Ruhegeldansprüche als inländisches Vermögen
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.12.2012 entschieden, dass Ruhegeldansprüche gegen einen im Inland ansässigen Drittschuldner inländisches Vermögen darstellen. Ein hinreichender Inlandsbezug könne sich daraus ergeben, dass über das Vermögen des Schuldners im Inland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner aus einer Tätigkeit im Inland herrühren. Die Massezugehörigkeit…