Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, das heißt der Staat ist dem Bürger übergeordnet. Beim Strafrecht handelt es sich um die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind. Je nach Kulturkreis und nach Laufe der Geschichte fällt die Einschätzung verschieden aus, welche Taten mit Strafe belegt werden müssen.
Grundsätzlich dient das Strafrecht dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, des Eigentums, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Im Strafrecht ist ein Hauptzweck der Bestrafung neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten. Frank H. Langen steht Ihnen mit seiner Expertise als erfahrener und erfolgreicher Fachanwalt für Strafrecht in Köln stets zur Verfügung.
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BtM-Verfahren – vom Eigenbedarf bis zum Handel.
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Ordnungswirdigkeitenrecht
1. Was regelt das Strafrecht?
Im Strafrecht wird geregelt, was als strafbar gilt und welche Rechtsfolgen Verstöße gegen Strafnormen haben. Das Strafrecht sieht neben dem Schutz der Allgemeinheit seine Aufgaben darin, durch Erziehung eine Besserung (Resozialisierung) des Täters zu erlangen und ihn dadurch wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Im allgemeinen Teil umfasst das Strafgesetzbuch Grundbestimmungen, die die für alle Delikte geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln und die verschiedenen Strafen behandeln. Die einzelnen Straftatbestände wie Mord, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl usw. finden sich im besonderen Teil. Das Strafverfahrensrecht ist dem formellen Strafrecht zugehörig und beschreibt das „Wie“, somit die Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Insbesondere ist es durch die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Disziplinarstrafen sind vom Strafrecht zu trennen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Köln, die im Strafrecht auf die Schwerpunkte Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht sowie Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Seit 1998 ist Rechtsanwalt Frank H. Langen auch als Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Köln und zeichnet sich durch effektive und versierte Verteidigung seiner Mandanten in Köln aus.
2. Ziele des Strafrechts
Das Strafrecht kann die Ziele der
- Vergeltung
- Abschreckung
- Erziehung
verfolgen. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich diese Zielstellungen gewandelt, dennoch wird bei bestimmten Straftaten auch heute noch der Ruf nach Vergeltung laut. Darüber hinaus sind sich praktisch alle Menschen darüber einig, dass eine Gemeinschaft ohne Strafrecht nicht funktionieren würde. Das betrifft auch Sie persönlich als aktuell Beschuldigter: Auch wenn man Ihnen beispielsweise eine Steuerstraftat vorwirft und Sie möglicherweise am Sinn des Vorwurfs zweifeln, lehnen Sie wahrscheinlich nicht grundsätzlich das Strafrecht und die Strafverfolgung ab. Sie könnten nämlich im selben Moment Opfer einer anderen Straftat – vielleicht einer Verkehrsstraftat oder eines Eigentumsdeliktes – werden. Daher ist es für Sie in einer Lage als Beschuldigter sinnvoll, die grundsätzliche strafrechtliche Aufarbeitung zu begrüßen. Möglicherweise stellt sich ja Ihre Unschuld heraus. Vielleicht haben Sie auch nicht vorsätzlich oder gar in Unkenntnis der geltenden Gesetze gehandelt. Letzteres schützt zwar nicht vor Strafe, kann aber das Strafmaß entscheidend beeinflussen.
3. Das zählt als Straftat
Das Strafgesetzbuch definiert genau, was Straftaten sind. Eine Straftat ist sowohl
- eine strafbare Handlung mit mehr oder minder schweren Folgen, als auch
- das Unterlassen einer Handlung.
Menschen können sich also auch passiv strafbar machen. Die unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat. Zur Straftat wird ein Handeln oder Unterlassen aber erst, wenn es willensgetragen ist. Der Willen zum Handeln oder Unterlassen nennt sich im Strafrecht eine Dimension. Weitere Dimensionen sind der Vorsatz und die mögliche Heimtücke. Eine Tat im Affekt und eine (auch grob) fahrlässige Handlung wird in fast allen Fallen minderschwer bestraft. Das vom Täter Willen getragene Handeln oder Unterlassen sind sehr gewichtige Dimensionen, die unter anderem dazu führen, dass Wirtschaftsvergehen sehr schwer bestraft werden – in vielen Fällen deutlich schwerer als Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen.
