Negatives Anfangsvermögen und Insolvenzverfahren in der Ehezeit
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Anfangsvermögens ist der Eintritt des Güterstands. Mit Fixierung der Vermögenswerte zum Bewertungsstichtag sind nach der Systematik des Zugewinnausgleichs Wertkorrekturen grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen können nur in engen Grenzen erfolgen. Bei der Ermittlung des Anfangvermögens sind Geldforderungen und Verbindlichkeiten regelmäßig mit ihrem Nennwert einzustellen. Ein Abschlag ist bei Forderungen dann zu…