Haftung der Erbengemeinschaft für Grunderwerbssteuer

Der BFH hat klargestellt, dass auch eine Erbengemeinschaft ein selbstständiger Rechtsträger im Sinne der Grunderwerbssteuer sein kann und infolgedessen auf Zahlungen der Grunderwerbssteuer haftet.

Der Erblasser war an einer GmbH beteiligt, der auch Grundbesitz gehörte. Nachdem ein Dritter aus der GmbH ausschied, erwarb die Erbengemeinschaft dessen Anteile, und erwarben dadurch auf Grundbesitz. Hierdurch wurde § 1 Abs, 3 GrEStG erfüllt, so dass auf dieser Grundlage ein Erwerbssteuerbescheid erging. Der BFH entschied hierzu, dass die Erbengemeinschaft als eigenständiger Rechtsträger für die Grunderwerbssteuer anzusehen und nicht auf die einzelnen Miterbenanteile abzustellen ist.

BFH, Urteil v. 12.02.2014 – II R 46/12