Das löst manchmal Unverständnis aus, doch bei einem Wirtschaftsverbrechen muss von einem sehr genauen Vorsatz und Willen des Täters ausgegangen werden. Bei einem Gewaltdelikt gehen die Richter hingegen immer von einem gewissen Anteil an Affekt aus. Eine Straftat ist naturgemäß eine Tat, die rechtswidrig ist und ohne Rechtfertigungsgrund ausgeführt wird. Es gibt für Straftaten jedoch Rechtfertigungsgründe, die im Strafrecht durchaus beachtet werden. Ein möglicher Rechtfertigungsgrund ist Notwehr. Zudem muss ein Täter schuldhaft (einsichtsfähig) gehandelt haben, weshalb unter anderem bei Gewaltdelikten öfters ein psychiatrisches Gutachten verlangt wird. Die Verteidigung eines Beschuldigten kann aufgrund dieser strengen gesetzlichen Vorgaben für die Würdigung einer Tat als Straftat an verschiedenen Punkten ansetzen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Beschuldigte sich auf die Position einer psychischen Krankheit und/oder Uneinsichtsfähigkeit zurückziehen kann. Selbst wenn ein Gutachter ihm diese Bescheinigung würde, kann und wird das Gericht Maßregeln der Sicherung und Besserung anordnen. Solche Täter werden nicht selten dauerhaft in der Psychiatrie eingesperrt.
4. Straftat vs. Ordnungswidrigkeit
Eine wichtige Unterscheidung besteht hinsichtlich des Strafmaßes und auch der Verfolgung. In vielen Fällen kann es sich sogar um die gleichen Taten handeln, doch ihr Ausmaß bestimmt die Verfolgung als Straftat und das dementsprechende Strafmaß oder die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit. Solche Fälle finden sich beispielsweise bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die in Deutschland sogar in einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Menge illegaler Substanzen unterschiedlich – als Ordnungswidrigkeit oder Straftat – behandelt werden. Diese Einheiten sind nicht jedermann geläufig. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zunächst dem gleichen Modus wie die von Straftaten folgt. Auch die Verfahren ähneln sich. Sie fühlen sich dementsprechend wie ein Straftäter behandelt. In solchen Fallen benötigen Sie vor allem eine juristische Beratung, die aufwändig sein kann.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit droht Ihnen bestenfalls ein Bußgeld, in einigen Fallen nicht einmal das: Es gibt Bundesländer, die bestimmte Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgen, weil sonst die Behörden heillos überlastet wären. Die Gesetze sind in dieser Hinsicht in Bewegung, weil Recht schon immer vom Gericht vorgeschrieben wurde. Einzelne Gerichte tendieren zur individuellen Auslegung bestimmter Gesetze und bestimmter Strafrahmen. Wenn das in Bezug auf bestimmte Delikte mehrheitlich über längere Zeiträume geschieht, nimmt das der Gesetzgeber wahr und ändert die Gesetze nach der offenbar geltenden Mehrheitsmeinung der Juristen. Aus diesem Grund wurden und werden Straftatbestände immer wieder in das Ordnungswidrigkeitenrecht überführt, um Massendelikte zu entkriminalisieren und wie erwähnt die Justiz zu entlasten. Es kann sich sogar ein grundsätzlicher Wandel in der Auffassung zur Strafbarkeit anbahnen, wie wir das gerade im Betäubungsmittelrecht erleben, wo einige Staaten inzwischen den Cannabiskonsum und – vertrieb mit THC-Anteilen (die einen Rausch erzeugen) nicht mehr unter Strafe stellen. Grundsätzlich verweisen wir darauf, dass es im Strafrecht keine Schwarz-Weiß-Malerei, sondern viele Zwischentöne gibt. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger besteht unter anderem darin, für Sie die Möglichkeiten dieser Nuancen auszuloten.
Rechtsanwälte Langen bekannt aus folgenden Medien:








5. Aufgaben des Strafverteidigers
Die bedeutsamsten Grundsätze im Strafrecht sind:
- Ein Beschuldigter ist solange unschuldig, bis er durch ein unabhängiges Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.
- Ein Beschuldigter hat das Recht, sich jederzeit der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.
