Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung
§ 18 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 AWG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Dual-Use-VO (Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung) regelt kein Sonderdelikt. Angeknüpft wird an die Ausfuhr als Realakt, weshalb Täter grundsätzlich jedermann sein kann, der an dieser beteiligt ist. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bestimmt sich nach den allgemeinen…
