Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Aspekte des Strafrechts sind für jeden Beschuldigten bedeutsam, denn in so einem Moment sollte man wissen, in welcher Position man sich grundsätzlich befindet. So gilt man beispielsweise vor einer rechtskräftigen Verteilung nur als Beschuldigter, aber nicht als Straftäter: Es gilt vor dem Urteil die Unschuldsvermutung. Dennoch wird man sich strafrechtlich mit Ihnen befassen. Welchen Zweck diese Verfolgung hat, ist schon sehr lange Gegenstand grundsätzlicher Diskussionen. Einen Strafverteidiger benötigen Sie manchmal sehr schnell, wenn bei Ihnen momentan eine Durchsuchung stattfindet oder Ihnen eine Verhaftung droht. Bei Verdacht auf eine Straftat haben Sie bestimmte Rechte, zu denen neben der Verweigerung der Aussage auch das umgehende Hinzuziehen eines Anwalts gehört.
Inhaltsverzeichnis
Welche Ziele verfolgt das Strafrecht?
Das Strafrecht kann die Ziele der
- Vergeltung
- Abschreckung
- Erziehung
verfolgen. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich diese Zielstellungen gewandelt, dennoch wird bei bestimmten Straftaten auch heute noch der Ruf nach Vergeltung laut. Darüber hinaus sind sich praktisch alle Menschen darüber einig, dass eine Gemeinschaft ohne Strafrecht nicht funktionieren würde. Das betrifft auch Sie persönlich als aktuell Beschuldigter: Auch wenn man Ihnen beispielsweise eine Steuerstraftat vorwirft und Sie möglicherweise am Sinn des Vorwurfs zweifeln, lehnen Sie wahrscheinlich nicht grundsätzlich das Strafrecht und die Strafverfolgung ab. Sie könnten nämlich im selben Moment Opfer einer anderen Straftat – vielleicht einer Verkehrsstraftat oder eines Eigentumsdeliktes – werden. Daher ist es für Sie in einer Lage als Beschuldigter sinnvoll, die grundsätzliche strafrechtliche Aufarbeitung zu begrüßen. Möglicherweise stellt sich ja Ihre Unschuld heraus. Vielleicht haben Sie auch nicht vorsätzlich oder gar in Unkenntnis der geltenden Gesetze gehandelt. Letzteres schützt zwar nicht vor Strafe, kann aber das Strafmaß entscheidend beeinflussen.
Was zählt als Straftat?
Das Strafgesetzbuch definiert genau, was Straftaten sind. Eine Straftat ist sowohl
- eine strafbare Handlung mit mehr oder minder schweren Folgen, als auch
- das Unterlassen einer Handlung.
Menschen können sich also auch passiv strafbar machen. Die unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat. Zur Straftat wird ein Handeln oder Unterlassen aber erst, wenn es willensgetragen ist. Der Willen zum Handeln oder Unterlassen nennt sich im Strafrecht eine Dimension. Weitere Dimensionen sind der Vorsatz und die mögliche Heimtücke. Eine Tat im Affekt und eine (auch grob) fahrlässige Handlung wird in fast allen Fallen minderschwer bestraft. Das vom Täter Willen getragene Handeln oder Unterlassen sind sehr gewichtige Dimensionen, die unter anderem dazu führen, dass Wirtschaftsvergehen sehr schwer bestraft werden – in vielen Fällen deutlich schwerer als Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen.
