § 23 Absatz 1 StGB ergibt sich diesbezüglich, dass ein Vergehen immer nur dann im Versuch strafbar ist, wenn dies gesetzlich ausdrücklich normiert ist.
Wie unterscheiden sich Nebenstrafen und Nebenfolgen?
Als Nebenstrafe kennt das deutsche Strafrecht das Fahrverbot nach § 44 StGB. Danach kann das Gericht dem Verurteilten eine Freiheits- oder Geldstrafe für die Dauer von 1 bis 6 Monaten auferlegen. Außerdem wird verboten, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, indem der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Jedoch kann ein Fahrverbot auch dann angeordnet werden, wenn die Straftat keinen Bezug zum Straßenverkehr aufweist, das Fahrverbot jedoch als Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint. Anders als die Nebenstrafe, die im Einzelfall verhängt werden kann, treten die Nebenfolgen einer Verurteilung automatisch kraft Gesetzes ein. Wird eine Person wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, so verliert sie automatisch für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden oder in öffentlichen Wahlen wählbar zu sein, vgl. § 45 Abs. 1 StGB.
Was bedeutet Bewährung?
Im Urteil legt das Gericht eine bestimmte Bewährungszeit fest. Mit der Dauer der Freiheitsstrafe hat die Bewährungszeit nichts zu tun. Dies bedeutet: Bei einer Freiheitsstrafe z. B. von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, kann eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden. Es wird während der Dauer der Bewährungszeit überprüft, ob der Verurteilte die Aussetzung zur Bewährung verdient hat. Der Verurteilte hat sich in dieser Zeit straffrei zu verhalten und muss sich an Auflagen und Weisungen halten. Erfüllt er diese Voraussetzungen nicht, kann die Bewährung widerrufen werden, d. h. die Freiheitsstrafe würde dann gegen ihn vollstreckt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Bewährungszeit lediglich verlängert wird.
Wann wird ein Haftbefehl erlassen?
Für den Erlass eines Haftbefehls ist zunächst dringender Tatverdacht erforderlich. Es muss nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte Täter (oder Teilnehmer) einer rechtswidrig und schuldhaft begangenen Tat ist. Was Sie dabei beachten müssen: Ein Haftbefehl ergeht meist zu einem sehr frühen Stadium der Ermittlungen. Im Laufe des Verfahrens kann sich die Schwere des Tatverdachts jedoch auch abschwächen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass ein sogenannter Haftgrund vorliegt. Es gibt drei „klassische“ Haftgründe: Flucht, Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr.
Wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, liegt aufgrund dessen ein Haftgrund vor. Ein Beispiel wäre hier, wenn sich ein Beschuldigter ins Ausland absetzt oder seine Wohnung nicht mehr aufsucht. Es handelt sich um eine Fluchtgefahr, wenn nach einer Würdigung aller Umstände die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird. Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird tatsächlich meist nur mit der Höhe der zu erwartenden Strafe begründet. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob nicht familiäre Bindungen, Ortsverbundenheit, Berufstätigkeit etc. gegen eine Fluchtgefahr sprechen.
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In unserer Kanzlei Rechtsanwälte Langen in Köln gibt es in solchen Fällen den 24 Stunden Notruf. Zu unseren Sofortmaßnahmen gehören die Folgenden: Unverzügliches Erscheinen bei Durchsuchungen, aktive Mithilfe bei Vernehmungen unabhängig von der Tageszeit und die effektive Verteidigung bei der Verhandlung über den möglichen Erlass eines Haftbefehls.