Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln

Aufgrund seiner vielschichtigen Fallgestaltungen ist das Familienrecht ein komplexes Rechtsgebiet und erfordert einerseits großen Einsatz, um die persönliche Betreuung der betroffenen Menschen zu gewährleisten und andererseits ein Höchstmaß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln. Die Zusatzqualifikationen der in diesem Bereich tätigen Anwälte und die Faszination für das Rechtsgebiet des Familienrechts sind Voraussetzung für die beste Lösung der Probleme der Mandanten, entweder vor Gericht, aber auch außergerichtlich und in Fällen einer Mediation.

Im Folgenden werden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Themen des Familienrechts in Köln bekommen. Rechtsanwältin Langen steht Ihnen mit ihrer Expertise als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht stets zur Verfügung.

Wozu braucht man einen Ehevertrag gemäß geltendem Familienrecht?

Wer eine Hochzeit plant, wird sich früher oder später mit dem Thema Ehevertrag auseinandersetzen. Viele Ehen enden heutzutage mit der Scheidung. Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, werden wir im Folgenden erläutern. Beim Ehevertrag geht es in erster Linie um das Thema Zugewinnausgleich, denn man ändert mit diesem Vertrag im Zweifel den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft inkl. Zugewinnausgleich gemäß geltendem Familienrecht ab und vereinbart somit eine Gütertrennung nach der Scheidung. Im Fall einer Scheidung wird in der Zugewinngemeinschaft der Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern ausgeglichen (= Zugewinnausgleich). Es wird dabei verglichen, wie stark sich das Vermögen des einen Ehepartners vermehrt hat und wie stark das Vermögen des anderen Ehepartners ist. Es wird dann die Differenz aus diesen Zuwächsen durch zwei geteilt. Der Partner der weniger Vermögen aufgebaut hat, hat gegen den anderen Partner Anspruch auf 50% dieser Differenz und kann diesen Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Köln steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.

„Leider liegt eine ehevertragliche Absicherung des gemeinsamen Unternehmens nur selten vor, da dieses häufig im Laufe der Ehe erst aufgebaut wurde.“

Rechtsanwältin Dr. Nicole Langen

Wie wird das Vermögen nach einer Scheidung im Familienrecht in Köln aufgeteilt?

Es gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze für die Vermögensteilung bei Scheidungen: Nur das Vermögen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben, wird ausgeglichen. Im Falle einer Scheidung kommt es nach der gesetzlichen Grundlage des Familienrechts deshalb zu einem Zugewinnausgleich, bei dem ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnerin herbeigeführt wird. Dies gilt für alle Vermögensgüter, die während der Ehe erworben wurden. Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, so wird das Vermögen bei der Scheidung geteilt.

Wann benötigt man einen Ehevertrag im Familienrecht?

Nicht alle Paare benötigen einen Ehevertrag. Bei zwei Angestellten reichen meist die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch über Zugewinn und Unterhalt aus.

Wenn ein Partner jedoch selbstständig ist, oder ein großes Gefälle zwischen den Gehältern der Ehepartner besteh, kann es heikel werden.

Um konkret auf die Frage einzugehen, wann nach dem Gesetz des Familienrechts ein Ehevertrag benötigt wird: Es können im Zuge einer Trennung und anschließenden Scheidung unterschiedlichste Ansprüche entstehen, vom Zugewinnausgleich über Versorgungsausgleich bis hin zu Unterhaltszahlungen. Diese unterschiedlichen Ansprüche lassen sich im Rahmen eines Ehevertrages bedingt beeinflussen. Dabei dürfen jedoch die ehevertraglichen Regelungen nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der Komplettausschluss von Ansprüchen kann sich auch regelmäßig als unwirksam erweisen.

Zum Schutz des eigenen Vermögens im Falle einer Scheidung, kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll in den folgenden Situationen sein:

  1. Die Ehegatten wollen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sondern stattdessen eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren? In einem Ehevertrag ist im Familienrecht auch die Modifikation der Zugewinngemeinschaft (Ausschluss einzelner Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich) möglich.
  2. Des Weiteren ist ein Ehevertrag gemäß Familienrecht sinnvoll, wenn einer der Ehegatten selbstständig ist und sein Unternehmen im Falle der Scheidung vor einer möglichen Zerschlagung durch Zahlungsansprüche des Ex-Partners geschützt werden soll (Unternehmerehe).
  3. Es ist nur einer der Ehegatten beruflich tätig, während der andere sich dem Haushalt und der Kindererziehung widmet? Unter Anderem können in diesem Falle längere Unterhaltszahlungen als Ausgleich bestimmt werden.
  4. Die Ehe ist eine Doppelverdienerehe ohne Kinder? Es kann sinnvoll sein, umfassende Verzichtserklärungen im Ehevertrag anzubringen, aufgrund zu erwartender geringfügiger Ausgleichsansprüche im Versorgungs- und Zugewinnausgleich und der finanziellen Unabhängigkeit beider. Jedoch ist dies nicht in jedem Fall notwendig, da die Ansprüche gemäß dem deutschen Familienrecht auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch wirksam ausgeschlossen werden könnten.
  5. Darüber hinaus ist ein Ehevertrag dann sinnvoll, wenn die Ehegatten unterschiedlicher Nationalität sind. Dann kann in einem Ehevertrag das für den Scheidungsfall anzuwendende Recht des Familienrechts bestimmt werden.

