Gewerbsmäßiger Betrug durch den Verkauf minderwertiger Immobilien
Der BGH hat in seiner Entscheidung über die strafrechtliche Beurteilung des Verkaufs überteuerter „Schrottimmobilien“ die Frage offen gelassen, ob nicht auch das Verschweigen der extrem hohen Innenprovisionen für die Vermittler bereits eine Täuschung im Sinne von § 263 StGB darstellen könnte. Vorliegend waren Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen an mit keinerlei Eigenkapital ausgestatteten Personen die zudem…