Die erste Aufgabe des Strafverteidigers ist es somit, den Beschuldigten durch das Strafverfahren zu begleiten und zu gewährleisten, dass das Verfahren gegen ihn fair geführt wird.
Seine Arbeit besteht darin, sich mit den Strafverfolgungsbehörden auseinander zusetzen und die Rechte und Positionen des Beschuldigten durchzusetzen. Dabei hat er sich im Ermittlungsverfahren mit Polizeibeamten und Staatsanwälten auseinanderzusetzen. Sollte eine Einstellung im sog. Ermittlungsverfahren nicht möglich sein, vertritt Strafverteidiger Frank Langen seine Mandanten vor den Strafgerichten aller Instanzen.
- Er ist Berater, der dem Beschuldigten in einer für ihn schwierigen Situation hilft. Dabei kann Strafverteidiger Frank Langen auf nahezu 25-jährige Erfahrung zurückblicken und auf vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrecht.
- Sollte ein Mandat öffentliche Resonanz bedingen, so hat der Strafverteidiger auch in diesem Bereich die Interessen seines Mandanten zu vertreten.
- Wichtig ist es auch, in persönlicher und psychologischer Sicht für die Mandanten da zu sein, da der Zugriff von Ermittlungsbehörden stets eine persönliche Krise der Mandanten darstellt.
- Im Mittelpunkt der Aufgaben des Strafverteidigers steht die Auseinandersetzung mit dem Tatverdacht, unabhängig davon, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, sei es ein Kapital,- Sexual- oder Wirtschaftsstrafdelikt.
Strafverteidiger bin ich geworden, weil es meine Überzeugung ist, dass einem Beschuldigten in einem Strafverfahren seine verfassungsgegebenen Rechte garantiert werden müssen. Dafür stehe ich in meinem gesamten Berufsleben ein. Das Strafrecht wird wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen geprägt. So führten gesellschaftlichen Änderungen, politische Ansichten, aber auch wirtschaftliche Einflüsse dazu, dass das bestehende Recht seinen Inhalt und Umfang ändert. Bei allem Wandel dürfen die Rechte des Beschuldigten jedoch nicht eingeschränkt werden; und dies gilt für alle Beschuldigten. Diesbezüglich verweise ich auf den Satz, den der französische Strafverteidiger Jacques Vergès gesagt hat: „Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Theresa zu verteidigen.“
Frank Langen
6. FAQ - häufig gestellte Fragen zum Strafrecht
Welche Rechtsfolgen einer Straftat gibt es im deutschen Strafrecht?
Die Rechtsfolgen einer Straftat werden im deutschen Strafrecht grundsätzlich in Strafen und Maßnahmen unterteilt. Strafen knüpfen an die Schuld des Täters und der Tatbegehung an. Maßnahmen dagegen orientieren sich an der Gefährlichkeit eines Täters und sind auf die zukünftige Vermeidung der Straftatbegehung durch den Täter gerichtet.
Strafen werden in Haupt- und Nebenstrafen unterteilt. Als Hauptstrafen kommen Freiheitsstrafen und Geldstrafen in Betracht. Maßnahmen sind Maßregeln der Besserung und Sicherung, z. B. die Einziehung. Ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wird, hängt vom Strafmaß ab. Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten soll nur dann verhängt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls dies unabdinglich machen; anderenfalls ist in solchen Fällen vorrangig eine Geldstrafe zu verhängen. Bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 1 Jahr bestimmt der Richter die Art der Strafe nach seinem Ermessen. Bei einem Strafrahmen über einem Jahr kommt die Verhängung einer Geldstrafe grundsätzlich nicht mehr in Betracht, sodass auf eine Freiheitsstrafe zu entscheiden ist.
Wie berechnet sich eine Geldstrafe und was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, wobei die Bemessung der Höhe der Geldstrafe sich im Einzelfall in zwei unabhängigen Schritten vollzieht. Anhand der Schuld des Täters wird bestimmt, wie viele Tagessätze zu leisten sind. Danach wird festgelegt, wie hoch dieser Tagessatz im Einzelfall für den Täter ist. Maßgeblich hierfür sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei orientiert sich das Gericht in der Regel am Nettoeinkommen des Täters. Für den Fall, dass der Täter seine Geldstrafe nicht zahlt, sieht das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe vor, wobei in diesem Fall ein Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.