Als erfahrene und kompetente Fachanwältin für Familienrecht in Köln steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.

Kann man einen Ehevertrag gemäß geltendem Familienrecht abändern oder aufheben?

Ein Ehevertrag dient, wie oben bereits beschrieben, der Vorsorge für den Fall einer Scheidung und der Minimierung der Schwierigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung. Wie andere Verträge auch, ist er jedoch nicht in Stein gemeißelt und kann ebenso aufgehoben werden. Eine solche Aufhebung kann viele Gründe haben.

Im Folgenden wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Aufhebung eines Ehevertrages möglich ist:

Gemäß dem Familienrecht kann ein Ehevertrag aufgehoben werden, wenn dies im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt. Die Aufhebung bedarf derselben formalen Voraussetzung wie der zuvor geschlossene Ehevertrag. Ein Ehevertrag kann in Ausnahmefällen jedoch auch einseitig angefochten werden (z.B. bei Sittenwidrigkeit). Es gibt unterschiedliche Wege, die Aufhebung von einem Ehevertrag zu realisieren: entweder als einvernehmliche Aufhebung durch beiderseitige Vereinbarung oder als einseitige Anfechtung des Vertrages wegen formaler oder inhaltlicher Unwirksamkeit oder Sittenwidrigkeit. Ein Ehevertrag ist nach Familienrecht gemäß 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur dann formal wirksam, wenn er unter Anwesenheit beider Vertragsparteien vor einem Notar geschlossen und entsprechend beurkundet wird. Zusammengefasst bedeutet dies, dass beide Ehegatten eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen müssen und in einem gemeinsamen Termin bei einem Notar unterzeichnen müssen. Die notarielle Beurkundung hat sodann die Wirkung, dass die Aufhebung oder Abänderung, zumindest unter formalen Aspekten, rechtswirksam ist.

Frau Dr. Nicole Langen ist erfahrene Rechtsanwältin im Familienrecht für Köln und klärt Sie gern zu allen Punkten des Familienrechts und der Scheidung in Köln auf.

Sollte eine Gütertrennung vereinbart werden?

Die Gütertrennung gilt immer noch als die optimale und einzige Lösung, um dem Zugewinnausgleich nach einer Scheidung zu entgehen.

Die Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ist im Familienrecht der Regelfall. Im Falle einer Scheidung, muss der unterschiedliche Vermögenszuwachs der beiden Eheleute seit Bestehen der Ehe ausgeglichen werden und der sogenannte Zugewinnausgleich wiederum berechnet werden. Während der Ehe bleiben in der Zugewinngemeinschaft die Vermögen (eigentlich: der Vermögenszuwachs) bei beiden Eheleuten grundsätzlich getrennt. Sollten die Eheleute während der Ehe unterschiedlich viel erwirtschaftet haben, muss der Ehepartner, der „mehr“ erwirtschaftet hat, eine Ausgleichszahlung in Höhe der Hälfte des Mehrgewinns leisten.

Je länger eine Ehe bestand, desto höher sind solche Zahlungsverpflichtungen. Es kommen bisweilen Summen von mehreren 10.000 Euro zusammen. Das Gegenmodell ist die Vereinbarung der Gütertrennung. Oft wird die Zugewinngemeinschaft als ungerecht empfunden, insbesondere für den ausgleichspflichtigen Ehepartner. Vor allem gilt dies, wenn ein Ehepartner als Selbstständiger bzw. Unternehmer gemeldet ist und in der Ehe Alleinverdiener ist oder war. Zwischen den Eheleuten muss die Gütertrennung explizit vereinbart werden, beispielsweise durch einen Ehevertrag. Sonst kommt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung. Bei der Gütertrennung handelt es sich um die Idee einer „echten“ Trennung der Vermögen der beiden Eheleute während und nach der Ehe, ein Zugewinnausgleich findet also nicht zum Ende der Ehe statt.

