Täter oder Opfer
In seiner Ausgabe vom 24.06.2003 berichtete der Stadtanzeiger darüber, dass ein 26 jähriger nach dem Sprung aus dem Fenster einer Polizeiwache erblindet sei. Drei Monate nach seinem Sturz aus dem Fenster der Polizeiwache Bismarckstrasse sei der Beschuldigte immer noch nicht ansprechbar. Er liege bewegungslos und geradezu apathisch in seinem Krankenbett. Die Polizei habe ihn festgenommen, weil ihn eine Karnevalsbekanntschaft als Vergewaltiger angezeigt habe. Er soll an Weiberfastnacht die Geschädigte mit einem Mittel betäubt und später in seinem Appartement missbraucht haben. Bekleidet mit einer fremden Hose sei die 34 jährige nach Stunden wieder zu Freunden und Bekannten zurückgekehrt und habe berichtet, dass sie vergewaltigt worden sei.
Nach seiner Festnahme und einem kurzen Verhör sei der Beschuldigte kopfüber über zehn Meter in die Tiefe gesprungen. Vor Wochen sei er aus dem Koma erwacht und in eine Reha-Klinik verlegt worden. Er sei blind, könne kaum sprechen und habe Mühe, seine angehörigen wieder zu erkennen. Der Verteidiger des Beschuldigten habe beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen und gleichzeitig die Geschädigte wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung angezeigt. Der Rechtsanwalt der Geschädigten, Frank Langen, sehe der Anzeige gelassen entgegen. Er erklärte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Anschuldigungen haltlos seien, da seine Mandantin niemanden falsch beschuldigt habe.