Sorgerecht-Urteile

Prüfungsmaßstab für einen erneuten Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Hält eine nach altem Recht getroffene Entscheidung über die Ablehnung der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge der im neuen § 1626a Abs. 2 BGB normierte negativen Kindeswohlprüfung stand, kommt eine Abänderung dieser Entscheidung gem. 1696 Abs. 1S. 1 BGB nur bei triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen in Betracht. Gemäß § 1626a BGB…

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung dieser auf einen Elternteil ist nur gerechtfertigt, wenn allein durch die Übertragung der Alleinsorge eine Abhilfe in Hinblick auf das Kindeswohl zu erwarten ist. Dies gilt selbst bei extremer Zerstrittenheit der Eltern. Nachdem die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erbittert streiten und der einbezogene Sachverständige zu dem…

Keine Namensänderung des Kindes durch Alleinbestimmungsbefugnis

Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit einem Dritten verheiratet und führt einen neuen Ehenamen, der von dem im Haushalt lebenden Kind abweicht, kann die Zustimmung des anderen Elternteils in eine Änderung des Familiennamens des Kindes durch das Gericht nach § 1618 S. 4 BGB ersetzt werden. Die Voraussetzung ist, dass die Einbenennung für das Wohl des…

Vereinbarung über das Sorgerecht nicht durch Eltern disponibel

Zur Übertragung der elterlichen Sorge bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Die elterliche Sorge oder Teile derselben sind für die Eltern nicht disponibel. Das OLG Stuttgart hat entschieden das Eltern über das Sorgerecht weder im Ganzen noch teilweise disponieren können. Erforderlich sei stets eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 1671 BGB. Nicht ausreichend sei, dass…

Gemeinsame Sorge des nichtehelichen Vaters

Die Eltern des streiten über die gemeinsame Sorge für das 2005 geborene Kind. Die Kindeseltern sind nicht verheiratet und haben keine Sorgerechtserklärung abgegeben. Die elterliche Sorge steht allein der Mutter zu. Der Kindesvater kommt seiner Unterhaltsverpflichtung seit der Geburt nicht nach. Das Familiengericht hat den Antrag des Kindesvaters auf Verfahrenskostenhilfe zur Übertragung der elterlichen Sorge…

Vereinbarung über das Sorgerecht nicht durch Eltern disponibel

Zur Übertragung der elterlichen Sorge bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Die elterliche Sorge oder Teile derselben sind für die Eltern nicht disponibel. Das OLG Stuttgart hat entschieden das Eltern über das Sorgerecht weder im Ganzen noch teilweise disponieren können. Erforderlich sei stets eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 1671 BGB. Nicht ausreichend sei, dass…

Prüfungsmaßstab für einen erneuten Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Hält eine nach altem Recht getroffene Entscheidung über die Ablehnung der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge der im neuen § 1626a Abs. 2 BGB normierte negativen Kindeswohlprüfung stand, kommt eine Abänderung dieser Entscheidung gem. 1696 Abs. 1S. 1 BGB nur bei triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen in Betracht. Gemäß § 1626a BGB…

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung dieser auf einen Elternteil ist nur gerechtfertigt, wenn allein durch die Übertragung der Alleinsorge eine Abhilfe in Hinblick auf das Kindeswohl zu erwarten ist. Dies gilt selbst bei extremer Zerstrittenheit der Eltern. Nachdem die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erbittert streiten und der einbezogene Sachverständige zu dem…