Polizist wegen Steuerhinterziehung aus Dienst entlassen
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Polizist wegen Steuerhinterziehung von 108.000 € aus dem Dienst zu entlassen ist. Nach einer anonymen Anzeige hatte die Steuerfahndung festgestellt, dass der Dienstgruppenleiter in seiner Einkommensteuererklärung falsche Angaben zu seinen dienstlichen Einsatzorten, Einkünften als Hausverwalter und Vermietungseinkünften gemacht hatte. Das Strafgericht hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten…