Anwalt für Steuerstrafrecht in Köln
Sie benötigen einen kompetenten und engagierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, wenn Ihnen in Köln ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Dank meiner langjährigen Erfahrung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts, gewährleiste ich, Frank H. Langen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln, eine solche Verteidigung. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit nahezu drei Jahrzehnten als ausgewiesener Spezialist im Steuerstrafrecht bundesweit tätig. Wir als Kanzlei Rechtsanwälte Langen in Köln beraten und vertreten Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerstrafrechts. Weitere Schwerpunkte sind das Wirtschaftsstrafrecht und das Insolvenzstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
Was gehört zum Steuerstrafrecht?
Das allgemeine Steuerrecht wird im Steuerstrafrecht von den Besonderheiten eines Strafverfahrens überlagert. Gegenüber stehen sich zwei Verfahrensordnungen, die eigentlich unvereinbar sind. Das Strafrecht kennzeichnet sich durch das Recht zu Schweigen. Es besteht keine Wahrheitspflicht für die Beschuldigten. Im Gegensatz dazu bestehen im Steuerrecht umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Dadurch kommt es zu ständigen Spannungen und Widersprüchen. Dies ist einer der Gründe, weshalb das Steuerstrafrecht als eines der schwierigsten Rechtsgebiete gilt, welche nur wenige Rechtsanwälte oder Steuerberater wirklich beherrschen. In einem Steuerstrafverfahren sieht der Beschuldigte dem Vorwurf ausgesetzt, eine Straftat begangen zu haben. Dies hat zum einen die Folge, dass er beispielsweise grundsätzlich das Recht zum Schweigen hat. Zum anderen ist er verpflichtet, weiterhin seine Steuern korrekt zu erklären und zu bezahlen. Es kommt oft zu sehr speziellen Problemen durch das Spannungsverhältnis zwischen der Stellung als Beschuldigter in einem Strafverfahren und der Stellung als steuerpflichtiger Bürger, welche nicht alleine durch Kenntnisse des Steuerrechts oder des Strafrechts gelöst werden können. Was die Rolle des Anwalts im Steuerstrafrecht betrifft, möchte ich, Anwalt für Steuerstrafrecht in Köln, Ihnen einen kurzen Überblick geben. Steuerstrafverfahren haben einschneidende Konsequenzen – der Staat geht hart gegen Betroffene vor. Bei einem drohenden Steuerstrafverfahren können sich Betroffene juristischen Beistand suchen. Ich kann Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Köln im Fall eines Steuerstrafverfahrens wie folgt helfen: Ich beantrage Akteneinsicht, berate Sie und entwickele mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie, welche ich dann mit den Behörden kommuniziere. Kontaktieren Sie mich gerne und ich stehe Ihnen kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Wie kommt es zum Verdacht einer Steuerstraftat in Köln & Umgebung?
Die Praxis zeigt, dass sich insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungsverfahren der Verdacht der Steuerhinterziehung ergeben kann. Damit ist der Unternehmer möglicherweise das erste Mal mit dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung konfrontiert. Wieso wird jedoch im Fall X ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und im Fall Y nicht? Oft scheuen sich Betriebsprüfer in der Betriebsprüfung ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Ursachen und Motive mögen unterschiedlich sein. Gemäß dem Paragrafen § 10 Betriebsprüfungsordnung (BpO) muss sich der Prüfer während der gesamten Prüfung darüber Gedanken machen, ob er einen Anfangsverdacht und gegebenenfalls ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht. Vor allem im Rahmen der digitalen Außenprüfung stellt sich hier immer öfter die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Strafverfahren einzuleiten ist oder nicht.
Sind Cum-Ex Geschäfte strafbar?