Die Gütertrennung bringt Vorteile und Nachteile mit sich. Was die Vorteile der Gütertrennung betrifft, scheint es zunächst auf der Hand zu liegen: Es wird durch den Wegfall der Zugewinngemeinschaft ein Vermögensausgleich zum Ende der Ehe verhindert, die Ehe soll also (weitestgehend) mit getrennten Vermögensverhältnissen geführt werden. Daneben verhindert das Modell der Gütertrennung „lästige Herumrechnerei“ im Fall einer Scheidung. Daher hat die Gütertrennung noch immer den Ruf des Garants für reibungslose und schnelle Scheidungen. Letztlich wird ein „emanzipiertes Modell auf finanzieller Augenhöhe“ propagiert, bei welchem jeder Ehepartner finanziell für sich sorgt, insbesondere für den Fall, dass die Ehe scheitert. Hinsichtlich der Nachteile der Gütertrennung lässt sich beispielsweise der folgende Punkt nennen: Man könnte sich fragen, ob diese für jeden rentabel ist, der trotz Ehe finanziell unabhängig sein will. Die Gütertrennung ist natürlich zunächst für einen finanzschwächeren Ehepartner nachteilig, der dadurch auf den Zugewinnausgleich und damit auf die Hälfte des Mehrverdienstes des Ehepartners während der Ehe verzichtet. Vor allem für finanziell schwächer gestellte Ehepartner, die während der Ehe nicht arbeiten, stellt daher die Gütertrennung ein erhebliches finanzielles Risiko dar: Wenn die Ehe scheitert, stehen diese ohne finanzielle Mittel dar.

Wenn Sie einen besonderen Fall haben oder mehr dazu wissen wollen, steht Dr. Nicole Langen, Fachanwältin für Familienrecht Ihnen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.

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Was kann ich tun, wenn ich keinen Unterhalt erhalte?

Sind Sie alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder sehr unregelmäßig Unterhalt? Gemäß geltendem Familienrecht können Sie in diesem Fall beim Jugendamt in Köln Unterhaltsvorschuss beantragen. Der ist vollkommen unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen.

Wir erklären Ihnen im Folgenden, was sich dahinter verbirgt und in welchem Fall, in welcher Höhe und Dauer Sie Anspruch darauf haben.

Zunächst wäre es hilfreich, den Begriff Unterhaltsvorschuss zu definieren. Er dient als gesetzlicher Schutz für ungeplant alleinziehende Eltern. Es handelt sich um eine Vorauszahlung des Mindestunterhalts, die von Bund und Land übernommen und von dem anderen Elternteil eines alleinerzogenen Kindes rückwirkend zurückgefordert wird, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Es kommt dabei bei der Berechnung der Höhe nicht auf das Einkommen der Eltern an. Weil der Unterhaltsvorschuss dazu dient, ungeplant Alleinerziehende zu unterstützen, müssen diese sich nicht um Rückzahlung kümmern. Bei Auszahlung des Unterhaltsvorschusses gehen stattdessen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Mindestunterhalts automatisch auf das zuständige Bundesland über. Das Bundesland kann die Ansprüche geltend machen und, wenn nötig, einklagen und vollstrecken. Jedoch wird zunächst der andere Elternteil zur Zahlung oder zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert. Beim zuständigen Jugendamt in Köln wird der Unterhaltsvorschuss beantragt und von der Unterhaltsvorschusskasse ausgezahlt.

Grundsätzlich ist es im Familienrecht so, dass Kinder bis einschließlich 11 Jahre Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. haben, wenn sie keinen Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Wie wird der Trennungsunterhalt im Familienrecht ermittelt?

Mit dem Trennungszeitpunkt, dem Beginn des Trennungsjahres also, ist der Trennungsunterhalt zu gewähren und zwar vor dem Hintergrund, dass mit der Trennung die ökonomische Basis für die Lebensführung beider Eheleute zerbrochen ist. Gemäß dem Paragraphen § 1361 BGB gewährt das Familienrecht daher aus dem Gedanken der gleichwohl bestehenden ehelichen Bindung dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. In der Übergangszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung. Hinsichtlich der genauen Ermittlung des Trennungsunterhalts lässt sich deshalb sagen, dass der Unterhaltspflichtige an den Berechtigten 3/7 seines Nettoeinkommens bzw. 3/7 des Differenzeinkommens (im Fall, dass beide über Erwerbseinkommen verfügen), als Trennungsunterhalt zu zahlen hat. Als erfahrene und erfolgreiche Fachanwältin für Familienrecht in Köln steht Ihnen Frau Dr. Nicole Langen mit ihrer Expertise stets zur Verfügung.

Sieht das Familienrecht einen Anspruch auf Unterhalt vor?

