Prozesskostenhilfe eines ausländischen Studenten
Die Bedürftigkeit eines ausländischen, im Heimatland lebenden Studenten ist im Prozesskostenhilfeverfahren im Lichte des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht auch anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse seiner im Bundesgebiet lebenden Eltern zu beurteilen.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2012, 3 M 33.12
