Erotik-Hotlines
Am 25.04.2001 berichtet der Kölner Stadtanzeiger, daß zum ersten Mal in der Geschichte der Telefonsexbranche Staatsanwälte gegen einen Betreiber und einige Mitarbeiterinnen eines Call- Centers wegen des Verdachts der Körperverletzung ermitteln würden. Ein Mann habe Strafanzeige erstattet, weil er monatelang am Tag sowie auch nachts durch Störanrufe belästigt worden sein soll. Der Betreiber des Call-Centers und zwei Mitarbeiterinnen sollen mehrere hundert dieser Telefonattacken inzeniert haben. Hätten die Telefondamen Leerlauf, so sähe es der Betreiber gern, wenn gute Kunden einfach mal einen Anruf erhielten, daß die betreffende Dame wieder da sei.
Dies sei zwar laut Ehrenkodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste, dem alle namhaften Anbieter der Branche angehörten, verboten, aber es geschehe trotzdem. Auf die Spur der mutmaßlichen Störer sei das vermeintliche Opfer durch eine Fangschaltung der Deutschen Telekom gekommen. Diese Fangschaltung hätte nicht die 0190-Nummern zur Tage gefördert, sondern sind die Privatanschlüsse des Call-Center-Betreibers. Unter den Verdächtigen befindet sich auch die 24-jährige Kölner Studentin, die ihr Studium durch die Tätigkeit in einem Call-Center für Sexhotlines finanziere. Deren Verteidiger Frank Langen erklärt: Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung käme nur in Betracht, wenn der Mann mehrmals in der Nacht angerufen werde und nicht mehr einschlafen könne, weil er immer wieder befürchten müsse, durch die Anrufe geweckt zu werden. Dies könne zu einer psychischen Schädigung führen, erläutert Lagen. So etwas habe seine Mandantin nicht durchgeführt. Sie sei nicht der Störenfried gewesen.