Umgangsvergleich
Verstößt ein Elternteil gegen eine im Vergleichswege zustande gekommene Einigung zum Umgang, welche das Familiengerichtlich gebilligt und ein Ordnungsgeld angedroht worden hat, so sind Vollstreckungsmaßnahmen dagegen nur wirksam, wenn sowohl der Billigungsbeschluss des Gerichtes als auch der in Bezug genommene Vergleich zugestellt wurde. Dabei ist eine Zustellung lediglich in Parteibetrieb nicht ausreichend. Erforderlich ist eine…