Verwertungsverbot von Angaben gegenüber dem Insolvenzgutachter
Wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Geschäftsführer verpflichtet, sich dem Gutachter zu offenbaren, so unterliegen auch diese Angaben dem Verwertungsverbot.
LG Münster, Beschluss vom 31.08.2017 – 12 Cs – 45 Js 916/16-25/17 –