Botox – Student entstellt vier Frauen
Am 10./11.09.2011 berichtete die Münchner Abendzeitung über einen Studenten der vier Frauen entstellt habe. Der Angeklagte hatte ein schriftliches Geständnis verfasst: „Es tut mir leid, dass ich jemanden schwer verletzt habe. Für die Unannehmlichkeiten möchte ich mich entschuldigen“. Der Angeklagte wuchs wohlbehütet in Karlsruhe auf, hat einen älteren Bruder, der inzwischen als Arzt tätig ist. Im Wintersemester 2001/2002 habe er an der LMU München einen Studienplatz für Zahnmedizin erhalten. Sein besonderes Interesse liege im Bereich der ästhetischen Gesichtsbehandlung. Deshalb habe er neben dem Studium eine Ausbildung zum Kosmetiker und Heilpraktiker gemacht. Von 2007 bis 2011 arbeitete er in der Schwabinger Praxis einer Heilpraktikerin. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, dass in allen Fällen darüber hinaus schwerwiegende, potentiell lebensbedrohliche Reaktionen aufgetreten seien, die einer intensivmedizinischen Behandlung bedurften und potentiell mit dem Tod hätten enden können.
Die Verteidiger Frank H. Langen und Frank Jäger sowie die Nebenklagevertreter handelten mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Mit Geständnis und einer Zahlung von 12.500 € Schmerzensgeld, das unter den Opfern verteilt wird, sowie weiteren 2.250 € an die Staatskasse bekommt der Angeklagte wegen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. Ihre Schadensersatzansprüche müssen die Opfer in einem Zivilverfahren einklagen.
Am 10./11. September 2011 berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen Studenten der Zahnmedizin und Kosmetiker der von der kunstvollen ästhetischen Behandlung träumte. Dieser Traum wurde jedoch für 20 Männer und Frauen zum Albtraum. Die Unterspritzung ihrer Gesichtsfalten hatte katastrophale Folgen. Es bildeten sich Knoten, Schwellungen und Abszesse, es traten schwerwiegende, potenziell lebensbedrohliche Reaktionen auf. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Das von ihm verwendete Botox-Präparat erhielt der Angeklagte von einer Apotheke in Gauting. Einen Nachweis, ob er Botox überhaupt besitzen dürfe, habe man von ihm nicht verlangt, teilte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts mit. Das Gericht hat dem Angeklagten im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zugesichert. Zudem wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der seit April in Untersuchungshaft sitzt, außer Vollzug gesetzt. Der Prozeß dauert an.
Die Bild berichtete am 10.09.2011 über einen Student als fiesen Botox-Pfuscher. Dieser ist Student der Zahnmedizin und darf keine Unterspritzungen mit Botox oder Aquamid vornehmen. Dennoch spritzte er – mit falten Folgen: Entzündungen, Verhärtungen und Narben, die bis heute sichtbar sind. Kurios, er spritze in seinem Wohnzimmer! Gestern hatte der Pfuscher Glück. Trotz der schlimmen Entstellungen droht ihm nur eine Bewährungsstrafe.
Am 10./11.09.2011 berichtete der Münchner Merkur über einen Kosmetiker der fünf Frauen und einen Mann krank gespritzt hat – mit den Schönheits-Zaubermitteln Botox, Hyaluronsäure und Aquamid. Diese darf eigentlich nur ein Arzt injizieren. Da M. lediglich ein paar Semester Zahnmedizin-Studium vorweisen kann, muss er sich vor dem Landgericht München wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Eine Frau erlitt eine Gesichtslähmung mit Hörstörungen und musste in die Notaufnahme einer Klinik. Der Kunststoff kann nicht völlig entfernt werden, laut Anklage ist die Funktion der Gesichtsnerven gefährdet. Der Angeklagte hat sich zum Prozeßauftakt bei den Geschädigten entschuldigt. Außerdem hat er 12500 € als Schmerzensgeld aufgebracht – Voraussetzung für ein Einigungsgespräch mit dem Ergebnis, dass er eine Bewährungsstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten sowie ein Verbot der Betätigung im Gesundheits- und Kosmetikbereich erhält. Sein Traum von der „ästhetischen Behandlung“ ist damit ausgeträumt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 13.09.2011 unter der Überschrift Gift fürs Gesicht, über einen falschen Arzt, der eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung erhalten hat. Der Angeklagte M. habe den Menschen Schönheit versprochen und ihnen Gesichtsfalten unterspritzt, obwohl er dies nicht durfte, da er weder Arzt noch Heilpraktiker war. Für sechs seiner Patienten habe die Behandlung durch den Studenten der Zahnmedizin und Heilpraktiker in Ausbildung fatale Folgen gehabt, ihre Gesichtszüge seien entstellt. Das Landgericht München I habe ihn daher wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Mani M. habe sowohl Botox, Hyaluronsäure wie auch Aquamid gespritzt. Bei letzterem handele es sich nach Auskunft einer Sachverständigen um einen permanenten Füller. Dieser werde vom Körper nicht abgebaut und dürfe nicht unterhalb der Augenhöhe gespritzt werden. Laut der Sachverständigen berge die Anwendung dieses Füllers große Risiken. So habe eines der Opfer heute eine Gesichtshaut „wie eine Mondkraterlandschaft“, bei anderen sei es zu Entzündungen, Schwellungen, Schwindel und Sehstörungen gekommen. Vermutlich hätten die Opfer ihr Leben lang mit den katastrophalen Folgen zu kämpfen. Trotz der Narben vertrat der Vorsitzende Richter des Landgerichts München I jedoch die Ansicht, dass es sich nicht um erhebliche Entstellungen handele. Zudem hätten es die Opfer dem Angeklagten leicht gemacht, ob dieser tatsächlich Arzt sei, habe keiner gefragt.