KIKA-Prozess

Juve berichtete am 30.08.2012 über die Korruption beim Kindersender. Das Landgericht Erfurt habe den ehemaligen Herstellungsleiter des Senders zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte Klaus-Peter E., Geschäftsführer einer Produktionsgesellschaft habe eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten. Die Affäre um den Kinderkanal zeihe sich bereits seit Jahren hin. Der seit Jahren in Köln tätige Verteidiger Langen sei über eine Empfehlung von Kollegen ins Mandat gekommen. Er begleite zur Zeit eine Reihe von Verfahren aus dem Bereich Steuer- und Insolvenzstrafrecht.

Die Thüringer Allgemeine berichtete in ihrer Ausgabe vom 28.08.2012 über den dritten Prozess im Kika-Komplex. Hierbei handele es sich um ein Geflecht aus Betrug, Untreue und Beihilfe dazu. Die Anklageschrift umfasse 16 Fälle der Untreue die dem Angeklagten Marco K. gemeinsam mit Bestechlichkeit zur Last gelegt werden. Für den Angeklagten Klaus-Peter E. ist es die gleiche Anzahl der Fälle. Hier laute das Vergehen Beihilfe zur Untreue in Verbindung mit Bestechung. Es handele sich bei der Verlesung um eine schwer fassbare Flut von Zahlen und Daten. Der Angeklagte K. habe Aufträge an die Firma des Angeklagten E vergeben. Es folgte die Rechnung an den Kika. War darauf vermerkt, dass Leistung und Lieferung ordnungsgemäß erfolgte, wurde sie als sachlich und rechnerisch richtig abgezeichnet. Sodann habe der Angeklagte K. die Zahlung angewiesen. Dabei habe das Vorlesen auch einigen Unterhaltungswert, denn es fallen durchaus bekannte Titel von Sendungen und Projekten wie „Kika live“ und „Kikaninchen“. Der Unterhaltungswert nähre sich auch aus den Namen derer, die für die Richtigkeit der Rechnungen unterzeichneten. Gegen einige sei ermittelt worden oder werde noch ermittelt, aber auch der unbehelligte frühere MDR-Fernsehdirektor tauchte zweimal auf. Zugleich verbreite sich eine fade Ahnung davon, wie gerade bei Musterprojekten des Kinderfernsehens Geld beiseite gebracht wurde. Allein die jetzt verhandelten Fälle sollen dem für den Kika zuständigen MDR einen Schaden von 1,5 Millionen Euro gebracht haben. Der Angeklagte K. wurde zu insgesamt 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt, der Angeklagte E. zu zwei Jahren, welche zur Bewährung ausgesetzt werden, verurteilt. Verteidiger Frank H. Langen sagte, dass sein Mandant Klaus-Peter E. eine schwere Bürde zu tragen habe, aber den Gerichtssaal erleichtert verlasse.

TLZ.de berichtete am 28.08.2012 über den dritten Prozess vor dem Landgericht Erfurt im sogenannten KIKA-Betrugsskandal. Der ehemalige Herstellungsleiter des KIKA wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten, ein Medienunternehmer zur einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Rechtsanwalt Langen als Verteidiger des Medienunternehmers sehe die Gründe für die Strafaussetzung zur Bewährung bei seinem Mandanten darin, dass der Medienunternehmer bereits im Ermittlungsverfahren umfassend Auskunft über das Ausmaß der Korruption im KIKA erteilt habe, die weder die Ermittlungsbehörden noch der Sender selbst ohne seine Mitwirkung herausgefunden hätten. Weiterhin sei ihm zu Gute gehalten worden, dass er Schadenswiedergutmachung im hohen sechsstelligen Bereich leiste.