Das löst manchmal Unverständnis aus, doch bei einem Wirtschaftsverbrechen muss von einem sehr genauen Vorsatz und Willen des Täters ausgegangen werden. Bei einem Gewaltdelikt gehen die Richter hingegen immer von einem gewissen Anteil an Affekt aus. Eine Straftat ist naturgemäß eine Tat, die rechtswidrig ist und ohne Rechtfertigungsgrund ausgeführt wird. Es gibt für Straftaten jedoch Rechtfertigungsgründe, die im Strafrecht durchaus beachtet werden. Ein möglicher Rechtfertigungsgrund ist Notwehr. Zudem muss ein Täter schuldhaft (einsichtsfähig) gehandelt haben, weshalb unter anderem bei Gewaltdelikten öfters ein psychiatrisches Gutachten verlangt wird. Die Verteidigung eines Beschuldigten kann aufgrund dieser strengen gesetzlichen Vorgaben für die Würdigung einer Tat als Straftat an verschiedenen Punkten ansetzen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Beschuldigte sich auf die Position einer psychischen Krankheit und/oder Uneinsichtsfähigkeit zurückziehen kann. Selbst wenn ein Gutachter ihm diese Bescheinigung würde, kann und wird das Gericht Maßregeln der Sicherung und Besserung anordnen. Solche Täter werden nicht selten dauerhaft in der Psychiatrie eingesperrt.
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Was ist der Unterschied zwischen einer strafbare Handlung und einer Ordnungswidrigkeit?
Eine wichtige Unterscheidung besteht hinsichtlich des Strafmaßes und auch der Verfolgung. In vielen Fällen kann es sich sogar um die gleichen Taten handeln, doch ihr Ausmaß bestimmt die Verfolgung als Straftat und das dementsprechende Strafmaß oder die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit. Solche Fälle finden sich beispielsweise bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die in Deutschland sogar in einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Menge illegaler Substanzen unterschiedlich – als Ordnungswidrigkeit oder Straftat – behandelt werden. Diese Einheiten sind nicht jedermann geläufig. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zunächst dem gleichen Modus wie die von Straftaten folgt. Auch die Verfahren ähneln sich. Sie fühlen sich dementsprechend wie ein Straftäter behandelt. In solchen Fallen benötigen Sie vor allem eine juristische Beratung, die aufwändig sein kann.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit droht Ihnen bestenfalls ein Bußgeld, in einigen Fallen nicht einmal das: Es gibt Bundesländer, die bestimmte Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgen, weil sonst die Behörden heillos überlastet wären. Die Gesetze sind in dieser Hinsicht in Bewegung, weil Recht schon immer vom Gericht vorgeschrieben wurde. Einzelne Gerichte tendieren zur individuellen Auslegung bestimmter Gesetze und bestimmter Strafrahmen. Wenn das in Bezug auf bestimmte Delikte mehrheitlich über längere Zeiträume geschieht, nimmt das der Gesetzgeber wahr und ändert die Gesetze nach der offenbar geltenden Mehrheitsmeinung der Juristen. Aus diesem Grund wurden und werden Straftatbestände immer wieder in das Ordnungswidrigkeitenrecht überführt, um Massendelikte zu entkriminalisieren und wie erwähnt die Justiz zu entlasten. Es kann sich sogar ein grundsätzlicher Wandel in der Auffassung zur Strafbarkeit anbahnen, wie wir das gerade im Betäubungsmittelrecht erleben, wo einige Staaten inzwischen den Cannabiskonsum und – vertrieb mit THC-Anteilen (die einen Rausch erzeugen) nicht mehr unter Strafe stellen. Grundsätzlich verweisen wir darauf, dass es im Strafrecht keine Schwarz-Weiß-Malerei, sondern viele Zwischentöne gibt. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger besteht unter anderem darin, für Sie die Möglichkeiten dieser Nuancen auszuloten.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Ist der Sinn einer Strafe Prävention?
Falls Sie als Straftäter verurteilt werden, hilft es Ihnen möglicherweise, den Sinn einer Strafe zu verstehen. Sie soll Sie als positive Spezialprävention resozialisieren, als negative Spezialprävention von weiteren Straftaten abschrecken und als Generalprävention der Gesellschaft vor Augen führen, was eine Straftat mit sich bringt. Nur so kann die Gesellschaft den eigenen Institutionen vertrauen. Dieses Vertrauen benötigen Sie selbst auch. Natürlich befinden Sie sich momentan in der Rolle eines Beschuldigten und mutmaßlichen Straftäters, doch auch Sie benötigen an anderer Stelle den Schutz des Staates (siehe oben). Was das mögliche Strafmaß betrifft, sollten Sie überwiegend den Institutionen vertrauen. Außerdem sind wir zu Ihrer Verteidigung da.
