Annahme eines Mordmerkmals

Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass für den Fall, dass das Gericht die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe auf eine Motivlage des Angeklagten stützen möchte, die deutlich von dem in der Anklageschrift angelasteten Motiv abweicht, ein förmlicher Hinweis erforderlich ist.

BGH, Beschluss vom 14.06.2018 – 3 StR 206/18 –