Was bedeutet eine Aussetzung zur Bewährung?
Die Freiheitsstrafe ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitrahmen begrenzt, wenn das Gesetz nicht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Die Höchstdauer der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies kommt bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte bereits durch die Verurteilung ausreichend verwarnt ist.
Das Gericht bestimmt nach den Umständen des Einzelfalls eine Bewährungszeit. Diese liegt zwischen 2 und 5 Jahren. Mit der Dauer der Freiheitsstrafe hat die Bewährungszeit nichts zu tun. Zudem können Auflagen und Weisungen erteilt werden, die der Verurteilte in der Bewährungszeit zu befolgen hat. Begeht der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat oder verstößt grob und wiederholt gegen die Auflagen oder Weisungen, so widerruft das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Bewährungszeit lediglich verlängert wird.
Was ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt?
Im deutschen Strafrecht kommt auch für die Geldstrafe eine Art Strafaussetzung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, in Betracht. Diese kann dann verhängt werden, wenn zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen verurteilt werden soll, nicht zu erwarten ist, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird und die Gesamtumstände dies rechtfertigen. In diesem Fall dauert die sogenannte Bewährungszeit zwischen 1 und 2 Jahren. Auch hier kann das Gericht Auflagen und Weisungen erteilen. Wird der Verwarnte in der Bewährungszeit erneut straffällig oder verstößt gegen Auflagen oder Weisungen, so wird er zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt.
Wann gilt man als vorbestraft?
In zahlreichen Situationen kann eine Vorstrafe zu Problemen führen. Vor allem, wenn diese im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt ist. Vielen ist dabei regelmäßig nicht bewusst, dass in einem polizeilichen Führungszeugnis nicht alle Vorstrafen aufgeführt werden. Dies bedeutet: Betroffene können nach außen in manchen Fällen auch als straffrei gelten, obwohl sie eigentlich bereits vorbestraft sind. Jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung bedeutet grundsätzlich für den Betroffenen, dass er damit eine Vorstrafe hat. Es gilt von der geringen Geldstrafe bis hin zur längeren Freiheitsstrafe folgendes: Kommt es zu einer Verurteilung, wird die Vorstrafe in das Bundeszentralregister aufgenommen.
Wie unterscheiden sich Nebenstrafen und Nebenfolgen?
Als Nebenstrafe kennt das deutsche Strafrecht das Fahrverbot nach § 44 StGB (1 bis 6 Monate). Dies kommt insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr in Betracht, kann aber auch angeordnet werden, wenn die Straftat keinen Bezug zum Straßenverkehr aufweist, das Fahrverbot jedoch als Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint.
Anders als die Nebenstrafe treten die Nebenfolgen einer Verurteilung automatisch kraft Gesetzes ein. Wird eine Person wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, so verliert sie automatisch für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden oder in öffentlichen Wahlen wählbar zu sein (§ 45 Abs. 1 StGB).
Wann wird ein Haftbefehl erlassen?
Für den Erlass eines Haftbefehls ist zunächst dringender Tatverdacht erforderlich (hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft). Ein Haftbefehl ergeht meist zu einem sehr frühen Stadium der Ermittlungen. Im Laufe des Verfahrens kann sich die Schwere des Tatverdachts jedoch auch abschwächen. Darüber hinaus ist ein Haftgrund erforderlich:
Flucht: Der Beschuldigte ist flüchtig oder hält sich verborgen.
Fluchtgefahr: Gefahr, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird. Dieser Grund wird oft nur mit der Höhe der zu erwartenden Strafe begründet; hier ist zu prüfen, ob familiäre Bindungen, Ortsverbundenheit oder Berufstätigkeit dagegen sprechen.
Verdunklungsgefahr: Gefahr der Manipulation von Beweismitteln.
24 Stunden Notruf: Unsere Kanzlei bietet in solchen Fällen Soforthilfe: Unverzügliches Erscheinen bei Durchsuchungen, aktive Mithilfe bei Vernehmungen und effektive Verteidigung bei der Haftbefehlsverkündung.
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