Zwar geistern durch die Medien Forderungen nach dem „Wegsperren“ von gefährlichen Tätern, um die Bevölkerung zu schützen, doch die geltende Rechtslage sieht eine lange (möglicherweise ewige) Sicherheitsverwahrung nur in pathologischen Fällen vor und bestimmt ansonsten, dass eine Strafe vorrangig eine erzieherische Funktion ausüben soll. Daher gibt es auch schon sehr lange den offenen Strafvollzug. Selbst bei Geldstrafen gehen die Gerichte nach unserer Beobachtung überwiegend angemessen vor und zerstören nicht vorsätzlich Existenzen. Was Sie momentan am meisten benötigen, ist Information. Falls Sie nicht selbst ein ausgebildeter Jurist in Strafsachen sind, dürften Sie kaum in der Lage sein, Ihren eigenen Fall angemessen zu beurteilen. Nehmen Sie daher für eine Erstberatung unverzüglich Kontakt mit uns auf! Wir sind seit Jahren im Strafrecht tätig und können Ihren Fall individuell und kompetent beurteilen.
Welche Aufgaben hat der Strafverteidiger?
Die bedeutsamsten Grundsätze im Strafrecht sind:
- Ein Beschuldigter ist solange unschuldig, bis er durch ein unabhängiges Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.
- Ein Beschuldigter hat das Recht, sich jederzeit der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.
Die erste Aufgabe des Strafverteidigers ist es somit, den Beschuldigten durch das Strafverfahren zu begleiten und zu gewährleisten, dass das Verfahren gegen ihn fair geführt wird.
Seine Arbeit besteht darin, sich mit den Strafverfolgungsbehörden auseinander zusetzen und die Rechte und Positionen des Beschuldigten durchzusetzen. Dabei hat er sich im Ermittlungsverfahren mit Polizeibeamten und Staatsanwälten auseinanderzusetzen. Sollte eine Einstellung im sog. Ermittlungsverfahren nicht möglich sein, vertritt Strafverteidiger Frank Langen seine Mandanten vor den Strafgerichten aller Instanzen.
- Er ist Berater, der dem Beschuldigten in einer für ihn schwierigen Situation hilft. Dabei kann Strafverteidiger Frank Langen auf nahezu 25-jährige Erfahrung zurückblicken und auf vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrecht.
- Sollte ein Mandat öffentliche Resonanz bedingen, so hat der Strafverteidiger auch in diesem Bereich die Interessen seines Mandanten zu vertreten.
- Wichtig ist es auch, in persönlicher und psychologischer Sicht für die Mandanten da zu sein, da der Zugriff von Ermittlungsbehörden stets eine persönliche Krise der Mandanten darstellt.
- Im Mittelpunkt der Aufgaben des Strafverteidigers steht die Auseinandersetzung mit dem Tatverdacht, unabhängig davon, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, sei es ein Kapital,- Sexual- oder Wirtschaftsstrafdelikt.
Welche Rechte hat ein Beschuldigter?
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht zu schweigen und einen Strafverteidiger zu beauftragen. Eine Einlassung zur Sache, ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts birgt große Risiken und kann zu einer Verurteilung führen, welche bei professioneller Beratung durch einen Verteidiger möglicherweise vermieden worden wäre.
Dies gilt auch bei den folgenden Vorwürfen:
- Körperverletzung §§ 223 ff StGB
- Diebstahl §§ 242 ff StGB
- Raub §§ 249 StGB
- Erpressung § 253 StGB
- Urkundenfälschung §§ 267 ff StGB
- Brandstiftung §§ 306 ff StGB