Verleger angeklagt
Das Börsenblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 21.04.2004, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen die ehemaligen Geschäftsführer des Kölner Könemann Verlags, der Ende 2001 Insolvenz anmelden musste, Anklage erhoben hat. Dem Verlagsgründer und zwei weiteren Geschäftsführern werde vorgeworfen, das Insolvenzverfahren verschleppt zu haben. Demnach hätte bereits Ende März 2001 eine Überschuldung angezeigt werden müssen. Nach Ansicht von Frank Langen, Verteidiger des Mitgeschäftsführers, stützt sich die Staatsanwaltschaft jedoch auf eine falsche Bewertung der Lagerbestände. Die Anklage berufe sich auf die Einschätzung des Insolvenzverwalters vom August 2002, der den Wert der Bücher viel zu niedrig eingestuft habe.
Es berichtet der Kölner Stadt Anzeiger in seiner Ausgabe vom 19.04.2004, dass der Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung angeklagt worden sei. Lange Zeit galt er als der Shooting Star der Branche. Ende der 90er Jahre zählte der Unternehmer mit seiner Verlagsgesellschaft zu den Bestsellern des deutschen Buchhandels. Preiswerte Qualitätsbücher in hoher Auflage – das Verkaufsrezept schien lange Zeit aufzugehen. Der Kölner Verleger eröffnete Filialen in Europa und Übersee, steigerte den Jahresumsatz auf 220 Millionen DM und war doch Ende 2001 zahlungsunfähig. Die Banken hatten ihm den Geldhahn zugedreht. Am 14. Dezember meldete er Insolvenz an. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Verleger die Überschuldung seiner Verlagsgesellschaft zu spät angezeigt. Die Verlagsgesellschaft war laut Anklage bereits Ende März 2001 konkursreif. Mit über 192 Millionen DM stand sie in der Kreide. Die Geschäftsleitung soll dem Gang zum Insolvenzrichter bis Jahresende hinausgezögert haben. Vielmehr gewann die Konzernspitze den Langenscheidt Verlag als potenten Gesellschafter. Die Münchener schossen im selben Jahr 60 Millionen DM in das sinkende Verlagsschiff. Doch auch das konnte den Absturz des Kunstbuchverlegers nicht verhindern. Dabei hatte alles so gut angefangen. Seit der Verleger 1993 den Taschen-Verlag verlassen hatte, war es stetig bergauf gegangen. Kunstbücher, kulinarische Reihen, Enzyklopädien, Fotobildbände gingen zu Hunderttausenden preisgünstig über den Ladentisch. Allein in den letzten vier Jahren vor dem Crash verzeichnete das Verlagshaus Umsatzsteigerungen von 1000 Prozent. Im Jahr 2000 beging der Verleger den Fehler, für seine immensen Bücherberge neue Lagestätten auszuwählen. Die Lageristen waren mit dem Vertrieb völlig überfordert. So wurden Enzyklopädien in italienischer Sprache nach Australien geliefert, Lieferungen ließen zu lange auf sich warten, Supermarktketten erhielten falsche Ware. „ Das ganze war zu jener Zeit eine Nummer zu groß“, gab der Ex-Verlagschef zu. „Immer mehr Kunden weigerten sich, die Rechnungen zu begleichen, teilweise gab es Außenstände von 150 Millionen Mark“, so der Verleger. Deshalb konnten monatelang Exemplare nicht nachgedruckt werden. Langenscheidt habe auch nicht mehr helfen können. Laut des Verlegers floss das Geld zu spät. Im Dezember 2001 kündigte die Bayrische Landesbank die Kredite. Das Gericht will jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Verteidiger der Angeklagten haben beantragt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Die Anwälte beantragten ein Gegengutachten, das beweisen soll, dass die Verlagsgesellschaft nicht pleite war. Nach Auffassung des Rechtsanwalts Frank Langen, der einen der Geschäftsführer verteidigt, legt die Anklage in der Insolvenzfrage falsche Bewertungsmaßstäbe zugrunde. Im Kern geht es um die unterschiedliche Bewertung der Lagervorräte von 42 Millionen Büchern. „Die Staatsanwaltschaft stütz sich auf das Insolvenzgutachten, das die Verkaufsbestände preislich viel zu niedrig schätzt“, sagte der Anwalt. Da die Bücher das Kapital eines Verlages darstellen, sinke gleichfalls der Wert des Unternehmens. „Hätte man die marktüblichen Buchpreise angelegt, wäre die Firma nicht überschuldet gewesen“, so Langen. Der Verleger betonte, dass Verlage die alten Bestände inzwischen aufgekauft und zu weit höheren Preisen veräußert hätten, als das Gutachten annehme. Der Verleger beklagt zu dem taktische Fehler des Insolvenzverwalters. Dadurch seien ausländische Urheberrechte verloren gegangen. „Bücher konnten nicht nachgedruckt werden, da man etwa Fotorechte neu erwerben musste“. Weil Geld für ein neues Copyright fehlte, seien allein fünf Millionen Exemplare vernichtet worden.
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 13.09.2004, dass der Kölner Verleger den Zusammenbruch seines Unternehmens mit einem „blauen Auge“ überstanden habe. Gegen die Zahlungen einer Geldauflage seien die Strafverfahren gegen den 45 Jahre alten ehemaligen Firmenchef und seine beiden mitangeklagten Geschäftsführer eingestellt worden. Das Amtsgericht sei den Argumenten der Beschuldigten gefolgt und habe die Anklage nicht zugelassen. Nach Auffassung des Strafverteidigers Frank Langen, der einen der Geschäftsführer verteidigte, habe die Anklage falsche Maßstäbe bei der Bewertung des Unternehmensvermögens zugrunde gelegt. Das Amtsgericht hegte ähnliche Zweifel und stellte das Verfahren gegen eine vergleichsweise milde Geldauflage ein.