Notwehr in Kölner Innenstadt
In seiner Ausgabe vom 27.05.2010 berichtete der Kölner Stadtanzeiger über einen Raubversuch, nach welchem der mutmaßliche Haupttäter noch immer im künstlichen Koma liege. Der polizeibekannte Kölner wollte mit zwei Freunden einen Mann ausrauben und wurde von dem 41-Jährigen niedergestochen. Die Polizei gehe davon aus, dass der überfallene IT-Fachmann in Notwehr gehandelt habe. Er soll einmal auf den 21-Jährigen eingestochen und ihn lebensgefährlich an der Brust verletzt haben, nachdem einer der Angreifer ihn mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe. Der Stich verfehlte das Herz offenbar nur knapp. Für ein versuchtes Tötungsdelikt sah die Polizei keine Anzeichen, der Mann habe sich zur Wehr setzen wollen. Das Klappmesser, welches er bei sich trug, sei nicht verboten. Rechtsanwalt Frank Langen erklärte hierzu, dass sein Mandant das Messer mit sich geführt habe um sich sicherer zu fühlen. Er sei nach dem Messerstich schockiert gewesen. Da er gesehen hatte, dass da noch zwei andere waren, die sich um ärztliche Hilfe bemühen konnten, habe er sich vom Tatort entfernt. Später habe er sich in anwaltlicher Begleitung im Polizeipräsidium gemeldet und sei dort ausführlich von Beamten der Mordkommission vernommen worden. Er konnte das Präsidium als freier Mann wieder verlassen.