Ja, Cum-Ex Geschäfte sind strafbar. Börsentechnisch wird unter Dividendenstripping die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Häufig sind solche Geschäfte durch die Erlangung von Steuervorteilen motiviert. Beispielsweise steht inländischen Unternehmen eine Erstattung der in Deutschland gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden zu, ausländischen Haltern der Aktien deutscher Unternehmen hingegen nicht. Es hängt von Details der Transaktion und der darauf anzuwendenden rechtlichen Vorschriften ab, ob es sich bei den Geschäften um unerwünschte, aber legale aggressive Steuergestaltung oder illegale Steuerhinterziehung handelt. Bei der als Cum-Ex bekannt gewordenen Variante dieser Geschäfte kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragssteuer. Es gab hierfür nach Ansicht der deutschen Bundesregierung keine Rechtsgrundlage. Die Transaktionen, die durchgeführt wurden, sind Gegenstand zahlreicher Ermittlungsverfahren. Aktuell wurde 2021 die Strafbarkeit von Cum-Ex Geschäften durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
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Wann ist man wegen einer Steuerhinterziehung vorbestraft?
Vor allem bei Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, interessiert die Betroffenen, ob sie durch die Verurteilung als vorbestraft gelten. Es gilt zunächst folgendes: Jeder ist vorbestraft, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Es spielt dabei keine Rolle, ob tatsächlich auch eine Gefängnisstrafe oder lediglich eine Geldstrafe beziehungsweise eine Bewährungsstrafe verhängt wurde. Erst wenn die Frist zur Tilgung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister abgelaufen ist, entfällt der Makel der Vorstrafe wieder. Das Bundeszentralregister ist aber nicht mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu verwechseln. Dort erfolgt eine Eintragung nur bei Verhängung einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Kontaktieren Sie mich gerne, als Fachanwalt für Strafrecht in Köln verfüge ich über langjährige Erfahrung und stehe Ihnen gerne kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Was darf die Steuerfahndung?
Bei Gefahr im Verzug sind zum sofortigen ersten Zugriff allen voran Steuerfahnder zu nennen. Deren Befugnis beinhaltet eine Durchsuchung von allen persönlichen und beruflichen Papieren, die Beschlagnahme von Beweismitteln und möglicherweise sogar eine vorläufige Festnahme. Nicht notwendig ist eine vorherige richterliche Kontrolle bei vorausgesetzter, begründbarer Gefahr im Verzug. Für den Beschuldigten gilt, dass es ihm freisteht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ohne vorherige rechtliche Beratung sollte er auf eine Aussage verzichten. In jedem Fall sollte ein kompetenter Rechtsanwalt und Fachanwalt hinzugezogen werden – Ihre Kanzlei in Köln.
Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung?
Die Beamten der Steuerfahndungsstelle sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Sie haben dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Die entsprechenden strafverfahrensrechtlichen Regelungen finden sich vorwiegend in den §§ 102 ff. StPO. Steuerlich geregelt ist die Steuer- und Zollfahndung in § 208 AO und § 404 AO. Zu den Befugnissen der Steuerfahndung gehört u. a. die Durchsuchung bei der einer Straftat verdächtigen Person, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss auf Schlussfolgerungen aus den Umständen des Falls oder auf kriminalpolizeilichen Erfahrungen oder Überlegungen beruhen. Zulässig ist auch eine Durchsuchung bei Personen, die einer Straftat weder beschuldigt noch verdächtig sind, z.B. Steuerberater oder Banken, zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände. Es müssen – über den Grad der Vermutung hinaus – Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die Durchsuchung beim Unverdächtigen verlangt damit eine stärkere Erfolgswahrscheinlichkeit als die Durchsuchung beim Verdächtigen. Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss, zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein (diese Voraussetzung fehlt z.B., wenn die durch die Durchsuchung zu ermittelnden Tatsachen bereits bekannt sind) und Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen.
Kontaktieren Sie mich gerne, als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Köln verfüge ich über langjährige Erfahrung und stehe Ihnen gerne kompetent zur Seite und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:
Wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die entsprechenden Anforderungen schrittweise verschärft. Eine Voraussetzung ist beispielsweise die vollständige Berichtigung bzw. Nachholung von Angaben. Wer eine Strafe wegen Steuerhinterziehung mittels einer Selbstanzeige vermeiden möchte, muss vollumfänglich reinen Tisch machen. Dies gilt sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Eine steuerliche Selbstanzeige sollte in jedem Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in Köln angefertigt werden.