Geldstrafe für Hotelspanner

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 07.04.2010 über einen Hotelier der seine Gäste im Bad und beim Sex gefilmt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ angeklagt. In zwei Zimmern seines Gasthauses hatte er in den Lüftungsschlitzen des Bads und einer Brandmelder-Attrappe im Schlafraum Kameras installiert. Per Live-Schaltung in seine Wohnung, die oberhalb der Zimmer liegt, schaute er mindestens einem Pärchen beim Sex zu. Ein Gast hatte eine Kamera entdeckt, als er gerade auf der Toilette saß. Weil der Hotelier die Vorwürfe komplett einräumte erschien eine Verhandlung nicht erforderlich, das Amtsgericht Köln erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Rechtsanwalt Frank Langen, der diesen Deal einfädelte erklärte hierzu, dass diese Strafe nicht in das polizeiliche Führungszeugnis des Hoteliers eingetragen werde. Seine Hotel-Konzession musste er jedoch abgeben. Hierzu erklärte sein Verteidiger, dass er hoffe, dass sein Mandant die Konzession irgendwann zurückbekommen könnte, da die Strafe so gering ausgefallen sei.