Polizeichef unter Verdacht

Es berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 6./7.05.2000, daß dem Chef der Flughafenwache der Kölner Polizei in der landesweit größten Polizeibehörde der Ruf vorausgehe, ein fähiger und integerer Beamte zu sein. Nunmehr jedoch werde er verdächtigt, am Flughafen Köln/Bonn versucht zu haben, Goldschmuck zu schmuggeln. Zollbeamte hätten im Gepäck des Polizeiführers am Gründonnerstag nach seiner Rückkehr von einem Kurztrip in die Türkei Goldschmuck im Wert von 280.000 DM gefunden, den der Polizeibeamte nicht deklariert haben soll. Die Ware sei für drei türkische Schmuckhändler bestimmt gewesen, gegen die bereits in der Vergangenheit wegen Goldschmuggels ermittelt worden sei. Nach der Landung der Maschine aus Istanbul sei der Wachleiter in den roten Kanal für zollpflichtige Waren gegangen. Die Frage der Zöllnerin, ob er was zu verzollen habe, habe der Polizeiführer verneint.

Daraufhin sei er aufgefordert worden, seinen kleinen Koffer zu öffnen, in dem sich der Goldschmuck befunden habe. Erst dann soll ihm eingefallen sein, daß er noch zum Zoll müsse. Aus Polizeikreisen sei berichtet worden, daß es nicht der einzige Kurztrip des leitenden Polizeibeamten in die Türkei gewesen sein soll. Die Ermittlungsbehörden würden nun prüfen, ob er auch früher schon Goldschmuck nach Köln gebracht habe. Mit Hilfe einer Codekarte hätte er sich jedoch die Zollkontrollen ersparen können, denn kurz nach Verlassen des Fliegers kann das Sicherheitspersonal durch eine Tür schlüpfen, die zum Vorfeld führte. Der Verteidiger des Wachleiters, Rechtsanwalt Frank Langen, berichtet, sein Mandant fahre des öfteren in die Türkei und habe dort auch einige Bekanntschaften geknüpft. Sein Mandant hätte genug Möglichkeiten gehabt, an den Zollkontrollen vorbei zu kommen. Er habe einem guten Bekannten einen Gefallen getan und den Goldschmuck in seinem Aktenkoffer mit in den Flieger genommen. Nach Ankunft in Köln sei er zum roten Kanal gegangen und den Schmuck ordnungsgemäß zu verzollen. Zu weiteren Vorwürfen könne der Anwalt sich erst äußern, wenn er Akteneinsicht erhalten habe.

Weitere Veröffentlichungen in dieser Sache: Kölnische Rundschau vom 05.05.2000, Kölnische Rundschau vom 06.05.2000, Bildzeitung vom 06.05.2000, Kölner Stadtanzeiger vom 18.05.2000, Kölnische Rundschau vom 19.05.2000, Kölnische Rundschau vom 22.06.2000, Kölnische Rundschau vom 01.07.2000.

In seiner Ausgabe vom 06.01.2001 berichtet der Kölner Stadtanzeiger über den Strafbefehl für den leitenden Polizisten. Er sei froh, daß die Sache mit der Steuerhinterziehung vorbei sei, sagte der Mann, der bis Ostern 2000 noch Leiter der Flughafenwache der Polizei gewesen sei. Dann aber sei mit dem Vorwurf des versuchten Schmuggels von 18 kg Goldschmuck die Karriere dahingewesen. Zoll und Staatsanwaltschaft ermittelten gegen den ersten Polizeihauptkommissar wegen versuchter Steuerhinterziehung. Es gab weitere Vorwürfe, der ehemalige Wachleiter solle Urkunden gefälscht haben um Schummeleien bei Überstundenabrechnungen zu vertuschen.

Nunmehr jedoch könne der Beamte aufatmen. Die Staatsanwaltschaft habe einen milden Strafbefehl angeregt, den das Amtsgericht am letzten Freitag erlassen habe. Der Beamte sei insgesamt zu 90 Tagessätze á 100,00 DM verurteilt worden. Der Anwalt des Beamten, Frank Langen, sagt, daß sein Mandant den Strafbefehl akzeptieren werde. Der ehemalige Wachleiter sei zwar in den Kanal für zu versteuernde Waren gegangen, habe aber die Frage der Zollbeamtin, ob er was zu verzollen habe, mit nein beantwortet, da er diese Frage nur auf die mitgeführte Plastiktasche bezogen habe und nicht auf den Koffer, für dessen Inhalt er Zolldokumente gehabt habe und worauf er auf die Frage was darin sei, „Gold“ geantwortet habe.