Gemäß §§ 1360, 1569 ff BGB des Familienrechts sind Ehegatten einander zu Unterhalt verpflichtet. Es wird zwischen den Ehegatten die Unterhaltspflicht durch das Rechtsinstitut der Eheschließung begründet. Daneben kann sich ein Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt (§ 1615 I BGB) ergeben. Der Mutter eines nicht ehelichen Kindes steht ebenfalls ein eigener Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater zu. Nicht nur aus dem Gesetz kann sich der Unterhaltsanspruch ergeben, sondern auch aus einem Vertrag. Vertragliche Unterhaltsvereinbarungen sind laut neuem Recht nur dann rechtswirksam, wenn sie notariell geschlossen worden sind. Grundsätzlich müssen zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein, um einen Unterhaltsanspruch geltend machen zu können:

Es muss zum einen der Beanspruchende auf den Unterhalt angewiesen sein (Bedürftigkeit), dies ist bei minderjährigen Kindern und gleichgestellten Privilegierten immer gegeben. Und es muss zum anderen der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner im Stande sein, den Unterhalt zu zahlen (Leistungsfähigkeit).

Ob sich für Sie oder Ihre Kinder ein Unterhaltsanspruch besteht, oder ob Sie Unterhalt zahlen müssen, kann Ihnen Frau Dr. Langen in einem persönlichen Gespräch mitteilen und sie über weitere Aspekte des Familienrechts aufklären.

Wie regelt sich bei einer Trennung das Sorgerecht für die Kinder?

Im Familienrecht wird hierbei zwischen Personensorge und Vermögenssorge für das Kind unterschieden. Bei der Personensorge wird zum Beispiel Pflege, Erziehung, Ausbildung und Berufswahl des Kindes, also jenen Lebensbereich, der für seinen Lebensweg und seine Charakterbildung relevant ist, geregelt, aber sie betrifft auch das körperliche und seelische Wohlbefinden. Teil der Personensorge ist auch die Entscheidung über medizinische Eingriffe. Im Gegensatz dazu werden in der Vermögenssorge die finanziellen Angelegenheiten des Kindes zusammengefasst. Es wird sich von Seiten der Sorgeberechtigten um etwa Sparbücher oder Grundstücke gekümmert, die ein Kind geerbt oder geschenkt bekommen hat. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts durch die Eltern ist der Regelfall. Gemeinsam entscheiden sie bei Angelegenheiten von erheblichem Belang (Urlaub, Wahl der Schulform, operative Eingriffe). Hingegen können alltägliche Entscheidungen (Nahrung, Bekleidung) einseitig getroffen werden. Und es gibt daneben das alleinige Sorgerecht, in dem nur eine Person die Personen- und Vermögenssorge innehat.

Wie regelt man den Zugewinn nach einer Scheidung gemäß Familienrecht?

Für die Ermittlung des von einem Partner auszugleichenden Zugewinns wird im Familienrecht verglichen, wer während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat. Es muss dann derjenige dem Ehegatten die Hälfte seines Überschusses abgeben. Der Zugewinn eines Gatten kann anders als beim Anfangs- und Endvermögen nie negativ sein. Es müssen also nicht Verluste ausgeglichen werden. Wichtig an dieser Stelle sind die Vermögenswerte, die beim Zugewinn nicht berücksichtigt werden dürfen. Zunächst gehört dazu der bereits erwähnte privilegierte Erwerb, also Erbschaften und Schenkungen, die ein Partner während der Ehe erhält, denn sie werden ja dem Anfangsvermögen zugerechnet. Der gemeinsame Hausrat ist dabei jedoch ausgenommen, da dieser nach der Scheidung in einem gesonderten Verfahren geteilt wird. Wenn ein Hausrat nur einem Partner gehört, kann er hingegen beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind ferner Renten- und Versorgungsanwartschaften. Diese fallen nicht unter den Zugewinnausgleich sondern den so genannten Versorgungsausgleich, für den es auch ein gesondertes Verfahren gibt. Dagegen gehören zum Zugewinn Lottogewinne, Schmerzensgeldzahlungen oder auch Abfindungszahlungen des Arbeitgebers. Die regelmäßigen Arbeitseinkünfte eines Ehegatten gehören nicht dazu. In der Regel ist es im Familienrecht so, dass der Zugewinnausgleich durch Geldzahlung geleistet wird. Also nicht beispielsweise dadurch, dass dem Partner Eigentumsanteile an bestimmten Gegenständen übertragen werden. Jedoch kann der Ausgleichspflichtige ihm freiwillig einzelne Güter übereignen. Dann wird deren Wert auf die geschuldete Geldsumme angerechnet. Für die Entscheidung über den Zugewinnausgleich ist das Familiengericht zuständig, vor dem sich die Beteiligten im Streitfall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.
Drei Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich.

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