Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnis
Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob ein Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnis vorliegt ausgeführt, dass es für die Beurteilung auf die konkrete Art und Intensität des Beratungs-, Behandlungsverhältnisses ankomme. Im zugrunde liegenden Fall war der Angeklagte Facharzt für Psychiatrie und Neurologie und als solcher u. a. in der JVA Straubing und als stellvertretender…