Bedingter Tötungsvorsatz
Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willens zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Auf der Ebene der Beweiswürdigung bedarf es einer Gesamtschau alle objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in der die objektive Gefährlichkeit…
